Eines der Merkmale, die EC261 als Passagierschutz so wirkungsvoll machen, ist die Einfachheit der Entschädigungsstruktur. Es ist nicht notwendig, entgangene Einkünfte zu berechnen, finanzielle Notlagen nachzuweisen oder mit der Fluggesellschaft darüber zu verhandeln, was Ihre Unannehmlichkeiten „wert" waren. Die Beträge sind gesetzlich festgelegt, für jeden Passagier gleich und werden ausschließlich durch einen Faktor bestimmt: die Distanz Ihres Fluges.
Wichtige Fakten
Wie viel Sie beanspruchen können
- 250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km, 600 € über 3.500 km
- Pro Person, pro Flug: Kinder mit eigenem Sitzplatz erhalten den vollen Betrag
- Entschädigung, Erstattungen und Spesenrückerstattung können zusammen geltend gemacht werden
- Basierend auf der Luftliniendistanz, nicht der tatsächlich geflogenen Strecke
Die drei Entschädigungsstufen
EC261 legt drei pauschale Entschädigungsbeträge fest, die auf der Großkreisdistanz zwischen Ihrem Abflughafen und Ihrem Endziel basieren. Diese Beträge gelten pro Person, pro Flug und unabhängig vom gezahlten Ticketpreis.
Feste Beträge
Entschädigung nach Flugdistanz
- 250 € für Flüge bis 1.500 km (z. B. Amsterdam–London, Berlin–Wien, Paris–Barcelona)
- 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km (z. B. London–Istanbul, Amsterdam–Teneriffa, Paris–Moskau)
- 600 € für Flüge über 3.500 km (z. B. Frankfurt–New York, Madrid–Buenos Aires, Rom–Tokio)
Diese Beträge sind direkt in der Verordnung festgelegt und unterliegen weder Verhandlungen noch dem Ermessen der Fluggesellschaft.
Artikel 7 – Recht auf Ausgleichsleistung
„Die Fluggäste erhalten Ausgleichszahlungen in folgender Höhe: (a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger; (b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km; (c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen." — Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 7(1)
Wie die Distanz berechnet wird
Die Distanz ist die „Großkreisdistanz", also die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten auf einer Kugeloberfläche, gemessen zwischen den Koordinaten Ihres Abflug- und Endzielflughafens. Es handelt sich nicht um die tatsächliche Flugroute, die aufgrund der Flugsicherungsführung, Wettervermeidung oder des Routenverlaufs länger sein kann.
Bei Anschlussflügen, die als einheitliche Buchung gebucht wurden, zählt nur die Distanz zwischen Ihrem Abflugort und Endziel, nicht die Gesamtstrecke über Umsteigeflughäfen. Ein Flug von Amsterdam nach Sydney über Singapur wird anhand der Distanz Amsterdam–Sydney (circa 16.600 km) bewertet, die eindeutig in die 600-€-Stufe fällt, unabhängig vom Umweg über Südostasien.
Die 50-%-Kürzungsregel
Es gibt ein Szenario, in dem der Standardbetrag halbiert werden kann. Wenn Ihr Flug annulliert wurde und die Fluggesellschaft Ihnen eine Umbuchung angeboten hat und der Alternativflug innerhalb eines bestimmten Zeitfensters Ihres ursprünglichen Flugplans ankommt, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden. Diese Kürzung gilt nur, wenn:
Die Umbuchung bei Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km) weniger als 2 Stunden verspätet ankommt. Bei Mittelstreckenflügen (1.500–3.500 km) weniger als 3 Stunden verspätet. Bei Langstreckenflügen (über 3.500 km) weniger als 4 Stunden verspätet.
In der Praxis ist die 50-%-Kürzung selten. Sie gilt nur bei Annullierungen, bei denen eine Umbuchung angeboten und angenommen wurde und der Alternativflug innerhalb der oben genannten engen Zeitfenster ankam. Bei regulären Verspätungen gilt die Regel nicht. Es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip an der 3-Stunden-Ankunftsgrenze.
Pro Person, nicht pro Buchung
Die Entschädigung wird pro einzelnem Passagier berechnet. Eine vierköpfige Familie auf einem annullierten Mittelstreckenflug hat Anspruch auf 4 × 400 € = 1.600 €. Ein Paar auf einem verspäteten Langstreckenflug erhält 2 × 600 € = 1.200 €. Jeder Passagier hat einen eigenen, unabhängigen Anspruch auf Entschädigung.
Kinder mit eigenem Sitzplatz erhalten den vollen Betrag. Es gibt unter EC261 keinen ermäßigten Tarif für Minderjährige. Die einzige Ausnahme sind Säuglinge, die auf dem Schoß eines Elternteils ohne eigenen Sitzplatz reisen. Da sie keinen Sitzplatz belegt haben und in vielen Fällen kostenlos gereist sind, haben sie in der Regel keinen eigenständigen Anspruch.
Entschädigung ist unabhängig von Erstattungen
Eine häufige Verwechslung betrifft das Verhältnis zwischen EC261-Entschädigung und Ticketerstattung (siehe Erstattung vs. Entschädigung für eine vollständige Erklärung). Es handelt sich um völlig getrennte Ansprüche. Die Entschädigung ist eine feste Zahlung für die Unannehmlichkeiten der Störung. Eine Erstattung ist die Rückgabe des Geldes, das Sie für eine nicht erbrachte Leistung bezahlt haben.
- EC261-Entschädigung (250–600 €): steht Ihnen immer zu, wenn Ihr Anspruch berechtigt ist
- Ticketerstattung: steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie sich gegen eine Umbuchung entschieden haben
- Spesenrückerstattung (Mahlzeiten, Hotel): steht Ihnen zu für Betreuungskosten, die die Fluggesellschaft nicht übernommen hat
- Alle drei können gleichzeitig geltend gemacht werden: sie sind kumulativ, keine Alternativen
Eine Fluggesellschaft, die Ihnen eine Erstattung für Ihren annullierten Flug anbietet, hat damit nicht ihre Entschädigungspflicht erfüllt. Und eine Fluggesellschaft, die 400 € Entschädigung zahlt, hat damit nicht ihre Pflicht zur Erstattung Ihres Tickets erfüllt, wenn Sie sich gegen den Flug entschieden haben. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf beides, zuzüglich der Erstattung aller Ausgaben, die Ihnen während der Störung entstanden sind.
Wie viel ist Ihr Anspruch wert?
Geben Sie Ihre Flugdaten ein und wir berechnen Ihren Entschädigungsbetrag sofort.
Passenger
J. SMITH
Flight
BA 2761
LHR
London
BCN
Barcelona
STATUS
3H DELAYPassenger
M. JOHNSON
Flight
KL 1009
AMS
Amsterdam
FCO
Rome
STATUS
CANCELLED