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Palma de Mallorca Airport (PMI)

EU-Flughafen

PMI / LEPA · ES · Palma de Mallorca

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Flughafen Palma de Mallorca (PMI): Ihre Fluggastrechte nach EU-Verordnung 261/2004

Der Flughafen Palma de Mallorca ist Spaniens drittgrößter Flughafen und einer der größten Ferienflughäfen in ganz Europa. Mit über 30 Millionen Passagieren pro Jahr gehört PMI in der Sommerhauptsaison zu den verkehrsreichsten Flughäfen des Kontinents und fertigt täglich Zehntausende Fluggäste in seinen vier Terminalmodulen ab. Der Flughafen dient als Basis für Ryanair, easyJet, Eurowings und zahlreiche Charterfluggesellschaften, die Mallorca mit Städten in Deutschland, Großbritannien, Skandinavien und darüber hinaus verbinden. Als Tor zu einem der beliebtesten Reiseziele im Mittelmeerraum ist der Verkehr stark saisonabhängig – die Sommermonate übertreffen die Wintermonate bei Weitem.

EC261-Abdeckung am Flughafen Palma de Mallorca

Alle Flüge ab dem Flughafen Palma de Mallorca (PMI) sind vollständig durch die EU-Verordnung EC261/2004 geschützt – unabhängig von der Fluggesellschaft oder dem Zielort. Wenn Ihr Flug ab Palma bei der Ankunft eine Verspätung von 3 oder mehr Stunden hatte, ohne angemessene Vorankündigung annulliert wurde oder Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde in Spanien ist die AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea), und das spanische Recht sieht eine großzügige Verjährungsfrist von 5 Jahren für Entschädigungsansprüche vor.

€250 - €600

Fluggäste ab Palma de Mallorca können je nach Flugdistanz zwischen €250 und €600 pro Person beanspruchen. Die meisten europäischen Flüge ab PMI liegen im Bereich von €250 bis €400. Die Mehrzahl der britischen, deutschen und skandinavischen Strecken – die den Großteil des PMI-Verkehrs ausmachen – qualifiziert sich für €250 (unter 1.500 km) oder €400 (über 1.500 km).

  • PMI → LGW (London Gatwick, ~1.350 km): €250 pro Person
  • PMI → DUS (Düsseldorf, ~1.380 km): €250 pro Person
  • PMI → MUC (München, ~1.100 km): €250 pro Person
  • PMI → ARN (Stockholm Arlanda, ~2.300 km): €400 pro Person
  • PMI → HAM (Hamburg, ~1.650 km): €400 pro Person

Die extreme Saisonabhängigkeit bringt erhebliche betriebliche Herausforderungen am PMI mit sich. Im Juli und August arbeitet der Flughafen häufig an oder über seiner Kapazitätsgrenze, was zu Verzögerungen bei der Bodenabfertigung, Startbahnüberlastung und Kettenreaktionen bei Störungen führt. Sommergewitter im westlichen Mittelmeerraum sorgen für zusätzliche Unberechenbarkeit in einem ohnehin angespannten Betrieb.

Nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Ursachen für Verspätungen an diesem Flughafen kann Ihnen bei der Einschätzung Ihres Anspruchs helfen.

Gründe für Flugstörungen

Häufige Störungsursachen am Flughafen Palma de Mallorca

  • Extreme Sommerüberlastung bringt den Flughafen im Juli und August an seine Kapazitätsgrenzen – Verzögerungen bei der Bodenabfertigung, Gateengpässe und lange Rollzeiten werden zur Routine
  • Sommergewitter im Mittelmeerraum können vorübergehende Startbahnschließungen erzwingen und an einem bereits ausgelasteten Flughafen schnell zu Rückstaus führen, deren Abbau Stunden dauert
  • Billigfluggesellschaften und Charteranbieter arbeiten mit extrem knappen Wendezeiten – eine einzige verspätete Ankunft aus Nordeuropa löst Kettenreaktionen bei mehreren Abflügen aus
  • ATC-Slotbeschränkungen werden an Sommerwochenenden häufig verhängt und zwingen Fluggesellschaften, Abflüge zu verschieben, bis ein Slot verfügbar wird
  • Die große Anzahl an Charterflügen, von denen viele mit älteren oder geleasten Flugzeugen durchgeführt werden, erhöht die Häufigkeit technischer Störungen und ungeplanter Wartungsverzögerungen

