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Reform der EU-Fluggastrechte: Was sich ändert und was das für Sie bedeutet

Erfahren Sie, was die Reform der EU-Fluggastrechte für Ihre Flüge bedeutet.

22 Januar 2026

Nach mehr als einem Jahrzehnt politischen Stillstands werden die EU-Fluggastrechte endlich überarbeitet. Am 15. Januar 2026 stimmte das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit von 632 zu 15 für seine Verhandlungsposition zur Reform der Verordnung 261/2004 – dem Gesetz, das Fluggästen das Recht auf Entschädigung bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen gibt. Das Votum war eindeutig, doch die Reform ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Position des Parlaments muss nun mit einem deutlich schwächeren Vorschlag des Rates der Europäischen Union in Einklang gebracht werden, der die nationalen Regierungen vertritt. Was aus dieser Verhandlung hervorgeht, wird die Rechte von Hunderten Millionen Fluggästen für die kommenden Jahre prägen.

Wichtige Ergebnisse

Wofür das Parlament gestimmt hat

  • Beibehaltung der 3-Stunden-Verspätungsschwelle für Entschädigungen (der Rat will 4–6 Stunden)
  • Entschädigungsspanne von 300–600 € (der Rat will auf 500 € deckeln)
  • Kostenloses Handgepäck: ein persönlicher Gegenstand + eine Kabinentasche ohne Aufpreis
  • Vorausgefüllte Entschädigungsformulare von Fluggesellschaften innerhalb von 48 Stunden
  • Abschließende Liste außergewöhnlicher Umstände, damit Fluggesellschaften keine Ausreden erfinden können
  • Stärkere Betreuungspflicht: Erfrischungen alle 2 Stunden, Mahlzeit nach 3 Stunden, Hotel für bis zu 3 Nächte

Warum kommt diese Reform gerade jetzt?

Die Europäische Kommission hatte die Aktualisierung der EU-Verordnung 261/2004 bereits 2013 vorgeschlagen. Die ursprüngliche Verordnung von 2004 war zu einem der am häufigsten beklagten EU-Verbrauchergesetze geworden. Fluggesellschaften argumentierten, sie sei veraltet, unverhältnismäßig und bestrafe sie für Störungen, die außerhalb ihrer Kontrolle lägen. Verbraucherschutzorganisationen hielten dagegen, dass die Verordnung gerade deshalb funktioniere, weil sie Fluggesellschaften finanziell für betriebliche Versäumnisse verantwortlich mache, die sie sonst mit einem Achselzucken abtun würden.

Elf Jahre lang steckte die Akte in einer gesetzgeberischen Sackgasse. Der Rat konnte sich nicht auf eine Position einigen, und ohne diese konnten die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission nicht beginnen. Das änderte sich im Juni 2025, als der Rat schließlich seinen allgemeinen Ansatz verabschiedete. Das Parlament folgte mit seiner eigenen Position im Januar 2026. Die beiden Seiten steuern nun auf ein Vermittlungsverfahren zu, wobei der zyprische Ratsvorsitz den Prozess voraussichtlich leiten wird.

Parlament gegen Rat: Wo sie sich uneinig sind

Beide Institutionen stimmen im Grundsatz überein, dass die EU-Verordnung 261/2004 modernisiert werden muss, weichen aber in der konkreten Ausgestaltung stark voneinander ab. Das Parlament hat eine entschieden verbraucherfreundliche Haltung eingenommen, während die Position des Rates intensives Lobbying der Luftfahrtindustrie widerspiegelt.

Position des Parlaments Position des Rates
3-Stunden-Verspätungsschwelle beibehalten
4–6 Stunden je nach Entfernung
Entschädigung: 300–600 €
Entschädigung: 300–500 €
Kostenloses Handgepäck garantiert
Keine Handgepäckregelung
Vorausgefüllte Entschädigungsformulare innerhalb von 48 Stunden
Keine solche Anforderung
Verbot von Gebühren für Namensänderungen
Kein solches Verbot
Verbot von Flug-Check-in-Gebühren
Kein solches Verbot
Einjährige Einreichungsfrist
Zweijährige Einreichungsfrist

Die Verspätungsschwelle ist der folgenreichste Unterschied. Nach der geltenden Verordnung, wie sie vom Gerichtshof der Europäischen Union ausgelegt wird, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn sie an ihrem Endziel drei oder mehr Stunden verspätet ankommen. Der Rat will diese Schwelle auf fünf Stunden für innereuropäische Flüge und sechs Stunden für Langstrecken anheben, bei vier Stunden für Mittelstrecken. Verbraucherschutzorganisationen schätzen, dass eine solche Änderung etwa 60 % der derzeit anspruchsberechtigten Fluggäste den Entschädigungsanspruch nehmen würde.

