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EC261-Entschädigung in Spanien beantragen

Spanien bietet eine 5-Jahres-Frist und eine aktive Aufsichtsbehörde in der AESA. Das sollten Sie über Ansprüche in Spanien wissen.

Spanien gehört zu den beliebtesten Urlaubszielen Europas und ist ein bedeutender Luftfahrtmarkt mit stark frequentierten Flughäfen in Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca, Malaga und auf den Kanarischen Inseln. Für Passagiere, die auf Flügen nach, von oder innerhalb Spaniens eine Störung erlebt haben, bietet das Land eine fünfjährige Verjährungsfrist und eine der aktivsten nationalen Aufsichtsbehörden in Europa.

Verjährungsfrist

In Spanien gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab dem Datum des gestörten Fluges. Damit liegt Spanien gleichauf mit Frankreich und gehört zu den längsten in der EU. Dieses großzügige Zeitfenster gibt Passagieren ausreichend Zeit, von ihren Rechten zu erfahren und Ansprüche geltend zu machen. Die Fünf-Jahres-Frist ist besonders nützlich bei Urlaubsflügen, da viele Menschen erst lange nach ihrer Rückkehr von EC261 erfahren.

AESA: Spaniens Aufsichtsbehörde

Die Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) ist Spaniens nationale Aufsichtsbehörde für Passagierrechte. AESA gilt als eine der wirksamsten Aufsichtsbehörden in Europa. Im Gegensatz zu manchen Behörden, die nur Verhaltensmuster untersuchen, prüft AESA einzelne Beschwerden und kann verbindliche Entscheidungen erlassen, die Fluggesellschaften zur Zahlung verpflichten.

Eine Beschwerde bei AESA einzureichen ist kostenlos und kann online erfolgen. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate, doch AESA hat eine starke Erfolgsbilanz bei Entscheidungen zugunsten von Passagieren mit berechtigten Ansprüchen. Fluggesellschaften, die in Spanien operieren, sind sich der Autorität von AESA bewusst und einigen sich häufig lieber, als eine regulatorische Entscheidung zu riskieren.

AESA kann Zahlungen anordnen

Im Gegensatz zu manchen Aufsichtsbehörden, die nur untersuchen und Empfehlungen aussprechen können, hat AESA die Befugnis, verbindliche Entscheidungen zu erlassen, die Fluggesellschaften zur Zahlung der EC261-Entschädigung verpflichten. Das macht den spanischen Durchsetzungsweg zu einem der wirksamsten in Europa.

Spanische Gerichte

Wenn AESA Ihren Anspruch nicht löst, sind spanische Gerichte eine Option. Ansprüche unter 2.000 € können im mündlichen Verfahren (juicio verbal) ohne anwaltliche Vertretung eingereicht werden. Für Ansprüche zwischen 2.000 € und 6.000 € gilt dasselbe Verfahren, wobei ein Anwalt empfohlen, aber nicht vorgeschrieben ist. Gerichtsgebühren für Verbraucheransprüche sind gering oder entfallen ganz.

Praktische Hinweise

Spanien bearbeitet aufgrund der großen Zahl an Urlaubsflügen ein hohes Volumen an EC261-Ansprüchen, insbesondere bei Billigfluggesellschaften wie Vueling und Ryanair. Vueling mit Sitz in Barcelona ist dafür bekannt, Ansprüche zunächst abzulehnen, sich aber zu einigen, wenn Passagiere an AESA eskalieren. Ryanair ist in Spanien umfassend tätig und unterliegt der AESA-Zuständigkeit für Flüge ab spanischen Flughäfen.

Bei Flügen zu den Kanarischen Inseln, den Balearen und anderen spanischen Urlaubszielen beachten Sie, dass diese EU-Territorium sind und vollständig unter EC261 fallen, auch bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalreisen.

Saisonale Störungen und Wetterüberprüfung

Spanien bewältigt ein enormes saisonales Verkehrsaufkommen, besonders im Sommer. Flughäfen auf den Balearen (Palma de Mallorca), den Kanarischen Inseln und an der Mittelmeerküste erleben von Juni bis September Spitzenauslastung, die zu betriebsbedingten Verspätungen führt. Die Kanarischen Inseln sind gelegentlich von Calima betroffen, Sahara-Staubstürmen, die die Sicht einschränken und Flüge am Boden halten können, typischerweise im Spätsommer und Herbst.

Sommerhitze kann ebenfalls zu Rollfeld-bedingten Verzögerungen führen, obwohl es sich dabei um betriebliche Probleme handelt und nicht um außergewöhnliche Umstände. Um Wetterargumente zu überprüfen, nutzen Sie AEMET (Agencia Estatal de Meteorologia), Spaniens nationale Wetterbehörde, die Warnungen und historische Beobachtungsdaten veröffentlicht. Wenn die Fluggesellschaft Wetter als Grund anführt, aber keine AEMET-Warnung aktiv war, wird ihre Verteidigung erheblich geschwächt.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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