Schritt für Schritt

Was Sie bei einer Flugstörung ab Palma tun sollten

  1. 1
    Bitten Sie die Fluggesellschaft um eine schriftliche Angabe des konkreten Grundes für die Verspätung oder Annullierung – Fluggesellschaften nennen oft 'betriebliche Gründe', müssen aber auf Nachfrage eine detailliertere Erklärung liefern
  2. 2
    Bewahren Sie alle Reisedokumente auf, einschließlich Bordkarten, Buchungsbestätigungen und schriftlicher Benachrichtigungen der Fluggesellschaft über die Störung
  3. 3
    Notieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit an Ihrem Zielort – die Entschädigung wird anhand der Verspätung bei der Ankunft berechnet, nicht anhand der Abflugverspätung ab Palma
  4. 4
    Sie haben nach spanischem Recht bis zu 5 Jahre Zeit, einen Anspruch geltend zu machen – eine zeitnahe Einreichung sichert jedoch besseren Zugang zu Beweismitteln und eine schnellere Bearbeitung
  5. 5
    Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt oder ignoriert, können Sie sich an die AESA (Spaniens Luftfahrtbehörde) wenden oder Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen

Störung im Sommerurlaub?

Palma de Mallorca gehört im Sommer zu den störungsanfälligsten Flughäfen Europas. Wenn Ihr Rückflug aus dem Urlaub verspätet war oder annulliert wurde, gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass 'schlechtes Wetter' oder 'Flughafenüberlastung' Ihren Anspruch ausschließt. Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass die konkrete Ursache tatsächlich außergewöhnlich war und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen zu minimieren. Viele Fluggäste erhalten erfolgreich Entschädigung für Sommerstörungen am PMI.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung für Flüge an diesem Flughafen.

Gilt die EC261 auch für Charterflüge ab Palma de Mallorca?

Ja. Die EC261 gilt für alle Flüge ab EU-Flughäfen, einschließlich Charterflüge und Pauschalreiseflüge. Wenn Ihr Charterflug ab Palma de Mallorca eine Verspätung von 3 oder mehr Stunden hatte, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, haben Sie denselben Entschädigungsanspruch wie Passagiere auf regulären Linienflügen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie über einen Reiseveranstalter oder direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben.

Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch für einen gestörten Flug ab Palma geltend zu machen?

Nach spanischem Recht haben Sie ab dem Datum des gestörten Fluges 5 Jahre Zeit, einen EC261-Entschädigungsanspruch einzureichen. Dies ist eine der großzügigsten Verjährungsfristen in Europa und gibt Ihnen ausreichend Zeit, Ihren Anspruch auch dann geltend zu machen, wenn die Störung bereits mehrere Jahre zurückliegt.

Mein Flug hatte Verspätung wegen eines Gewitters in Palma. Kann ich trotzdem Entschädigung fordern?

Möglicherweise. Schwere Wetterbedingungen können zwar als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der EC261 gelten, doch die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass das Wetter die Verspätung direkt verursacht hat und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Störung zu minimieren. Wenn das Gewitter Stunden vor Ihrem verspäteten Abflug vorübergezogen war oder andere Fluggesellschaften planmäßig abfliegen konnten, kann sich die Airline möglicherweise nicht auf die Wetterausnahme berufen. Jeder Fall wird individuell geprüft.

Flughafeninformationen

IATAPMI
ICAOLEPA
StadtPalma de Mallorca
LandES
EU-VerordnungVolle Abdeckung

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