Skip to main content

EC261-Entschädigung in Belgien beantragen

Belgien hat mit nur 1 Jahr eine der kürzesten Verjährungsfristen in Europa. Handeln Sie schnell, wenn Ihr Flug von Brüssel, Charleroi oder einem anderen belgischen Flughafen ging.

Belgien beherbergt den Flughafen Brüssel, einen der wichtigsten Drehkreuze Europas, sowie den Flughafen Brüssel-Charleroi, eine bedeutende Basis für Billigfluggesellschaften. Brussels Airlines (Teil der Lufthansa Group), TUI fly Belgium und zahlreiche Billigflieger operieren von belgischen Flughäfen. Für Passagiere, die eine EC261-Entschädigung geltend machen möchten, ist das belgische System grundsätzlich funktional, bringt jedoch einen entscheidenden Vorbehalt mit sich: eine sehr kurze Verjährungsfrist.

1 Jahr Verjährungsfrist

In Belgien gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem Flugdatum. Dies ist die kürzeste Frist in Europa. Wenn Ihre Flugstörung länger als ein Jahr zurückliegt, können Sie möglicherweise nach dem Recht eines anderen Landes Ansprüche geltend machen (z. B. des Heimatlandes der Fluggesellschaft oder des Ankunftslandes). Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass die belgische Frist gilt.

Verjährungsfrist

Die einjährige Verjährungsfrist Belgiens ist mit Abstand die restriktivste in der EU. Die Frist beginnt am Tag des gestörten Fluges, und nach Ablauf von zwölf Monaten ist Ihr Anspruch nach belgischem Recht verjährt. Deshalb ist es wichtig, bei Flügen ab einem belgischen Flughafen schnell zu handeln.

Wenn Ihr Flug jedoch ein anderes Land betrifft (über den Ankunftsflughafen oder den Sitz der Fluggesellschaft), können Sie möglicherweise die längere Verjährungsfrist dieses Landes nutzen. Ein Flug von Brüssel nach Frankfurt mit Lufthansa könnte unter Umständen nach deutschem Recht (3 Jahre) statt nach belgischem Recht (1 Jahr) geltend gemacht werden.

Die belgische Aufsichtsbehörde: SPF Mobilite

Der SPF Mobilite et Transports (Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Verkehr) ist Belgiens zuständige Aufsichtsbehörde für EC261. Sie können eine Beschwerde über deren Website einreichen. Das Verfahren ist auf Französisch, Niederländisch, Deutsch und Englisch verfügbar.

SPF Mobilite untersucht Beschwerden und kann Bußgelder gegen nicht konforme Fluggesellschaften verhängen, ordnet jedoch keine direkten Entschädigungszahlungen an. Die Einschaltung der Behörde signalisiert regulatorische Aufmerksamkeit und veranlasst Fluggesellschaften häufig zur Einigung.

Streitbeilegung

Belgien verfügt über keine spezielle Schlichtungsstelle für Luftfahrtstreitigkeiten, aber der Verbrauchermediationsdienst (Service de Mediation pour le Consommateur) kann Streitigkeiten über Flugentschädigungen behandeln. Dieser Dienst ist kostenlos und versucht, eine Einigung zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft zu vermitteln.

Belgische Gerichte

Das Friedensgericht (Justice de Paix) behandelt kleinere Zivilklagen einschließlich EC261-Streitigkeiten. Für Ansprüche unter 2.500 EUR ist kein Anwalt erforderlich, was die meisten EC261-Beträge abdeckt. Die Gerichtsgebühren sind moderat. Verhandlungen finden je nach Gerichtsbezirk auf Französisch oder Niederländisch statt.

Saisonale Störungen und Wetterüberprüfung

Der Flughafen Brüssel und der Flughafen Brüssel-Charleroi sind von Winternebel und Nordseestürmen betroffen, insbesondere von November bis Februar. Dichter Nebel kann die Kapazität am Flughafen Brüssel erheblich reduzieren. Sommergewitter stören gelegentlich die Abflüge am Nachmittag.

Um Wetterbegründungen der Fluggesellschaft zu überprüfen, nutzen Sie das IRM/KMI (Institut Royal Meteorologique / Koninklijk Meteorologisch Instituut), Belgiens nationalen Wetterdienst, der farbcodierte Warnungen und historische Beobachtungsdaten veröffentlicht.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

Flug prüfen