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Wann die EC261-Entschädigung um 50 % gekürzt wird

Unter bestimmten engen Voraussetzungen kann Ihre Entschädigung halbiert werden. Erfahren Sie, wann die 50-%-Kürzung tatsächlich gilt und wann Fluggesellschaften sie zu Unrecht anwenden.

Artikel 7 Absatz 2 der EC261 erlaubt Fluggesellschaften, die Entschädigung unter bestimmten, eng definierten Umständen um 50 % zu kürzen. Diese Bestimmung wird häufig missverstanden: von Passagieren, die befürchten, weniger zu erhalten, und von Fluggesellschaften, die sie weiter auslegen, als das Gesetz es erlaubt.

Wann die Kürzung gilt

Die 50-%-Kürzung darf nur angewendet werden, wenn alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Fehlt auch nur eine, steht Ihnen der volle Betrag zu.

Erstens muss Ihr Flug annulliert worden sein. Die Kürzung gilt niemals bei Verspätungen. Zweitens muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Umbuchung auf einen Alternativflug angeboten haben. Drittens müssen Sie diese Alternative angenommen haben. Viertens muss der Alternativflug innerhalb eines bestimmten Zeitfensters gegenüber Ihrem ursprünglichen Flugplan angekommen sein.

Diese Zeitfenster sind:

Ankunft im Zeitfenster → 50 % Kürzung Außerhalb des Zeitfensters → voller Betrag
Kurzstrecke: Ankunft weniger als 2 Stunden verspätet
Kurzstrecke: Ankunft 2+ Stunden verspätet
Mittelstrecke: Ankunft weniger als 3 Stunden verspätet
Mittelstrecke: Ankunft 3+ Stunden verspätet
Langstrecke: Ankunft weniger als 4 Stunden verspätet
Langstrecke: Ankunft 4+ Stunden verspätet

Die gekürzten Beträge

Wenn die Kürzung berechtigt ist, wird die Entschädigung halbiert: 125 € statt 250 € bei Kurzstrecke, 200 € statt 400 € bei Mittelstrecke und 300 € statt 600 € bei Langstrecke.

Wie Fluggesellschaften diese Regel falsch anwenden

Fluggesellschaften wenden die 50-%-Kürzung manchmal in Situationen an, in denen sie nicht greift. Sie bieten möglicherweise eine gekürzte Entschädigung für einen verspäteten Flug an (die Kürzung gilt nur bei Annullierungen). Sie wenden sie an, wenn keine Umbuchung angeboten wurde, oder wenn Sie eine Erstattung statt einer Umbuchung gewählt haben. Sie wenden sie bei Mittelstreckenflügen an, bei denen Sie mehr als drei Stunden verspätet ankamen, oder bei Langstreckenflügen, bei denen Sie mehr als vier Stunden verspätet ankamen.

Wenn Ihnen eine Fluggesellschaft einen gekürzten Betrag anbietet, überprüfen Sie, ob tatsächlich alle Voraussetzungen für die Kürzung erfüllt sind. Fehlt auch nur ein Element, steht Ihnen der volle Betrag zu, und das sollten Sie unmissverständlich mitteilen.

Die Kürzung gilt niemals bei Verspätungen

Dies ist die häufigste Fehlanwendung. Bei Verspätungen (nicht Annullierungen) gibt es keinerlei 50-%-Kürzung. Sie haben entweder Anspruch auf die volle Entschädigung (3+ Stunden Verspätung) oder gar keinen Anspruch (unter 3 Stunden). Fluggesellschaften, die 200 € für eine 3,5-stündige Verspätung auf einem Mittelstreckenflug anbieten, zahlen Ihnen 200 € zu wenig.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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