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Flug gestrichen? Ihre Rechte und Optionen

Ein gestrichener Flug ruiniert nicht nur Ihre Pläne: Er könnte Ihnen einen Anspruch auf bis zu €600 Entschädigung, eine vollständige Erstattung und weitere Leistungen verschaffen.

Wenn eine Fluggesellschaft Ihren Flug storniert, sind Ihre Rechte nach EC261 wohl noch stärker als bei Verspätungen. Eine Stornierung löst drei separate Ansprüche aus: das Recht auf Entschädigung, das Recht auf Wahl zwischen Erstattung und Umbuchung sowie das Recht auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit. Wenn Sie verstehen, wie diese zusammenwirken, sind Sie in einer deutlich besseren Position als die meisten Passagiere, die sich an einem chaotischen Flughafen-Schalter wiederfinden.

Artikel 5 — Annullierung

"Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen [...] vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn, (i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet." — Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 5(1)(c)

Die 14-Tage-Benachrichtigungsregel

Der entscheidende Faktor für die Entschädigung bei Annullierung ist, wie viel Vorankündigung Sie erhalten haben. Wurde die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt, besteht kein Entschädigungsanspruch, da Sie ausreichend Zeit hatten, alternative Vorkehrungen zu treffen. Bei weniger als 14 Tagen Vorankündigung steht Ihnen eine Entschädigung zu, es sei denn, die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände nachweisen.

Bei 7 bis 14 Tagen Vorankündigung kann die Fluggesellschaft die Entschädigung vermeiden, wenn sie Ihnen eine Umbuchung anbietet, die höchstens 2 Stunden vor dem ursprünglichen Abflug startet und höchstens 4 Stunden nach der geplanten Ankunft eintrifft. Bei weniger als 7 Tagen Vorankündigung ist das Zeitfenster noch enger: Abflug höchstens 1 Stunde früher und Ankunft höchstens 2 Stunden später.

Vorankündigungsfrist und Entschädigung

14+ Tage Vorankündigung: keine Entschädigung. 7–13 Tage mit geeigneter Umbuchung: keine Entschädigung. Weniger als 7 Tage mit geeigneter Umbuchung: keine Entschädigung. Alle anderen Fälle: volle Entschädigung von €250–€600 je nach Entfernung.

Ihre drei Optionen nach einer Annullierung

Bei einer Flugannullierung gibt Ihnen EC261 die Wahl, und es ist Ihre Wahl, nicht die der Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft muss Ihnen alle drei Optionen anbieten und Sie entscheiden lassen, welche am besten zu Ihrer Situation passt.

Option 1: Vollständige Erstattung. Eine komplette Rückerstattung des Ticketpreises für den nicht durchgeführten Reiseabschnitt sowie für bereits zurückgelegte Abschnitte, wenn der Flug seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Die Erstattung muss in Geld erfolgen (nicht in Gutscheinen) und innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden.

Option 2: Umbuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Fluggesellschaft organisiert eine alternative Beförderung zu Ihrem Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Bedingungen. Dies kann ein anderer Flug derselben Fluggesellschaft sein oder ein Flug einer konkurrierenden Airline, falls dieser schneller ist.

Option 3: Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn Sie nicht sofort reisen müssen, können Sie eine Umbuchung auf einen Flug zu einem späteren, für Sie passenden Termin beantragen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

Diese Optionen bestehen zusätzlich zur Entschädigung, nicht anstelle davon. Sie können eine Umbuchung akzeptieren und trotzdem Ihre €250 bis €600 einfordern.

Entschädigungsbeträge

Die Entschädigung bei Annullierung folgt derselben entfernungsabhängigen Berechnung wie bei Verspätungen. Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und hängen nicht vom Preis Ihres Tickets ab.

€250 — €600

Feste Entschädigung pro Passagier bei annullierten Flügen, basierend auf der Großkreisentfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen.

Bei Umbuchung durch die Fluggesellschaft: Achten Sie auf die Details

Wenn die Fluggesellschaft einen Alternativflug anbietet und Sie diesen annehmen, achten Sie genau auf die Ankunftszeit. Erreicht der Alternativflug Ihr Ziel innerhalb der oben beschriebenen Zeitfenster (2 Stunden Verspätung bei 7–14 Tagen Vorankündigung; 4 Stunden Verspätung bei weniger als 7 Tagen), kann die Fluggesellschaft argumentieren, dass keine Entschädigung geschuldet wird. Kommt der Alternativflug später als diese Schwellenwerte an, gilt der volle Entschädigungsanspruch.

Beachten Sie außerdem, dass die Fluggesellschaft Sie nicht zur Annahme einer Umbuchung zwingen kann. Wenn die einzige Alternative einen 12-stündigen Aufenthalt über einen anderen Knotenpunkt beinhaltet, während Sie einen Direktflug bei einer anderen Airline zu einem angemessenen Preis buchen könnten, steht es Ihnen frei, stattdessen eine Erstattung zu wählen und Ihre eigenen Vorkehrungen zu treffen.

Annullierung vs. Flugplanänderung

Fluggesellschaften versuchen manchmal, die Verpflichtungen bei Annullierung zu umgehen, indem sie einen gestrichenen Flug als "Flugplanänderung" bezeichnen. Die rechtliche Unterscheidung ist wichtig. Eine echte Flugplanänderung ist eine Änderung des veröffentlichten Flugplans (siehe Verspätung vs. Annullierung für weitere Informationen), die weit im Voraus erfolgt und alle Passagiere auf der Strecke betrifft. Eine Annullierung ist die Streichung eines bestimmten Fluges, der geplant und verkauft wurde. Wenn Sie auf einem bestimmten Flug gebucht waren und dieser nicht mehr existiert, handelt es sich im Sinne von EC261 um eine Annullierung, unabhängig davon, wie die Fluggesellschaft es nennt.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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Rechte bei Flugannullierung: Entschädigung, Erstattung & Umbuchung | EU261 Claim | EC261 Claim