Am Gate zu erfahren, dass Ihr Business-Class-Sitzplatz an jemand anderen vergeben wurde und Sie in der Economy Class Platz nehmen müssen, ist nicht nur ärgerlich. Es löst ein bestimmtes, eigenständiges Recht nach EC261 aus, von dem viele Passagiere nichts wissen. Unfreiwillige Herabstufungen berechtigen Sie zu einer Teilerstattung des Ticketpreises, und die Prozentsätze sind überraschend großzügig.
Was als Herabstufung gilt
Eine Herabstufung im Sinne von EC261 liegt vor, wenn Sie in einer niedrigeren Kabinenklasse befördert werden als der auf Ihrem Ticket angegebenen. Dazu gehören Umstufungen von First Class in Business, von Business in Premium Economy, von Business in Economy oder von Premium Economy in Economy. Die Fluggesellschaft muss Ihnen ein Ticket für die höhere Klasse verkauft haben. Ein kostenloses Upgrade, das später zurückgenommen wird, zählt nicht.
Erstattungsprozentsätze
Artikel 10 von EC261 legt klare Erstattungsprozentsätze fest, basierend auf der Entfernung des Fluges, bei dem Sie herabgestuft wurden:
Erstattungssätze
Erstattung bei Herabstufung nach Entfernung
- 30 % des Ticketpreises bei Flügen bis 1.500 km
- 50 % des Ticketpreises bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- 75 % des Ticketpreises bei Flügen über 3.500 km
Diese Erstattungen beziehen sich auf den Ticketpreis des herabgestuften Flugsegments, nicht auf die gesamte Reise, falls Sie eine Reiseroute mit mehreren Teilstrecken hatten. Bei einem Langstrecken-Business-Class-Ticket von 3.000 € beläuft sich eine 75-%-Erstattung auf 2.250 €: eine beträchtliche Summe, die den erheblichen Unterschied im Service zwischen Business und Economy auf einem 10-Stunden-Flug widerspiegelt.
Dies ist unabhängig von der Verspätungsentschädigung
Die Erstattung bei Herabstufung besteht unabhängig von der Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung. Wenn Ihr Flug sowohl vier Stunden verspätet war als auch eine Herabstufung erfolgte, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Verspätungsentschädigung (250–600 €) und die Erstattung wegen Herabstufung. Beide Ansprüche sind kumulativ, nicht alternativ.
Die Fluggesellschaft muss die Erstattung innerhalb von sieben Tagen bearbeiten. Anders als bei der Verspätungsentschädigung basiert die Erstattung bei Herabstufung auf dem tatsächlich gezahlten Preis und ist damit direkt proportional zum Wert der nicht erhaltenen Leistung.
Dokumentieren Sie die Herabstufung
Bewahren Sie Ihre ursprüngliche Buchungsbestätigung auf, die die gebuchte Klasse zeigt, sowie Ihre tatsächliche Bordkarte, die die geflogene Klasse zeigt. Falls die Fluggesellschaft eine neue Bordkarte ausstellt, behalten Sie beide. Mit dieser Dokumentation ist der Anspruch unkompliziert.