Václav Havel Airport Prague (PRG)
EU-FlughafenPRG / LKPR · CZ · Prague
Flughafen Prag Václav Havel (PRG) – Ihre Rechte bei Flugstörungen
Der Flughafen Prag Václav Havel ist der internationale Hauptflughafen der Tschechischen Republik und fertigt rund 17 Millionen Passagiere pro Jahr ab. Er liegt 17 Kilometer westlich des Stadtzentrums von Prag und ist der Heimatflughafen von Smartwings (die die ehemalige Czech Airlines übernommen hat) sowie ein wichtiges Ziel für Ryanair, easyJet, Wizz Air und Eurowings. Prag gehört zu den meistbesuchten Städten Europas, und der Flughafen verzeichnet Spitzenverkehr sowohl während der Sommerferien als auch in der geschäftigen Weihnachtsmarktsaison im November und Dezember.
Ihre Rechte am Flughafen Prag
Die Tschechische Republik ist ein EU-Mitgliedstaat, daher sind alle Flüge ab dem Flughafen Prag Václav Havel durch die EU-Verordnung EC261/2004 abgedeckt. Wenn Ihr Flug ab PRG eine Ankunftsverspätung von drei oder mehr Stunden hatte, weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wurde oder Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung von €250 bis €600. Dies gilt für alle Passagiere unabhängig von der Staatsangehörigkeit und für alle Fluggesellschaften, die ab PRG operieren. Die tschechische Durchsetzungsbehörde ist die Tschechische Zivilluftfahrtbehörde (ÚCL), und die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
€250 - €600
Die Höhe Ihrer Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Kurzstreckenflüge unter 1.500 km qualifizieren für €250, Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 km und 3.500 km für €400, und Langstreckenflüge über 3.500 km für €600. Nachfolgend finden Sie Beispiele für gängige Routen ab Prag.
- PRG → CDG (Paris, ~880 km): €250 pro Person
- PRG → LHR (London Heathrow, ~1.030 km): €250 pro Person
- PRG → BCN (Barcelona, ~1.350 km): €250 pro Person
- PRG → DXB (Dubai, ~4.300 km): €600 pro Person
- PRG → ICN (Seoul Incheon, ~8.400 km): €600 pro Person
Der Flughafen verfügt über zwei Terminals: Terminal 1 für Nicht-Schengen-Flüge und Terminal 2 für Schengen-Ziele. Trotz laufender Modernisierung kommt es am PRG in der Hauptsaison regelmäßig zu Überlastungen, winterlichen Wetterstörungen einschließlich Nebel im Moldautal sowie ATC-Kapazitätsrestriktionen auf stark frequentierten Westrouten. Diese Faktoren führen zusammen zu einer beachtlichen Anzahl an Verspätungen und Annullierungen pro Jahr.
Nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Wenn Sie die häufigsten Ursachen für Verspätungen an diesem Flughafen kennen, können Sie Ihren Anspruch besser einschätzen.
Häufige Ursachen
Warum Flüge am Flughafen Prag gestört werden
- Winterlicher Schnee und Eisbildung auf den Landebahnen erfordern regelmäßige Enteisungs- und Räumarbeiten, die von November bis März zu Abflugverspätungen führen
- Spitzenzeiten im Sommer und während der Weihnachtsmarktsaison belasten Terminal- und Gate-Kapazitäten bis an ihre Grenzen und führen zu Boarding-Verzögerungen und überlastungsbedingten Störungen
- Smartwings und Charterfluggesellschaften am PRG nutzen enge Flugzeugrotationen – eine einzige verspätete Ankunft wirkt sich kaskadierend auf mehrere nachfolgende Abflüge aus
- Nebel im Moldautal rund um Prag verringert regelmäßig die Sicht und löst Verfahren für eingeschränkte Sichtverhältnisse aus, die den Pistendurchsatz reduzieren
- Eurocontrol-ATC-Kapazitätsrestriktionen auf stark frequentierten Routen nach Westeuropa und in den Mittelmeerraum verursachen häufig Bodenverzögerungen für Abflüge ab PRG
Was Sie tun sollten, wenn Ihr Flug am Flughafen Prag gestört wird
Wenn Ihr Flug ab Prag verspätet ist oder annulliert wird, begeben Sie sich zum Serviceschalter Ihrer Fluggesellschaft – in Terminal 1 für Nicht-Schengen-Flüge oder Terminal 2 für Schengen-Ziele – und fordern Sie eine schriftliche Erklärung für die Störung an. Seien Sie konkret: Sie müssen wissen, ob die Ursache ein technischer Defekt, ein Besatzungsproblem, ein Wetterereignis oder eine Flugsicherungsrestriktion war.
