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EU-Fluggesellschaft vs. Nicht-EU-Fluggesellschaft: Warum es wichtig ist

Ob Ihre Fluggesellschaft in der EU ansässig ist oder nicht, kann über Ihren gesamten Anspruch entscheiden. So wirkt sich die Nationalität der Airline auf Ihre Rechte nach EC261 aus.

Die Nationalität der Fluggesellschaft, die Ihren Flug durchführt, ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Frage, ob EC261 greift. Bei Flügen ab der EU spielt es keinerlei Rolle. Jede Fluggesellschaft unterliegt der Verordnung. Bei Flügen in die EU aus Drittstaaten hingegen ist der Unterschied zwischen einer EU-Fluggesellschaft und einer Nicht-EU-Fluggesellschaft entscheidend: Er bestimmt, ob Sie einen gültigen Anspruch haben oder nicht.

Was macht eine Fluggesellschaft zur „EU-Fluggesellschaft"?

Eine EU-Fluggesellschaft ist eine Airline, die eine gültige Betriebsgenehmigung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des EWR besitzt. Maßgeblich ist der rechtliche Sitz der Fluggesellschaft, nicht wo sie die meisten Strecken bedient oder die meisten Kunden hat. Norwegian Air Shuttle beispielsweise ist eine EU-Fluggesellschaft, da sie in Norwegen (einem EWR-Staat) lizenziert ist, obwohl sie viele Transatlantikrouten betreibt.

Tochtergesellschaften können die Sache verkomplizieren. Lufthansa ist eine deutsche EU-Fluggesellschaft, aber ihre Tochtergesellschaften können unterschiedliche rechtliche Status haben. Die meisten großen europäischen Airline-Gruppen (IAG, Lufthansa Group, Air France-KLM) sind EU-Fluggesellschaften, ebenso wie ihre Tochtergesellschaften. Ryanair (irische Lizenz), easyJet (britische Lizenz vor dem Brexit, hält aber auch EU-Lizenzen) und Wizz Air (ungarische Lizenz) sind ebenfalls EU-Fluggesellschaften.

Wie sich dies auf Ihre Rechte auswirkt

Die Auswirkung ist eindeutig und erheblich. Nehmen Sie eine Strecke wie New York nach Amsterdam. Wenn Sie diese mit KLM fliegen (niederländisch, EU-Fluggesellschaft), fällt der Flug unter EC261. Wenn Sie mit Delta fliegen (amerikanisch, Nicht-EU-Fluggesellschaft) auf exakt derselben Strecke, denselben Flughäfen, möglicherweise sogar zur selben Tageszeit, ist der Flug nicht abgedeckt.

EU-Fluggesellschaft Nicht-EU-Fluggesellschaft
Abgedeckt bei EU-Abflügen
Abgedeckt bei EU-Abflügen
Abgedeckt bei Ankunft in der EU
NICHT abgedeckt bei Ankunft in der EU
Abgedeckt bei Abflug aus UK (gemäß UK261)
Abgedeckt bei Abflug aus UK (gemäß UK261)

Diese Asymmetrie besteht, weil die EU allen Fluggesellschaften, die ihre Flughäfen nutzen, Pflichten auferlegen kann (Abflüge), aber nur EU-lizenzierte Fluggesellschaften bei Ankunftsflügen regulieren kann. Nicht-EU-Fluggesellschaften auf Zubringerflügen unterliegen ihren eigenen nationalen Luftfahrtbehörden, die möglicherweise gleichwertige Fluggastschutzregeln haben oder auch nicht.

Praktische Auswirkungen bei der Buchung

Wenn Sie regelmäßig zwischen der EU und Zielen außerhalb Europas fliegen, kann die Wahl einer EU-Fluggesellschaft für Ihren Rückflug eine strategische Entscheidung sein. Das bedeutet nicht, dass Sie deutlich mehr bezahlen sollten. Wenn jedoch zwei Fluggesellschaften vergleichbare Preise und Flugpläne anbieten, gewährt Ihnen die EU-Fluggesellschaft eine zusätzliche Ebene des Verbraucherschutzes auf dem Rückflug.

Bei Flügen ab der EU ist die Nationalität der Fluggesellschaft für Ihre EC261-Rechte unerheblich. Ob Sie mit Emirates, Singapore Airlines oder einer anderen Nicht-EU-Fluggesellschaft von einem europäischen Flughafen abfliegen: Sie sind vollständig durch die Verordnung geschützt.

Codeshares und EU-Fluggesellschaftsstatus

Codeshare-Flüge sind auf Langstrecken üblich und können Verwirrung darüber stiften, welcher Fluggesellschaftsstatus gilt. Die Regel ist einfach: Entscheidend ist die durchführende Fluggesellschaft, nicht die vermarktende. Wenn Sie über die Website von Air France gebucht haben, der Flug aber von Delta durchgeführt wird, gilt Deltas Nicht-EU-Status. Ihr Anspruch müsste sich an die durchführende Fluggesellschaft richten, und wenn diese bei einem Flug in die EU keine EU-Fluggesellschaft ist, greift EC261 nicht.

Prüfen Sie immer die durchführende Fluggesellschaft

Schauen Sie vor der Buchung nach dem Hinweis „durchgeführt von" in den Flugdetails. Wenn Sie in die EU fliegen und EC261-Schutz wünschen, stellen Sie sicher, dass die Fluggesellschaft, die das Flugzeug tatsächlich betreibt (nicht nur das Ticket verkauft), ihren Sitz in der EU hat.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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