Wir erhalten immer wieder dieselben Fragen von Passagieren. Hier finden Sie klare, präzise Antworten auf die häufigsten davon. Für ausführlichere Informationen zu einzelnen Themen folgen Sie den Links zu unseren detaillierten Ratgebern.
Muss ich EU-Bürger sein, um Anspruch zu erheben?
Nein. EC261 gilt für alle Passagiere auf qualifizierenden Flügen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthaltsstatus. Ein brasilianischer Tourist, ein amerikanischer Geschäftsreisender und ein japanischer Student haben auf einem qualifizierenden Flug dieselben Rechte.
Hat der Ticketpreis Einfluss auf die Entschädigung?
Überhaupt nicht. Ein Passagier, der 29 € für einen Billigflug bezahlt hat, erhält genau dieselbe Entschädigung wie jemand, der 2.900 € für ein Business-Class-Ticket auf derselben Strecke gezahlt hat. Die Entschädigung richtet sich ausschließlich nach der Flugdistanz: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km) oder 600 € (über 3.500 km).
Kann ich Ansprüche für Flüge aus vergangenen Jahren geltend machen?
Unter Umständen ja. Die Verjährungsfrist hängt davon ab, welches Landesrecht auf Ihren Anspruch anwendbar ist, und reicht von 1 Jahr (Belgien) bis 6 Jahre (Großbritannien und Irland). In unserem Ratgeber zu Verjährungsfristen finden Sie die relevante Frist für Ihr Abflugland, Ihr Ankunftsland und das Heimatland der Fluggesellschaft. Möglicherweise können Sie die für Sie günstigste Frist nutzen.
Erhalten Kinder die volle Entschädigung?
Ja, jeder Passagier mit eigenem Sitzplatz erhält den vollen Betrag, unabhängig vom Alter. Es gibt keinen ermäßigten Satz für Kinder. Die einzige Ausnahme sind Kleinkinder, die auf dem Schoß eines Elternteils ohne eigenen Sitzplatz reisen. Sie haben in der Regel keinen eigenen Anspruch.
Wird die Entschädigung pro Person oder pro Buchung gezahlt?
Pro Person. Eine vierköpfige Familie auf einem annullierten Langstreckenflug hat Anspruch auf insgesamt 4 × 600 € = 2.400 €. Jeder Passagier hat einen eigenständigen Anspruch auf den vollen Betrag.
Wie lange hat die Fluggesellschaft Zeit zu antworten?
Es gibt keine strikte gesetzliche Frist, aber die EU-Richtlinien empfehlen eine Antwort innerhalb von etwa acht Wochen. Wenn Sie nach dieser Frist keine inhaltliche Antwort erhalten haben, ist es angemessen, eine Erinnerung zu senden und gegebenenfalls die nationale Aufsichtsbehörde einzuschalten.
Darf die Fluggesellschaft statt Bargeld mit Gutscheinen zahlen?
Nur wenn Sie ausdrücklich zustimmen. EC261 schreibt die Zahlung in bar, per Banküberweisung oder per Scheck vor. Gutscheine, Reiseguthaben und Bonusmeilen dürfen nur als Alternative angeboten werden, und Sie sind nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren.
Kann ich sowohl eine Erstattung als auch eine Entschädigung erhalten?
Ja. Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie statt einer Umbuchung eine Erstattung gewählt haben, haben Sie Anspruch auf beides: die Ticketerstattung und die EC261-Entschädigung. Es handelt sich um getrennte Ansprüche: Die Erstattung gibt Ihnen den gezahlten Betrag zurück, die Entschädigung erkennt die entstandenen Unannehmlichkeiten an.
Was ist, wenn die Fluggesellschaft „technische Probleme" als Grund angibt?
Technische und mechanische Defekte gelten nach EC261 fast nie als außergewöhnliche Umstände. Europäische Gerichte haben wiederholt entschieden, dass die Wartung von Flugzeugen ein wesentlicher Bestandteil des Flugbetriebs ist. Wenn die Fluggesellschaft technische Probleme anführt, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem Anspruch auf Entschädigung.
Brauche ich einen Anwalt?
Für die große Mehrheit der EC261-Ansprüche: nein. Die Verordnung ist so konzipiert, dass Passagiere ihre Ansprüche selbst geltend machen können. Sollte die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnen und eine Eskalation nötig werden, stehen nationale Aufsichtsbehörden und Schlichtungsstellen kostenlos zur Verfügung. Auch das Amtsgericht ist für Privatpersonen ohne anwaltliche Vertretung vorgesehen.