Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Reiseversicherung und EC261-Entschädigung austauschbar sind, dass das eine das andere ersetzt oder dass die Inanspruchnahme des einen die Geltendmachung des anderen ausschließt. In Wirklichkeit handelt es sich um völlig getrennte Systeme mit unterschiedlichen Zwecken, unterschiedlichen Auszahlungsmechanismen und unterschiedlicher Deckung. Wenn Sie verstehen, wie sie zusammenwirken, können Sie das Maximum aus einer gestörten Reise herausholen.
Was jeweils abgedeckt ist
Die EC261-Entschädigung ist eine feste Zahlung basierend auf der Flugdistanz, die von der Fluggesellschaft für bestimmte Arten von Störungen (Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung) gezahlt wird. Sie müssen keinen finanziellen Schaden nachweisen. Die Zahlung erfolgt automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Reiseversicherung deckt tatsächliche finanzielle Verluste ab, die Sie mit Quittungen und Nachweisen belegen können. Je nach Police kann dies verpasste Hotelbuchungen umfassen. Die EC261-Entschädigung zuerst zu beantragen ist in der Regel der beste Ansatz. Auch vorausbezahlte Ausflüge, zusätzliche Transportkosten oder andere Folgeschäden können abgedeckt sein. Manche Policen decken zudem Reiserücktritt und medizinische Kosten ab, Bereiche, die EC261 nicht berührt.
| EC261-Entschädigung | Reiseversicherung |
|---|---|
Fester Betrag (250 €/400 €/600 €) |
Tatsächliche belegte Verluste |
Zahlung durch die Fluggesellschaft |
Zahlung durch Ihren Versicherer |
Kein Schadensnachweis erforderlich |
Quittungen und Nachweise erforderlich |
Nur bei Verspätungen/Annullierungen/Nichtbeförderung |
Kann Medizin, Gepäck, Reiserücktritt abdecken |
Kann man beides beanspruchen?
Grundsätzlich ja, aber nicht für dieselbe Ausgabe doppelt. Sie können die EC261-Entschädigung von der Fluggesellschaft beanspruchen (die nicht an bestimmte Ausgaben gebunden ist) und separat bei Ihrem Versicherer tatsächliche Verluste geltend machen, die EC261 nicht abdeckt, beispielsweise eine verpasste Hotelübernachtung oder eine nicht erstattungsfähige Aktivitätsbuchung.
Was Sie nicht tun können, ist dieselben spezifischen Kosten von beiden Seiten einzufordern. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen im Rahmen ihrer Betreuungspflicht Hotelkosten während einer Verspätung erstattet hat, können Sie dieselben Hotelkosten nicht zusätzlich bei Ihrem Versicherer geltend machen.
EC261 zuerst beantragen
Wenn sowohl EC261 als auch die Versicherung auf Ihre Situation zutreffen, ist es in der Regel sinnvoll, zuerst den EC261-Anspruch zu verfolgen. Er ist typischerweise schneller (keine Quittungen für die Grundentschädigung nötig), die Beträge sind fest und vorhersehbar, und es gibt keinen Selbstbehalt. Sobald Sie das Ergebnis des EC261-Anspruchs kennen, können Sie beurteilen, ob Ihr Versicherer verbleibende Verluste abdeckt.
Ihr Versicherer wird möglicherweise fragen, ob Sie einen EC261-Anspruch geltend gemacht haben, und seine Auszahlung um den Betrag kürzen, den Sie von der Fluggesellschaft erhalten haben (oder hätten erhalten können). Das ist ein weiterer Grund, EC261 zuerst zu beantragen: Es ist Geld, das Ihnen von Rechts wegen zusteht, und wenn Sie es nicht einfordern, könnte Ihre Versicherungsleistung gekürzt werden, ohne dass Sie davon profitieren.
EC261 ist unabhängig von der Versicherung
Ihre EC261-Rechte bestehen unabhängig davon, ob Sie eine Reiseversicherung haben. Fluggesellschaften können Sie nicht auffordern, „auf Ihre Versicherung zu verweisen" anstatt die Entschädigung zu zahlen, und sie können ihre Pflichten nicht mindern, weil Sie versichert sind.