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Wetterverspätungen: Wann Fluggesellschaften trotzdem zahlen müssen

Fluggesellschaften schieben alles auf das Wetter. Aber nicht alle wetterbedingten Verspätungen gelten als außergewöhnliche Umstände.

Wetter ist die Verteidigung mit außergewöhnlichen Umständen, auf die Fluggesellschaften am liebsten zurückgreifen, und gleichzeitig diejenige, die Passagiere am seltensten anfechten. Es herrscht die weit verbreitete Annahme, dass die Fluggesellschaft automatisch eine gültige Entschuldigung hat, sobald das Wetter erwähnt wird. Die Realität ist differenzierter. Manche Wetterereignisse gelten tatsächlich als außergewöhnliche Umstände. Andere nicht. Und selbst wenn das Wetter wirklich schwerwiegend war, muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen ergriffen hat.

Wann Wetter wirklich außergewöhnlich ist

Schwere Wetterbedingungen, die das Fliegen tatsächlich unsicher machen, sind ein berechtigter außergewöhnlicher Umstand. Gewitter mit extremen Turbulenzen, starke Schneestürme, die Start- und Landebahnen lahmlegen, dichter Nebel, der die Sicht unter die Mindestgrenzen senkt, Vulkanaschewolken und Hurrikane fallen in diese Kategorie. Wenn die Flugsicherung aufgrund gefährlicher Wetterbedingungen Beschränkungen verhängt oder den Luftraum sperrt, kann von Fluggesellschaften vernünftigerweise nicht erwartet werden zu fliegen.

Der entscheidende Ausdruck ist „tatsächlich unsicher". Wetterbedingungen, die den Flugbetrieb erschweren, verlangsamen oder weniger komfortabel machen, sind nicht dasselbe wie Bedingungen, die das Fliegen unmöglich oder gefährlich machen.

Wann Wetter keine gültige Entschuldigung ist

Leichter Regen, mäßiger Wind, vereinzelte Wolken oder winterliche Temperaturen gehören zum normalen Flugbetrieb. Flugzeuge und Flughäfen sind für den Betrieb unter einer breiten Palette von Wetterbedingungen ausgelegt, und Piloten sind dafür geschult. Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf „Wetter" als außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn die Bedingungen innerhalb der normalen Betriebsparameter lagen und andere Flüge planmäßig durchgeführt wurden.

Wirklich außergewöhnlich Nicht außergewöhnlich
Schwere Stürme mit Flugsicherungsbeschränkungen
Leichter bis mäßiger Regen
Starker Schneesturm mit Sperrung der Landebahn
Normales Winterwetter mit Enteisungsbedarf
Dichter Nebel unter den Landemindestgrenzen
Tiefe Wolkendecke innerhalb der Betriebsgrenzen
Vulkanaschewolke in der Flugroute
Starker, aber beherrschbarer Seitenwind

Der „andere Flüge operierten normal" Test

Eine der wirksamsten Methoden, eine Wetterausrede anzufechten, ist zu prüfen, ob andere Flüge am selben Flughafen zur gleichen Zeit planmäßig durchgeführt wurden. Dienste wie Flightradar24 machen dies einfach überprüfbar. Wenn Ihr Flug wegen „schwerem Wetter" annulliert wurde, aber Dutzende anderer Flugzeuge ohne Probleme gestartet und gelandet sind, wird die Wettererklärung für die Fluggesellschaft deutlich schwerer aufrechtzuerhalten.

Diese Informationen sind frei zugänglich über Flughafen-Websites, die Live-Abflug- und Ankunftsdaten veröffentlichen, und über Flugverfolgungs-Dienste. Ein Screenshot, der eine volle Seite pünktlicher Abflüge am selben Flughafen und zur selben Zeit wie Ihr „wetterbedingt annullierter" Flug zeigt, ist ein überzeugendes Beweismittel.

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DEPARTURES

FLIGHTDESTTIMEGATESTATUS
KL1009 AMSTERDAM 14:25 B22 DELAYED
BA2761 LONDON 14:45 A15 CANCELLED
LH1234 FRANKFURT 15:10 C08 ON TIME
AF1680 PARIS 15:35 B14 DELAYED
EW5432 BERLIN 15:55 A03 DELAYED
IB3216 MADRID 16:10 C12 ON TIME
SK1478 COPENHAGEN 16:30 B08 CANCELLED

Enteisung ist kein außergewöhnlicher Umstand

Fluggesellschaften führen manchmal die Notwendigkeit der Enteisung als wetterbedingten außergewöhnlichen Umstand an. Gerichte haben dies in der Regel abgelehnt. Enteisung ist ein routinemäßiger winterlicher Betriebsvorgang, den Fluggesellschaften einplanen müssen. Wenn eine Fluggesellschaft in den Wintermonaten Flüge durchführt und nicht über ausreichende Enteisungskapazitäten verfügt, was zu Verspätungen führt, handelt es sich um ein betriebliches Planungsversäumnis, nicht um ein außergewöhnliches Ereignis.

Wetter an einem anderen Flughafen

Fluggesellschaften machen gelegentlich das Wetter an einem anderen Standort verantwortlich: Das Flugzeug kam von einem Flughafen, an dem schlechtes Wetter herrschte, und traf deshalb verspätet für Ihren Flug ein. Dieses Argument der „Folgeverspätung" wird in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand anerkannt, da die Steuerung von Flottenumlaufplänen und das Einplanen von Puffern für Störungen zum normalen Flugbetrieb gehören.

Hinterfragen Sie vage Wetterbehauptungen

Wenn eine Fluggesellschaft sich auf das Wetter beruft, fordern Sie konkrete Angaben: welcher Flughafen, welche Bedingungen, welche Einschränkungen galten und welche alternativen Maßnahmen wurden in Betracht gezogen. Überprüfen Sie die Angaben anhand unabhängiger Wetterdaten und Flugverfolgungsaufzeichnungen. Viele Wetterbehauptungen halten einer Überprüfung nicht stand.

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