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Bargeld oder Gutscheine: Warum Sie immer auf Barauszahlung bestehen sollten

Fluggesellschaften bieten gerne Gutscheine statt Barentschädigung an. Nach EC261 haben Sie das volle Recht, diese abzulehnen, und das sollten Sie auch.

Wenn eine Fluggesellschaft Ihren Entschädigungsanspruch anerkennt, Ihnen aber statt einer Banküberweisung einen Reisegutschein, Airline-Guthaben oder Bonusmeilen anbietet, ist das keine Großzügigkeit. Die Airline versucht, ihre Kosten auf Ihre Kosten zu minimieren. Gutscheine sind weniger wert als ihr Nennwert, sie unterliegen Einschränkungen und binden Sie an eine Fluggesellschaft, die Sie bereits im Stich gelassen hat. Die Verordnung EC261 ist eindeutig: Die Entschädigung muss in Geld ausgezahlt werden, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich einer Alternative zu.

Ihr gesetzliches Recht auf Barauszahlung

Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung EC261 legt fest, dass die Entschädigung durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Banküberweisung oder Bankscheck zu leisten ist. Gutscheine und Reiseguthaben dürfen angeboten werden, jedoch nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen, und die Fluggesellschaft darf die Barauszahlung nicht davon abhängig machen, dass Sie auf andere Rechte verzichten.

Warum Gutscheine weniger wert sind als Bargeld

Ein 400-Euro-Gutschein ist nicht dasselbe wie 400 Euro auf Ihrem Bankkonto. Gutscheine haben ein Ablaufdatum. Wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht reisen, verfällt der Wert vollständig. Sie sind auf eine einzige Fluggesellschaft beschränkt und verlieren die Möglichkeit, den besten Tarif zu finden. Möglicherweise gelten Sperrzeiten, Streckeneinschränkungen oder Mindestausgabebeträge. Und falls die Airline insolvent wird oder den Betrieb einstellt, ist Ihr Gutschein über Nacht wertlos.

Barauszahlung Gutschein/Guthaben
Frei verwendbar, wofür Sie möchten
Beschränkt auf eine Fluggesellschaft
Kein Ablaufdatum
Verfällt in der Regel nach 12–24 Monaten
Wert ist garantiert
Wertlos bei Insolvenz der Airline
Keine Bedingungen geknüpft
Möglicherweise Sperrzeiten und Streckeneinschränkungen

So reagieren Sie auf ein Gutscheinangebot

Wenn eine Fluggesellschaft Ihnen Gutscheine oder Guthaben statt Bargeld anbietet, antworten Sie klar und bestimmt. Bedanken Sie sich für die Anerkennung Ihres Anspruchs. Erklären Sie, dass Sie Ihr Recht nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung EC261 auf Zahlung in bar oder per Banküberweisung ausüben. Lehnen Sie das Gutscheinangebot ab. Geben Sie Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC für EU-Überweisungen) und fordern Sie die Überweisung des vollen gesetzlichen Betrags. Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 bis 21 Tagen für die Zahlung.

Die meisten Fluggesellschaften werden dem nachkommen, sobald Sie Kenntnis der Verordnung zeigen. Andernfalls ist dies ein Grund für eine Eskalation bei der zuständigen nationalen Durchsetzungsbehörde.

Vorsicht bei bedingter Annahme

Manche Fluggesellschaften präsentieren die Annahme eines Gutscheins so, als sei dies die einzige Option, oder verknüpfen sie mit einem Verzicht auf weitere Ansprüche. Lesen Sie jede Antwort sorgfältig, bevor Sie zustimmen. Sobald Sie einem Gutschein als „vollständige und endgültige Abgeltung" schriftlich zugestimmt haben, kann es schwierig werden, die Differenz nachträglich in bar einzufordern.

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