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EC261-Entschädigung in der Schweiz beantragen

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, wendet EC261 jedoch aufgrund eines bilateralen Abkommens an. So funktioniert das Schweizer System.

Die Schweiz nimmt eine besondere rechtliche Stellung ein. Sie ist weder EU- noch EWR-Mitglied, doch ein bilaterales Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sorgt dafür, dass EC261 auf Flüge ab Schweizer Flughäfen Anwendung findet. Zürich, Genf und Basel (das an der französischen Grenze liegt) sind bedeutende internationale Flughäfen. SWISS International Air Lines (Teil der Lufthansa Group) und easyJet Switzerland sind die wichtigsten Fluggesellschaften.

EC261-Geltungsbereich

EC261 gilt für alle Flüge ab Schweizer Flughäfen, unabhängig von der Fluggesellschaft. Ein United-Airlines-Flug von Zürich nach New York ist ebenso abgedeckt wie ein SWISS-Flug von Genf nach London. Allerdings sind Flüge, die von außerhalb der EU mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft in die Schweiz kommen, nicht abgedeckt. Es gilt dieselbe Regel wie bei EU-Flughäfen.

Verjährungsfrist

In der Schweiz gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab dem Datum des Fluges. Diese ist kürzer als die in den meisten westeuropäischen Ländern üblichen drei Jahre, weshalb rasches Handeln ratsam ist.

Die Schweizer Aufsichtsbehörde: BAZL

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL / FOCA) ist die Schweizer Aufsichtsbehörde für Passagierrechte. Sie können eine Beschwerde über die BAZL-Website einreichen. Das Verfahren ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.

Das BAZL prüft Beschwerden und kontaktiert die Fluggesellschaft. Es ordnet zwar keine Entschädigung direkt an, doch seine regulatorische Autorität hat bei Fluggesellschaften, die von Schweizer Flughäfen aus operieren, erhebliches Gewicht.

Schweizer Gerichte

Das Friedensrichteramt oder die Schlichtungsbehörde ist in den meisten Schweizer Kantonen der obligatorische erste Schritt bei zivilrechtlichen Streitigkeiten. Dieser Schlichtungsversuch ist kostengünstig und löst Ansprüche häufig ohne Gerichtsverfahren.

Scheitert die Schlichtung, ist das Bezirksgericht für das formelle Verfahren zuständig. Für Beträge, die bei EC261-Ansprüchen üblich sind, gilt ein vereinfachtes Verfahren mit niedrigeren Gebühren und ohne Pflicht zur anwaltlichen Vertretung.

Flughafen Basel-Mülhausen

Der EuroAirport Basel-Mülhausen-Freiburg ist ein einzigartiger binationaler Flughafen. Der Schweizer Sektor wird als Schweizer Hoheitsgebiet behandelt und der französische Sektor als französisches Hoheitsgebiet. Ihre EC261-Rechte und die geltende Verjährungsfrist können davon abhängen, von welchem Sektor Ihr Flug abgeflogen ist.

Saisonale Störungen und Wetterüberprüfung

Schweizer Flughäfen sind alpinen Wetterverhältnissen ausgesetzt. Zürich und Genf erleben Winternebel von November bis Februar, und alpine Wettersysteme können plötzliche Veränderungen bringen. Genf ist der Bise (kalter Nordostwind) und dem Föhn (warmer Südwind) ausgesetzt. Basel-Mülhausen liegt im Rheintal und ist nebelandfällig. Schwere Gewitter können im Sommer alle Schweizer Flughäfen betreffen.

Um Wetterargumente zu überprüfen, nutzen Sie MeteoSchweiz, den nationalen Wetterdienst, der Gefahrenwarnungen auf einer Skala von 1 bis 5 veröffentlicht und historische Daten bereitstellt. Für den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen können sowohl Daten von MeteoSchweiz als auch von Meteo-France relevant sein, abhängig davon, von welchem Sektor Ihr Flug abgeflogen ist.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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