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EC261-Entschädigung in Griechenland geltend machen

Griechenland hat eine Verjährungsfrist von 5 Jahren und enormes saisonales Passagieraufkommen. So machen Sie Ansprüche für Flüge ab Athen, Thessaloniki und den griechischen Inseln geltend.

Griechenland ist eines der beliebtesten Urlaubsziele Europas. Athen, Thessaloniki und Dutzende Inselflughäfen bewältigen ein enormes saisonales Passagieraufkommen. Aegean Airlines und ihre Tochtergesellschaft Olympic Air operieren neben einer großen Anzahl von Charter- und Billigfluggesellschaften. Für Passagiere, die auf Flügen von griechischen Flughäfen eine Störung erleben, bietet das System eine großzügige Verjährungsfrist und einen funktionsfähigen Durchsetzungsrahmen.

Verjährungsfrist

In Griechenland gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab dem Flugdatum. Dies ist eine der großzügigsten Fristen in Europa und gibt Passagieren ausreichend Zeit, ihre Rechte zu erkennen und geltend zu machen. Das ist besonders nützlich bei Urlaubsstörungen, bei denen Passagiere zunächst nicht daran denken, einen Anspruch geltend zu machen.

Die griechische Durchsetzungsbehörde: HCAA

Die Griechische Zivilluftfahrtbehörde (Hellenic Civil Aviation Authority, HCAA) ist Griechenlands nationale Durchsetzungsbehörde für EC261. Beschwerden können über ihre Website oder per E-Mail eingereicht werden. Die HCAA untersucht Beschwerden und kontaktiert die Fluggesellschaft. Das Verfahren steht auf Griechisch und Englisch zur Verfügung.

Die HCAA hat zwar nicht die Befugnis, Fluggesellschaften direkt zur Zahlung von Entschädigungen zu verpflichten, kann aber Bußgelder gegen Fluggesellschaften verhängen, die berechtigte Ansprüche systematisch ablehnen. Ihre Einschaltung reicht häufig aus, um eine Einigung herbeizuführen.

Verbraucherschutz

Der Griechische Verbraucher-Ombudsman (Synigoros tou Katanaloti) kann ebenfalls Beschwerden zu Flugentschädigungen bearbeiten. Dieser kostenlose Service bietet Mediation zwischen Passagieren und Fluggesellschaften. Er stellt einen zusätzlichen Weg neben der HCAA dar und kann hilfreich sein, wenn die Durchsetzungsbehörde allein das Problem nicht löst.

Griechische Gerichte

Für kleinere Forderungen ist das Eirinodikeio (Friedensgericht) zuständig und bearbeitet Streitigkeiten bis zu 20.000 EUR. Damit sind alle EC261-Entschädigungsbeträge abgedeckt. Bei Beträgen unter 12.000 EUR ist keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Gerichtsverhandlungen finden auf Griechisch statt, daher benötigen Nicht-Muttersprachler einen Übersetzer. Die Gerichtsgebühren sind proportional zum Streitwert, bleiben aber überschaubar.

Ansprüche von Inselflughäfen

Störungen bei Flügen zu und von griechischen Inseln sind während der Hauptsaison aufgrund hoher Passagierzahlen und begrenzter Flughafeninfrastruktur sehr häufig. Hierbei handelt es sich um betriebliche Probleme, nicht um außergewöhnliche Umstände. Fluggesellschaften können ausgelastete Inselflughäfen nicht als Vorwand nutzen, um eine Entschädigung zu vermeiden.

Saisonale Störungen und Wetterüberprüfung

Griechenland hat ausgeprägte saisonale Wettermuster, die den Flugbetrieb beeinflussen. Die Meltemi-Winde (starke Nordwinde in der Ägäis) wehen von Juni bis September und können den Betrieb an Inselflughäfen stören, insbesondere an kleineren wie Mykonos, Santorini, Paros und Naxos. Diese Winde sind ein bekanntes jährliches Phänomen, und Gerichte können hinterfragen, ob Fluggesellschaften diese einplanen sollten. Winterstürme beeinträchtigen Flughäfen auf dem Festland, jedoch weniger stark als in Nordeuropa.

Um Wetterbehauptungen zu überprüfen, nutzen Sie den EMY (Griechischer Nationaler Wetterdienst), der Wetterberichte und Warnungen veröffentlicht. Für Inselflughäfen können lokale Wetterstationsdaten bestätigen, ob die Bedingungen tatsächlich außergewöhnlich waren oder typisches ägäisches Sommerwetter.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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