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EC261-Entschädigung in Polen geltend machen

In Polen gilt eine kurze Frist von nur 1 Jahr. Wenn Ihr Flug von Warschau, Krakau oder einem anderen polnischen Flughafen abging, sollten Sie schnell handeln.

Polen hat sich zu einem der größten Luftfahrtmärkte Europas entwickelt. Warschau-Chopin, Krakau, Danzig, Breslau und Kattowitz verzeichnen ein erhebliches Passagieraufkommen. LOT Polish Airlines ist die nationale Fluggesellschaft, während die Billigflieger Ryanair und Wizz Air eine dominante Präsenz haben. Für Passagiere, die eine EC261-Entschädigung beantragen möchten, ist das polnische System funktional, bringt aber einen kritischen Zeitdruck mit sich.

Frist: 1 Jahr

In Polen gilt eine einjährige Verjährungsfrist ab dem Flugdatum. Wie in Belgien gehört dies zu den kürzesten Fristen in Europa. Wenn Ihre Flugstörung länger als ein Jahr zurückliegt, prüfen Sie, ob das Heimatland der Airline oder das Ankunftsland eine längere Frist vorsieht.

Frist

Die einjährige Verjährungsfrist in Polen erfordert schnelles Handeln der Passagiere. Die Frist beginnt am Tag des gestörten Fluges und lässt keinen Raum für Verzögerungen. Speziell bei Flügen mit LOT Polish Airlines können Sie auch erwägen, nach dem Recht des Ankunftslandes zu klagen, sofern dort eine längere Frist gilt.

Die polnische Aufsichtsbehörde: ULC

Das Urzad Lotnictwa Cywilnego (Zivilluftfahrtbehörde, ULC) ist Polens Aufsichtsbehörde für EC261. Beschwerden können über die Website des ULC eingereicht werden. Das Verfahren ist auf Polnisch und Englisch verfügbar. Sie müssen zunächst die Airline direkt kontaktieren und 30 Tage auf eine Antwort warten, bevor Sie sich an das ULC wenden.

Das ULC untersucht Beschwerden und kann Bußgelder gegen Airlines verhängen, die gegen EC261 verstoßen. Es ordnet jedoch keine Entschädigungszahlungen direkt an. Sein Eingreifen veranlasst Airlines häufig dazu, den Fall beizulegen, um behördliche Strafen zu vermeiden.

Polnische Gerichte

Polnische Gerichte behandeln kleine Verbraucherklagen über das Sad Rejonowy (Amtsgericht). Für die üblichen EC261-Beträge ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich. Die Gerichtsgebühren sind proportional zum Streitwert und moderat. Verhandlungen werden auf Polnisch geführt, sodass nicht-polnischsprachige Kläger Übersetzungshilfe benötigen.

Polnische Gerichte haben zunehmend Erfahrung mit EC261-Fällen und entscheiden in der Regel zugunsten der Passagiere, wenn Airlines außergewöhnliche Umstände nicht ausreichend belegen können.

Saisonale Störungen und Wetterüberprüfung

Polnische Flughäfen sind kontinentalem Winterwetter ausgesetzt. Schnee und Eis von November bis März beeinträchtigen den Betrieb in Warschau, Krakau, Danzig und an anderen Flughäfen. Enteisungsverzögerungen sind im Winter häufig. Sommergewitter können nachmittägliche Abflüge stören, insbesondere in Südpolen. Allerdings sind polnische Flughäfen an Winterwetter gewöhnt, und routinemäßiger Schnee oder Eis sollte keine außergewöhnlichen Umstände darstellen.

Um Wetterbegründungen zu überprüfen, nutzen Sie IMGW (Instytut Meteorologii i Gospodarki Wodnej), Polens nationalen Wetterdienst, der Wetterwarnungen und historische Daten veröffentlicht.

Bereit zu beanspruchen?

Prüfen Sie, ob Ihr Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Es dauert nur 2 Minuten.

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