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EC261 verstehen

Ihre Rechte

Entschädigung

So stellen Sie einen Antrag

Abwehrstrategien der Airlines

Außergewöhnliche Umstände: Wann Fluggesellschaften zahlen müssen und wann nicht

Fluggesellschaften berufen sich auf „außergewöhnliche Umstände", um Ansprüche abzulehnen. Hier erfahren Sie, was tatsächlich als solche gilt und was Gerichte als nicht qualifizierend eingestuft haben.

Technische Probleme sind keine außergewöhnlichen Umstände

Fluggesellschaften begründen Ablehnungen gerne mit „technischen Problemen". Europäische Gerichte haben wiederholt entschieden, dass diese Ausrede nicht standhält.

Wetterverspätungen: Wann Fluggesellschaften trotzdem zahlen müssen

Fluggesellschaften schieben alles auf das Wetter. Aber nicht alle wetterbedingten Verspätungen gelten als außergewöhnliche Umstände.

Streiks und EC261: Welche gelten als außergewöhnliche Umstände?

Nicht alle Streiks werden unter EC261 gleich behandelt. Der Streik des eigenen Personals einer Fluggesellschaft wird völlig anders bewertet als ein Fluglotsenstreik.

Personalprobleme sind keine außergewöhnlichen Umstände

Pilotenerkrankungen, Planungsfehler bei der Besatzung und Personalmangel liegen alle im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Deshalb halten diese Ausreden einer Prüfung nicht stand.

Vogelschlag: Ein umstrittenes Thema bei EC261-Ansprüchen

Fluggesellschaften berufen sich häufig auf Vogelschlag als außergewöhnliche Umstände. Gerichte haben unterschiedlich entschieden. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

Flugsicherungsverzögerungen: Wann sie außergewöhnlich sind und wann nicht

Fluggesellschaften führen häufig Flugsicherungsbeschränkungen an, um nicht zahlen zu müssen. Während echte Fluglotsenstreiks als außergewöhnlich gelten, trifft dies auf routinemäßige Überlastung nicht zu.

Nach dem Antrag

Fluggesellschaft hat Ihren Anspruch abgelehnt? So gehen Sie jetzt vor

Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie im Unrecht sind. Viele berechtigte Ansprüche werden beim ersten Mal abgelehnt. So können Sie reagieren und eskalieren.

EC261-Antragsfristen: Wie viel Zeit haben Sie?

EC261 setzt keine eigene Frist. Jedes Land hat seine eigene: von 1 Jahr in Belgien bis 6 Jahre in Großbritannien. Finden Sie hier Ihre Frist.

Eskalationsmöglichkeiten: Durchsetzungsbehörden, Schlichtung und Gericht

Wenn die Airline nicht kooperiert, haben Sie wirkungsvolle Möglichkeiten. Hier ist Ihr Eskalationsweg von Durchsetzungsbehörden bis zum Gericht.

Fluggesellschaft reagiert nicht? So verfolgen Sie Ihren Anspruch erfolgreich weiter

Schweigen ist eine Strategie. So durchbrechen Sie die Mauer einer nicht reagierenden Fluggesellschaft und bringen Ihren Anspruch voran.

Die Falle der „Kulanzzahlung": Akzeptieren Sie nicht weniger, als Ihnen zusteht

Wenn eine Fluggesellschaft eine „Kulanzzahlung" anbietet, bietet sie in der Regel weniger als Ihren gesetzlichen Anspruch. Erfahren Sie, warum und wie Sie reagieren sollten.

Teilzahlungsangebote: Akzeptieren Sie nicht weniger als den vollen Betrag

Wenn Fluggesellschaften weniger als 250 €/400 €/600 € anbieten, zahlen sie zu wenig. Die EC261-Beträge sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.

Verzichtserklärung unterschreiben? Lesen Sie zuerst dies

Fluggesellschaften verlangen manchmal, dass Sie vor der Auszahlung auf Ihre Rechte verzichten. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wann Sie ablehnen sollten.

