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Teilzahlungsangebote: Akzeptieren Sie nicht weniger als den vollen Betrag

Wenn Fluggesellschaften weniger als 250 €/400 €/600 € anbieten, zahlen sie zu wenig. Die EC261-Beträge sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.

Ein Angebot von einer Fluggesellschaft zu erhalten, kann sich nach wochenlangem Warten wie ein Fortschritt anfühlen. Genau deshalb sind Teilangebote als Taktik so wirkungsvoll. Sie haben gewartet, Sie sind frustriert, und hier liegt Geld auf dem Tisch, nur eben nicht ganz so viel, wie Ihnen zusteht. Die Versuchung, zu akzeptieren und die Sache abzuschließen, ist verständlich. In den meisten Fällen ist es jedoch die richtige Entscheidung, auf den vollen Betrag zu bestehen.

Wie Teilangebote funktionieren

Fluggesellschaften bieten möglicherweise einen Pauschalbetrag an, der keiner EC261-Stufe entspricht, beispielsweise 150 € für einen Flug mit Anspruch auf 400 € oder 300 € für einen Anspruch über 600 €. Sie können dies als „endgültiges Angebot" präsentieren oder als Kompromiss darstellen. Manchmal berufen sie sich auf interne Berechnungen oder Unternehmensrichtlinien, die keinerlei Grundlage in der Verordnung haben. Die Beträge in der EC261 sind keine Verhandlungsgrundlage, sondern feste gesetzliche Ansprüche.

Warum Fluggesellschaften solche Angebote machen

Die Rechnung ist einfach. Wenn eine Fluggesellschaft 60 % der Ansprüche mit 50 % des gesetzlichen Betrags abwickeln kann, spart sie bei Tausenden von Fällen jährlich erhebliche Summen. Viele Passagiere akzeptieren Teilangebote, weil sie die korrekten Beträge nicht kennen, weil sie eine schnelle Lösung dem vollen Betrag vorziehen oder weil sie vom Antragsprozess zermürbt sind.

Lesen Sie das Kleingedruckte

Teilangebote enthalten häufig Klauseln zur „vollständigen und endgültigen Abgeltung" oder verlangen die Unterzeichnung eines Verzichts. Wenn Sie akzeptieren und unterschreiben, können Sie den Restbetrag möglicherweise nicht mehr nachfordern. Bevor Sie ein Angebot annehmen, prüfen Sie, ob es dem gesetzlichen Betrag für Ihre Flugdistanz entspricht.

Wie Sie reagieren sollten

Bestätigen Sie das Angebot der Fluggesellschaft und stellen Sie dann klar, dass die EC261-Entschädigung für Ihre Flugdistanz 250 €, 400 € oder 600 € beträgt (je nach Anwendbarkeit) und dass Sie den vollen Betrag erwarten. Verweisen Sie auf Artikel 7 der Verordnung. Lehnen Sie das Teilangebot ab und fordern Sie die Zahlung des korrekten Betrags innerhalb einer festgelegten Frist. Wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert, leiten Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde ein.

Sie verhandeln keinen kommerziellen Deal. Sie machen einen Rechtsanspruch geltend. Die Beträge sind durch die Verordnung festgelegt, und die Fluggesellschaft hat keinen Ermessensspielraum, weniger zu zahlen.

Bereit zu beanspruchen?

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