60%

Der geschätzte Anteil der derzeit anspruchsberechtigten Fluggäste, die unter den vom Rat vorgeschlagenen Verspätungsschwellen ihren Entschädigungsanspruch verlieren würden.

Die politische Landschaft

Innerhalb des Rates sind die Mitgliedstaaten gespalten. Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien und die Niederlande haben Unterstützung für die stärkere Position des Parlaments signalisiert. Dies sind Länder mit großen Fluggastzahlen und einer starken Tradition im Verbraucherschutz. Auf der anderen Seite haben Länder mit bedeutenden Drehkreuz-Interessen oder national unter finanziellen Druck stehenden Fluggesellschaften den schwächeren Ratsansatz bevorzugt.

Die Luftfahrtindustrie, vertreten durch IATA, Airlines for Europe (A4E) und die European Regions Airline Association (ERA), hat massiv gegen die Position des Parlaments lobbyiert. Ihr Kernargument lautet, dass Verspätungen in den letzten 15 Jahren um 114 % gestiegen seien – aufgrund von Faktoren wie Versagen der Flugsicherung und Engpässen bei der Flughafeninfrastruktur, also Problemen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften lägen. Sie weisen auch darauf hin, dass auf kurzen Regionalstrecken die Entschädigung das Zwei- bis Dreifache des Ticketpreises erreichen kann, was ihrer Ansicht nach eine fehlerhafte Anreizstruktur schafft.

Was das geltende Recht besagt

Nach der derzeitigen EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf 250–600 € Entschädigung bei Verspätungen von 3 oder mehr Stunden am Endziel, sofern die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Dieses Recht besteht unabhängig vom gezahlten Ticketpreis. Der Reformvorschlag des Parlaments bewahrt dieses Kernprinzip und aktualisiert und präzisiert die Regelungen drumherum.

Was ist mit der Regel zum kostenlosen Handgepäck?

Eines der aufsehenerregendsten Elemente der Parlamentsposition ist die Anforderung, dass Fluggesellschaften es Fluggästen ermöglichen müssen, einen persönlichen Gegenstand und eine Kabinentasche mit kombinierten Maximalmaßen von 100 Zentimetern und einem Gewichtslimit von 7 Kilogramm ohne Aufpreis mitzuführen. Diese Bestimmung zielt direkt auf die Gebührenstrukturen von Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Wizz Air und easyJet, die für alles jenseits eines kleinen persönlichen Gegenstands, der unter den Sitz passt, Aufpreise verlangen.

Die Position des Rates enthält keine vergleichbare Bestimmung, was bedeutet, dass dies ein zentraler Verhandlungspunkt im Vermittlungsverfahren sein wird. Lesen Sie mehr dazu in unserem ausführlichen Artikel zum kostenlosen Handgepäck.

Wie geht es weiter?

Nachdem beide Institutionen ihre Positionen verabschiedet haben, geht die Akte in das Vermittlungsverfahren – einen strukturierten Verhandlungsprozess, in dem Parlament und Rat versuchen, einen Kompromiss zu finden. Dieses Verfahren unterliegt nach EU-Regeln strengen Fristen, kann aber verlängert werden. Angesichts der großen Kluft zwischen den beiden Positionen wird eine Einigung nicht einfach.

Der zyprische Ratsvorsitz wird die Verhandlungen auf Seiten des Rates leiten. Wenn das Vermittlungsverfahren erfolgreich ist, geht der vereinbarte Text zur endgültigen Abstimmung an Parlament und Rat zurück. Scheitert es, bricht der gesamte Reformprozess zusammen und die geltende Verordnung bleibt unverändert.

Für Fluggäste steht viel auf dem Spiel. Die Position des Parlaments würde bestehende Rechte stärken und modernisieren und gleichzeitig neue Schutzmaßnahmen bei Gepäckgebühren und Transparenz der Fluggesellschaften einführen. Die Position des Rates würde den wichtigsten Verbraucherschutz in der europäischen Luftfahrt schwächen. Was aus dem Vermittlungsverfahren hervorgeht, wird darüber entscheiden, welche Vision sich durchsetzt.

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J. SMITH

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BA 2761

LHR

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DATE 15 MAR
SEAT 14A
GATE B22
BOARDING 13:40

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3H DELAY

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M. JOHNSON

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KL 1009

AMS

Amsterdam

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Rome

DATE 22 JAN
SEAT 7F
GATE A15
BOARDING 09:50

STATUS

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