Besondere Situationen

Länderratgeber

EC261-Entschädigung in Deutschland beantragen

Deutschland bietet eine 3-jährige Antragsfrist, kostenlose Schlichtung durch die SÖP und einen bewährten rechtlichen Rahmen. So navigieren Sie durch das deutsche System.

EC261-Entschädigung in den Niederlanden geltend machen

Die Niederlande haben eine zweijährige Verjährungsfrist und mit der ILT eine starke Durchsetzungsbehörde. So machen Sie als Passagier im niederländischen System Ihre Ansprüche geltend.

EC261-Entschädigung in Frankreich geltend machen

Frankreich bietet eine großzügige Antragsfrist von 5 Jahren und einen spezialisierten Luftfahrt-Mediator. So navigieren Sie durch das französische System.

EC261-Entschädigung in Spanien beantragen

Spanien bietet eine 5-Jahres-Frist und eine aktive Aufsichtsbehörde in der AESA. Das sollten Sie über Ansprüche in Spanien wissen.

Flugentschädigung im Vereinigten Königreich (UK261)

Nach dem Brexit hat das Vereinigte Königreich mit UK261 seine eigene Version von EC261 eingeführt. So funktioniert sie und was sich unterscheidet.

EC261-Entschädigung in Italien geltend machen

In Italien gilt eine Verjährungsfrist von 2 Jahren, und die ENAC ist die zuständige Durchsetzungsbehörde. So funktioniert das italienische System für Fluggäste.

EC261-Entschädigung in Portugal geltend machen

Portugal hat eine dreijährige Verjährungsfrist und die ANAC als Durchsetzungsbehörde. So navigieren Sie das portugiesische System für Flugentschädigungen.

EC261-Entschädigung in Belgien beantragen

Belgien hat mit nur 1 Jahr eine der kürzesten Verjährungsfristen in Europa. Handeln Sie schnell, wenn Ihr Flug von Brüssel, Charleroi oder einem anderen belgischen Flughafen ging.

EC261-Entschädigung in Irland beantragen

Irland bietet mit 6 Jahren eines der längsten Anspruchsfenster in Europa. So navigieren Sie durch das irische System, einschließlich IAA und Bagatellgericht.

EC261-Entschädigung in Griechenland geltend machen

Griechenland hat eine Verjährungsfrist von 5 Jahren und enormes saisonales Passagieraufkommen. So machen Sie Ansprüche für Flüge ab Athen, Thessaloniki und den griechischen Inseln geltend.

EC261-Entschädigung in Österreich geltend machen

Österreich hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren und eine der stärksten Durchsetzungsbehörden Europas. So navigieren Sie durch das österreichische System.

EC261-Entschädigung in Polen geltend machen

In Polen gilt eine kurze Frist von nur 1 Jahr. Wenn Ihr Flug von Warschau, Krakau oder einem anderen polnischen Flughafen abging, sollten Sie schnell handeln.

EC261-Entschädigung in Schweden geltend machen

Schweden hat eine 3-jährige Verjährungsfrist und die ARN-Schlichtungsstelle. So machen Sie Entschädigung für Flüge von schwedischen Flughäfen geltend.

EC261-Entschädigung in Dänemark einfordern

Dänemark hat eine dreijährige Verjährungsfrist, und die Trafikstyrelsen bearbeitet Beschwerden. So fordern Sie Entschädigung für Flüge ab Kopenhagen und anderen dänischen Flughäfen ein.

EC261-Entschädigung in Norwegen geltend machen

Norwegen ist ein EWR-Mitglied und fällt unter EC261. So machen Sie Ansprüche für Flüge von Oslo, Bergen und anderen norwegischen Flughäfen geltend.

EC261-Entschädigung in der Schweiz beantragen

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, wendet EC261 jedoch aufgrund eines bilateralen Abkommens an. So funktioniert das Schweizer System.

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