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EC261-Antragsfristen: Wie viel Zeit haben Sie?

EC261 setzt keine eigene Frist. Jedes Land hat seine eigene: von 1 Jahr in Belgien bis 6 Jahre in Großbritannien. Finden Sie hier Ihre Frist.

Eine der ungewöhnlichen Eigenschaften der EC261 ist, dass die Verordnung selbst keine Frist für die Einreichung eines Antrags festlegt. Stattdessen gelten die nationalen Verjährungsfristen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet: Die Frist für Ihren Anspruch hängt davon ab, welches Landesrecht Anwendung findet. In vielen Fällen haben Sie die Wahl zwischen mehreren Rechtsordnungen.

Fristen in ganz Europa

Die Unterschiede sind beachtlich. In einigen Ländern haben Sie nur ein Jahr Zeit, in anderen sechs. Die Kenntnis der für Ihre Situation geltenden Frist kann den Unterschied zwischen einem gültigen Anspruch und einer versäumten Frist ausmachen.

Wichtige Fristen

Antragsfristen nach Land

  • 1 Jahr: Belgien, Polen
  • 2 Jahre: Niederlande, Italien, Schweiz
  • 3 Jahre: Deutschland, Österreich, Portugal, Tschechien, Dänemark, Schweden, Finnland
  • 5 Jahre: Frankreich, Spanien
  • 6 Jahre: Vereinigtes Königreich, Irland

Welche Landesfrist gilt?

Hier wird es interessant. Da die EC261 keine Verjährungsfrist festlegt, hängt die geltende Frist vom Recht ab, das den Streitfall regelt. Als Passagier können Sie möglicherweise zwischen mehreren Optionen wählen:

Das Abflugland: die Frist des Staates, von dem Ihr Flug gestartet ist. Das Ankunftsland: das Land, in dem Ihr Flug planmäßig landen sollte. Das Heimatland der Airline: das Land, in dem der ausführende Carrier seinen Sitz hat oder zugelassen ist.

In der Praxis bedeutet das: Ein Ryanair-Flug von Amsterdam nach Madrid könnte potenziell nach niederländischem Recht (2 Jahre), spanischem Recht (5 Jahre) oder irischem Recht (6 Jahre, da Ryanair eine irische Lizenz besitzt) beurteilt werden. Solange Sie innerhalb der niederländischen Frist liegen, spielt das keine Rolle. Aber wenn das zweijährige niederländische Zeitfenster abgelaufen ist, könnte ein Antrag nach irischem oder spanischem Recht noch möglich sein.

Sonderregel in Deutschland

In Deutschland läuft die dreijährige Verjährungsfrist bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Flug, nicht ab dem genauen Flugdatum. Ein Flug am 15. März 2023 hat eine Frist bis zum 31. Dezember 2026. Das ergibt effektiv bis zu 3 Jahre und 9 Monate.

Wann die Frist beginnt

In den meisten Ländern beginnt die Verjährungsfrist am Datum des gestörten Fluges. Einige Rechtsordnungen haben jedoch Besonderheiten. In Deutschland läuft die Frist, wie oben erwähnt, ab dem Jahresende. In manchen Ländern beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Passagier von seinen Rechten Kenntnis erlangt hat (oder hätte erlangen müssen), obwohl diese Auslegung bei EC261-Ansprüchen seltener vorkommt.

Warum Sie nicht warten sollten

Auch wenn Ihnen einige Länder fünf oder sechs Jahre einräumen, gibt es praktische Gründe, den Anspruch lieber früher als später geltend zu machen. Beweise werden mit der Zeit schwieriger zu beschaffen. E-Mails werden gelöscht, Buchungsplattformen schließen Konten, und Ihre Erinnerung an die Ereignisse verblasst. Airlines können fusionieren, ihren Namen ändern oder den Betrieb einstellen, was den Antragsprozess erschwert. Und obwohl der Rechtsanspruch bestehen bleibt, steigt die praktische Schwierigkeit, einen Antrag durchzusetzen, mit jedem Jahr.

Wenn Ihr Flug kürzlich war, stellen Sie jetzt einen Antrag. Wenn er einige Jahre zurückliegt, prüfen Sie die geltende Frist und stellen Sie den Antrag vor deren Ablauf. Es gibt keinen strategischen Vorteil im Abwarten.

Bereit zu beanspruchen?

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