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Vogelschlag: Ein umstrittenes Thema bei EC261-Ansprüchen

Fluggesellschaften berufen sich häufig auf Vogelschlag als außergewöhnliche Umstände. Gerichte haben unterschiedlich entschieden. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen.

Vogelschlag nimmt in der EC261-Rechtsprechung eine besondere Stellung ein. Anders als technische Defekte (eindeutig keine außergewöhnlichen Umstände) oder schweres Unwetter (eindeutig außergewöhnliche Umstände) hat Vogelschlag zu widersprüchlichen Urteilen europäischer Gerichte geführt. Damit gehört er zu den wenigen wirklich umstrittenen Kategorien, bei denen die konkreten Umstände Ihres Falls mehr zählen als allgemeine Grundsätze.

Was bei einem Vogelschlag passiert

Ein Vogelschlag tritt auf, wenn ein Flugzeug mit einem oder mehreren Vögeln kollidiert, am häufigsten während des Starts oder der Landung, wenn das Flugzeug in geringerer Höhe fliegt. Die Auswirkungen können von vernachlässigbar (ein kleiner Vogel trifft den Rumpf) bis schwerwiegend (ein großer Vogel wird in ein Triebwerk eingesogen) reichen. Luftfahrtvorschriften verlangen, dass jeder vermutete Vogelschlag inspiziert wird, bevor das Flugzeug wieder in Betrieb genommen werden darf. Oft ist es dieser Inspektionsprozess, der die Verspätung verursacht, nicht der Vogelschlag selbst.

Die rechtliche Debatte

Die Gerichte sind geteilter Meinung, ob Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand gilt. Beide Seiten haben nachvollziehbare Argumente.

Argumente für außergewöhnliche Umstände Argumente dagegen
Vögel sind Wildtiere außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft
Vogelschlag ist häufig und statistisch vorhersehbar
Der genaue Zeitpunkt und Ort ist unvorhersehbar
Fluggesellschaften können Präventivmaßnahmen ergreifen (Vogelvergrämung)
Sicherheitsinspektionen sind gesetzlich vorgeschrieben
Die Inspektion ist Teil der normalen betrieblichen Reaktion

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich in der Rechtssache Pešková (2017) dazu geäußert und entschieden, dass ein Vogelschlag außergewöhnliche Umstände darstellen kann, die Fluggesellschaft aber dennoch nachweisen muss, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verspätung ergriffen hat. Wichtig ist, dass das Gericht feststellte: Wenn das Flugzeug nach einem Vogelschlag bereits inspiziert und freigegeben worden war, fiel eine anschließende Verspätung, die durch die verspätete Ankunft desselben Flugzeugs an Ihrem Flughafen verursacht wurde, nicht unter die Verteidigung mit außergewöhnlichen Umständen.

Entscheidende Faktoren für Ihren Anspruch

Ob ein Vogelschlag-Anspruch Erfolg hat, hängt von mehreren Faktoren ab. Wurde das Flugzeug tatsächlich beschädigt, oder handelte es sich nur um eine Vorsichtsinspektion? Wie lange dauerte die Inspektion, und war die Verspätung verhältnismäßig? Hat die Fluggesellschaft zumutbare Schritte unternommen, um die Verspätung zu minimieren, beispielsweise durch die Bereitstellung eines Ersatzflugzeugs? Und legt die Fluggesellschaft Belege dafür vor, dass tatsächlich ein Vogelschlag stattgefunden hat, oder behauptet sie dies lediglich ohne Dokumentation?

Es lohnt sich, den Anspruch zu verfolgen

Vogelschlag-Ansprüche sind es wert, angefochten zu werden, insbesondere wenn die Verspätung lang war, die Fluggesellschaft langsam reagierte oder die Beweislage dünn ist. Fordern Sie von der Fluggesellschaft Dokumentation des Vogelschlags an: Wartungsprotokolle, Inspektionsberichte oder Vorfallsaufzeichnungen. Kann die Fluggesellschaft diese nicht vorlegen, ist ihre Verteidigung schwach, unabhängig von der rechtlichen Debatte über Vogelschlag im Allgemeinen.

Prüfen Sie die Folgereaktion

Selbst wenn der Vogelschlag selbst außergewöhnlich war, muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie danach alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Eine vierstündige Verspätung, verursacht durch einen Vogelschlag, der nur eine 45-minütige Inspektion erforderte, deutet darauf hin, dass die Fluggesellschaft mehr hätte tun können, um Sie auf den Weg zu bringen.

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