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Welche Flüge fallen unter EC261?

EC261 deckt mehr Flüge ab, als Sie vielleicht denken, gilt aber nicht für alle. So stellen Sie fest, ob Ihr Flug anspruchsberechtigt ist.

Eine der ersten Fragen, die Fluggäste nach einem gestörten Flug stellen, ist, ob EC261 auf ihre Situation überhaupt anwendbar ist. Die Antwort hängt davon ab, wo Ihr Flug gestartet ist, wohin er ging und welche Fluggesellschaft ihn durchgeführt hat. Die Regeln sind nachvollziehbar, sobald man sie versteht, aber die Details sind entscheidend. Ein falsches Verständnis ist einer der häufigsten Gründe, warum Menschen annehmen, sie könnten keinen Anspruch geltend machen, obwohl sie es tatsächlich können.

Die zwei Wege in den EC261-Schutzbereich

EC261 gilt in zwei verschiedenen Szenarien für Flüge. Sie müssen nur eines davon erfüllen, damit die Verordnung Sie schützt.

Weg 1: Abflug aus der EU. Jeder Flug, der von einem Flughafen in der EU, im EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in der Schweiz startet, ist abgedeckt, unabhängig davon, welche Fluggesellschaft ihn durchführt und wohin er geht. Dies ist die weitreichendste Kategorie. Ein Flug von Rom nach Dubai mit Emirates ist abgedeckt. Ein Flug von Stockholm nach Bangkok mit Thai Airways ist abgedeckt. Die Nationalität der Fluggesellschaft spielt keine Rolle: Nur der Abflugort zählt.

Weg 2: Ankunft in der EU mit einer EU-Fluggesellschaft. Flüge von außerhalb der EU, die an einem EU-/EWR-Flughafen landen, sind abgedeckt, jedoch nur, wenn die durchführende Fluggesellschaft in der EU registriert ist. Ein Lufthansa-Flug von São Paulo nach München ist abgedeckt, da Lufthansa eine deutsche Fluggesellschaft ist. Ein LATAM-Flug auf derselben Strecke wäre es nicht, da LATAM ein chilenisches Unternehmen ist.

Abgedeckt ✓ Nicht abgedeckt ✗
Jede Fluggesellschaft bei Abflug von einem EU-Flughafen
Nicht-EU-Fluggesellschaft bei Ankunft in der EU
EU-Fluggesellschaft bei Ankunft in der EU von außerhalb
Flug zwischen zwei Nicht-EU-Ländern
Codeshare, bei dem die durchführende Fluggesellschaft die Voraussetzungen erfüllt
Codeshare, bei dem die durchführende Fluggesellschaft eine Nicht-EU-Airline ist und in der EU ankommt

Was gilt für diese Zwecke als „EU"?

Die Verordnung gilt in einem größeren Gebiet als nur den EU-Mitgliedstaaten. Die vollständige Liste umfasst alle 27 EU-Länder sowie die drei EWR-Mitglieder (Island, Norwegen und Liechtenstein) und die Schweiz, die über bilaterale Abkommen gleichwertige Regelungen übernommen hat. Das Vereinigte Königreich hat eine eigene Version, UK261, die die EU-Verordnung für Flüge aus dem Vereinigten Königreich oder mit britischen Fluggesellschaften widerspiegelt.

Überseegebiete und Regionen in äußerster Randlage von EU-Ländern, wie die Kanarischen Inseln, die Azoren, französische Überseedepartements wie Réunion und Martinique sowie Guadeloupe, sind ebenfalls eingeschlossen. Ein Flug von Teneriffa nach Oslo ist vollständig abgedeckt.

Die Regel des durchführenden Luftfahrtunternehmens

Die moderne Luftfahrt ist geprägt von Codeshare-Vereinbarungen, bei denen eine Fluggesellschaft Tickets für einen Flug verkauft, der tatsächlich von einer anderen durchgeführt wird. Unter EC261 ist es immer das durchführende Luftfahrtunternehmen, das zählt: die Fluggesellschaft, deren Besatzung und Flugzeug die Strecke tatsächlich geflogen haben, nicht die, deren Name auf Ihrem Ticket steht oder deren Vielfliegerprogramm Sie nutzen.

Das bedeutet: Wenn Sie über Air France gebucht haben, der Flug aber von Delta durchgeführt wurde, ist Deltas Status als durchführendes Unternehmen entscheidend für die Abdeckung. Bei einem Abflug aus der EU spielt diese Unterscheidung keine Rolle, da alle Fluggesellschaften abgedeckt sind. Bei einer Ankunft in der EU ist sie jedoch von großer Bedeutung: Delta ist eine US-amerikanische Fluggesellschaft, daher wäre ein von Delta durchgeführter Flug von Atlanta nach Paris nicht abgedeckt, selbst wenn Sie über Air France gebucht haben.

In Ihrer Buchungsbestätigung oder Ihrem E-Ticket steht in der Regel „durchgeführt von" gefolgt vom Namen des tatsächlichen Carriers. Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie Ihre Bordkarte, auf der die Flugnummer der durchführenden Fluggesellschaft angegeben ist.

Anschlussflüge

Anschlussflüge sind abgedeckt, wenn sie als einheitliche Buchung gebucht wurden. Die entscheidende Frage ist, ob Ihre gesamte Reise von Anfang bis Ende die Abdeckungskriterien erfüllt.

Wenn Sie ein einzelnes Ticket von Amsterdam nach Sydney über Singapur mit KLM gebucht haben, wird die gesamte Reise als ein Flug mit Abflug aus der EU behandelt. Wenn der Abschnitt Singapur-Sydney gestört wird, sind Sie weiterhin abgedeckt, da die Reise in der EU begonnen hat und als einheitliche Buchung vorgenommen wurde.

Haben Sie jedoch zwei separate Tickets gebucht (Amsterdam nach Singapur mit KLM und dann eine separate Buchung für Singapur nach Sydney mit Qantas), wird jeder Abschnitt unabhängig betrachtet. Der zweite Abschnitt wäre nicht durch EC261 abgedeckt, da er von außerhalb der EU mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft startet.

Separate Buchungen bedeuten separate Abdeckung

Wenn Sie jeden Abschnitt einer mehrteiligen Reise unabhängig gebucht haben (separate Buchungsnummern, separate Transaktionen), lesen Sie unseren Leitfaden zu Anschlussflügen für Details. Jeder Flug wird einzeln auf seine EC261-Abdeckung geprüft. Nur Flüge, die zusammen als einheitliche Buchung gebucht wurden, werden als eine Reise behandelt.

Flüge, die niemals abgedeckt sind

Einige Flüge fallen ungeachtet der Umstände vollständig außerhalb des Geltungsbereichs von EC261. Helikopterdienste, Flüge mit Flugzeugen mit weniger als 10 Sitzplätzen und bestimmte Regierungs- oder Militärflüge sind ausgenommen. Private Charterflüge, die außerhalb des kommerziellen Luftverkehrs organisiert werden, sind ebenfalls nicht abgedeckt, obwohl Charterflüge, die als Teil von Pauschalreisen verkauft werden, in der Regel schon darunter fallen.

Fluggäste, die mit Gratistickets oder über ein Vielfliegerprogramm erworbenen Tickets reisen, sind abgedeckt, sofern diese Tickets der Allgemeinheit zugänglich sind. Mitarbeitertickets zu reduzierten Tarifen, die nicht für den allgemeinen Verkauf bestimmt sind, können ausgenommen sein.

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