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EC261-Entschädigung in Norwegen geltend machen

Norwegen ist ein EWR-Mitglied und fällt unter EC261. So machen Sie Ansprüche für Flüge von Oslo, Bergen und anderen norwegischen Flughäfen geltend.

Norwegen ist kein EU-Mitgliedstaat, aber als Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt EC261 uneingeschränkt für Flüge von norwegischen Flughäfen. Oslo Gardermoen, Bergen, Stavanger und Trondheim wickeln erheblichen Inlands- und internationalen Flugverkehr ab. Norwegian Air Shuttle und SAS sind die wichtigsten Fluggesellschaften, ergänzt durch Wideroe für Regionalflüge.

Verjährungsfrist

In Norwegen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Flugdatum. Als EWR-Mitglied folgt Norwegen dem gleichen allgemeinen Rahmen wie EU-Länder bei der Durchsetzung von Fluggastrechten.

Die norwegische Durchsetzungsbehörde: Luftfartstilsynet

Das Luftfartstilsynet (norwegische Zivilluftfahrtbehörde) ist die Durchsetzungsbehörde für EC261 in Norwegen. Sie können Beschwerden über die Website des Luftfartstilsynet einreichen. Die Behörde untersucht Beschwerden und arbeitet mit den Fluggesellschaften an deren Lösung.

Streitbeilegung: Transportklagenemda

Die Transportklagenemda (Transportbeschwerdeausschuss) bearbeitet individuelle Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften in Norwegen. Die Einreichung ist kostenlos. Der Ausschuss prüft die Beweislage und gibt Empfehlungen ab. Norwegische Fluggesellschaften befolgen dessen Entscheidungen in der Regel.

Norwegische Gerichte

Der Forliksradet (Schlichtungsausschuss) ist die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten in Norwegen und bearbeitet Forderungen informell und kostengünstig. Scheitert die Schlichtung, übernimmt der Tingrett (Bezirksgericht) das formelle Verfahren. Eine anwaltliche Vertretung ist bei regulären EC261-Beträgen nicht erforderlich.

Ansprüche gegen Norwegian Air Shuttle

Norwegian Air Shuttle durchlief eine Restrukturierung und ging als kleinere Fluggesellschaft mit Fokus auf skandinavische Strecken daraus hervor. Ansprüche für Flüge während des Restrukturierungszeitraums können komplex sein. Für aktuelle Flüge gelten die regulären EC261-Regeln uneingeschränkt.

Saisonale Störungen und Wetterüberprüfung

Norwegische Flughäfen sind mit einigen der schwierigsten Wetterbedingungen Europas konfrontiert. Nördliche Flughäfen oberhalb des Polarkreises (Tromsø, Bodø, Hammerfest) haben mit extremem Winterwetter, Polarnacht und starkem Wind zu kämpfen. Auch Oslo und Bergen erleben erhebliche winterliche Störungen durch Schnee, Eis und Stürme. Allerdings sind norwegische Flughäfen für diese Bedingungen gebaut und ausgelegt, und gewöhnliches Winterwetter gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Um Wetterbegründungen zu überprüfen, nutzen Sie MET Norway (das norwegische Meteorologische Institut, auch verantwortlich für yr.no), das detaillierte Wetterwarnungen und historische Daten veröffentlicht. Fluggesellschaften, die von norwegischen Flughäfen aus operieren, sollten auf norwegische Wetterverhältnisse vorbereitet sein, sodass nur wirklich außergewöhnliche Ereignisse als außergewöhnliche Umstände gelten sollten.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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