Schritt für Schritt
Ihren PRG-Entschädigungsanspruch einreichen
-
1
Sammeln Sie den offiziellen Störungsgrund schriftlich von der Fluggesellschaft, zusammen mit Ihrer Bordkarte, Buchungsbestätigung und allen Ausgabenquittungen
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2
Notieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit an Ihrem Endziel – fotografieren Sie die Ankunftstafel oder speichern Sie die Benachrichtigung der Airline-App
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3
Reichen Sie Ihren Anspruch innerhalb von 3 Jahren nach dem gestörten Flug bei der Fluggesellschaft ein (tschechische Verjährungsfrist)
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4
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt oder nicht reagiert, wenden Sie sich an die Tschechische Zivilluftfahrtbehörde (ÚCL) für eine kostenlose Überprüfung
-
5
Bei Charter- oder Pauschalreiseflügen denken Sie daran, dass Ihre EC261-Rechte unabhängig vom Reiseveranstaltervertrag bestehen – fordern Sie Ihre Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft
Gemäß EC261 haben Sie nach einer zweistündigen Verspätung Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie bei Übernachtungsstörungen auf Hotelunterkunft mit Transport. Die Fluggesellschaft muss diese Leistungen unabhängig von der Störungsursache erbringen. Bewahren Sie alle Quittungen für Ihre Ausgaben auf.
Wenn Sie an Ihrem Zielort ankommen, notieren Sie die genaue Uhrzeit. Ihr Entschädigungsanspruch richtet sich danach, wie spät Sie ankommen, nicht wie spät Sie abfliegen. Reichen Sie Ihren Anspruch innerhalb von 3 Jahren ein – die tschechische Verjährungsfrist gibt Ihnen einen angemessenen Zeitrahmen, aber eine zeitnahe Einreichung ist immer ratsam.
Tipp zum Flughafen Prag
Wenn Sie nach einer Annullierung umgebucht werden, klären Sie sofort, von welchem Terminal Ihr neuer Flug abfliegt. Terminal 1 (Nicht-Schengen) und Terminal 2 (Schengen) sind durch einen kurzen Fußweg verbunden, aber während der Stoßzeiten kann die Sicherheitskontrolle in Terminal 1 über 30 Minuten dauern. Billigfluggesellschaften wie Ryanair und easyJet nutzen in der Regel Terminal 2, während Smartwings je nach Route beide Terminals bedient. Die Buslinie 119 verbindet den Flughafen mit der Metrostation Nádraží Veleslavín, falls Sie für eine Übernachtung ins Prager Zentrum gelangen müssen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung für Flüge an diesem Flughafen.
Kann ich von Smartwings eine Entschädigung für einen verspäteten Pauschalreiseflug ab Prag verlangen?
Ja. EC261/2004 gilt für alle Linien- und Charterflüge ab Prag, einschließlich Flüge, die Teil einer Pauschalreise sind. Wenn Ihr Smartwings-Charterflug am Endziel eine Verspätung von drei oder mehr Stunden hatte oder annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung – unabhängig davon, ob Sie direkt oder über einen Reiseveranstalter gebucht haben. Ihre EC261-Rechte bestehen unabhängig von Ihrem Pauschalreisevertrag – der Reiseveranstalter kann nicht in Ihrem Namen darauf verzichten.
Mein easyJet-Flug ab Prag wurde annulliert. Fordere ich die Entschädigung von easyJet oder vom Flughafen?
Sie fordern die Entschädigung direkt von easyJet, der durchführenden Fluggesellschaft. Der Flughafen Prag ist nicht verpflichtet, EC261-Entschädigungen zu zahlen – die Haftung liegt ausschließlich bei der Fluggesellschaft, die den Flug planmäßig durchführen sollte. Wenn easyJet Ihren Anspruch ablehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert, können Sie sich an die Tschechische Zivilluftfahrtbehörde (ÚCL) wenden oder einen Entschädigungsdienstleister beauftragen.
Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch für einen gestörten Flug ab Prag einzureichen?
Tschechische Gerichte wenden eine 3-jährige Verjährungsfrist für EC261-Entschädigungsansprüche an, gerechnet ab dem Datum des gestörten Fluges. Dies entspricht der Regelung in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten. Eine zeitnahe Einreichung wird dennoch empfohlen – Beweise sind frischer, Airline-Unterlagen leichter verfügbar, und Sie vermeiden jedes Risiko, die Frist zu verpassen.
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