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EC261-Ansprüche für Geschäftsreisende

Geschäftsreisende haben dieselben EC261-Rechte wie Privatreisende. Die Entschädigung steht in der Regel Ihnen zu, nicht Ihrem Arbeitgeber.

Für Geschäftsreisende gelten dieselben EC261-Regeln wie für alle anderen Passagiere. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen einem Berater auf dem Weg zu einem Kundentermin und einer Familie auf dem Weg in den Strandurlaub. Wenn der Flug die Voraussetzungen erfüllt, steht eine Entschädigung zu. Die besondere Frage bei Geschäftsreisen betrifft nicht die Anspruchsberechtigung, sondern die Zuordnung: Wem steht das Geld zu, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat?

Der Passagier ist anspruchsberechtigt

Nach EC261 steht das Recht auf Entschädigung der Person zu, die von der Störung betroffen war: dem Passagier. Das sind Sie als die Person, die fünf zusätzliche Stunden in der Abflughalle verbracht hat, nicht das Unternehmen, das das Ticket gebucht hat, und nicht das Reisebüro, das die Reise organisiert hat. Die Verordnung nimmt keinen Bezug darauf, wer den Flug bezahlt hat.

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag

Obwohl der gesetzliche Anspruch bei Ihnen liegt, kann Ihr Arbeitsvertrag oder die Reiserichtlinie Ihres Unternehmens vorsehen, dass Sie Entschädigungsansprüche an Ihren Arbeitgeber abtreten müssen. Dies ist eine vertragliche Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen, getrennt vom EC261-Anspruch selbst. Manche Unternehmen haben ausdrückliche Regelungen, die Mitarbeiter zur Herausgabe der Entschädigung verpflichten. Viele haben überhaupt keine Regelung, und einige ermutigen ihre Mitarbeiter sogar ausdrücklich, die Entschädigung zu behalten.

Keine Unternehmensrichtlinie? Das Geld gehört Ihnen

Wenn Ihr Arbeitsvertrag und Ihre Reiserichtlinie keine Regelung zur Flugentschädigung enthalten, gehört das Geld Ihnen als betroffenem Passagier. Viele Unternehmen haben keine spezifische Regelung für EC261-Zahlungen, insbesondere kleinere Firmen.

Praktisches Vorgehen

Wenn Ihr Unternehmen keine Regelung hat, stellen Sie den Antrag persönlich. Verwenden Sie Ihre private E-Mail-Adresse und Ihre eigenen Bankdaten. Falls Ihr Unternehmen eine Richtlinie zur Abtretung hat, prüfen Sie, ob diese tatsächlich durchgesetzt wird. In vielen Organisationen existiert die Richtlinie nur auf dem Papier, wird aber nie angewendet. Falls Sie unsicher sind, schafft eine kurze Rückfrage bei der Personalabteilung Klarheit.

Unabhängig davon, wer letztendlich die Entschädigung erhält: Jemand sollte den Anspruch geltend machen. Das schlechteste Ergebnis ist, wenn sowohl der Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der andere sich darum kümmert, und niemand etwas unternimmt. Setzen Sie sich nach jeder Geschäftsreise mit Flugstörung eine persönliche Erinnerung, damit der Antrag fristgerecht eingereicht wird.

Die Ticketklasse hat keinen Einfluss auf die Entschädigung

Business-Class-Tickets führen nicht zu einer höheren Entschädigung. Die EC261-Beträge richten sich ausschließlich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis oder der Kabinenklasse. Ein Business-Class-Passagier und ein Economy-Passagier auf demselben verspäteten Flug erhalten dieselben 250 €, 400 € oder 600 €. Der höhere Ticketpreis kann jedoch die Erstattung bei einer Herabstufung erhöhen, falls Sie unfreiwillig in eine niedrigere Kabinenklasse umgesetzt wurden.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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