Skip to main content

Málaga-Costa del Sol Airport (AGP)

EU-Flughafen

AGP / LEMG · ES · Málaga

Anspruch starten

Flughafen Málaga (AGP): Ihre Rechte auf Flugentschädigung nach EG 261

Der Flughafen Málaga-Costa del Sol ist Südspaniens größter Flughafen und ein bedeutendes Tor für Touristen, die die Costa del Sol besuchen. Jährlich werden über 22 Millionen Passagiere abgefertigt. Der Flughafen dient als Basis für Ryanair, easyJet, Vueling und Norwegian sowie zahlreiche Charterfluggesellschaften, die Málaga mit Städten in Großbritannien, Deutschland, Skandinavien und den Benelux-Ländern verbinden. Das einzige Hauptterminal von Málaga (T3) wurde erheblich erweitert, um dem rasanten Wachstum des Billigflug- und Urlaubsverkehrs gerecht zu werden, doch der Flughafen gerät in den Sommermonaten bei steigenden Passagierzahlen weiterhin unter Druck.

EG-261-Abdeckung am Flughafen Málaga

Alle Flüge ab dem Flughafen Málaga (AGP) sind vollständig durch die EU-Verordnung EG 261/2004 abgedeckt, unabhängig von Fluggesellschaft oder Zielort. Wenn Ihr Flug ab Málaga bei der Ankunft um 3 oder mehr Stunden verspätet war, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wurde oder Sie unfreiwillig nicht befördert wurden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea) ist Spaniens nationale Durchsetzungsbehörde, und das spanische Recht gewährt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren für EG-261-Entschädigungsansprüche.

€250 - €600

Passagiere, die ab Málaga abfliegen, können je nach Streckenentfernung zwischen 250 € und 600 € pro Person beanspruchen. Die meisten europäischen Ziele ab Málaga sind mit 250 € für Flüge unter 1.500 km oder 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km abgedeckt. Eine kleine Anzahl saisonaler Langstreckenrouten kann für 600 € in Frage kommen.

  • AGP → LGW (London Gatwick, ~1.680 km): 400 € pro Person
  • AGP → AMS (Amsterdam, ~1.820 km): 400 € pro Person
  • AGP → DUS (Düsseldorf, ~1.790 km): 400 € pro Person
  • AGP → CPH (Kopenhagen, ~2.350 km): 400 € pro Person
  • AGP → MAD (Madrid, ~420 km): 250 € pro Person

Málagas Mittelmeerklima ist generell günstig für den Flugbetrieb, doch der Flughafen steht vor einer besonderen Herausforderung durch den Levante – einen starken Ostwind, der durch die Straße von Gibraltar kanalisiert wird und insbesondere im Sommer erhebliche Störungen verursachen kann. In Kombination mit Sommerüberlastung und den eng getakteten Flugplänen der Billigfluggesellschaften treten Verspätungen und Annullierungen in Málaga häufiger auf, als viele Passagiere erwarten.

Nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Das Verständnis der häufigsten Verspätungsursachen an diesem Flughafen kann Ihnen helfen, Ihren Anspruch einzuschätzen.

Ursachen für Flugstörungen

Häufige Störungsursachen am Flughafen Málaga

  • Der Levante – ein heißer, starker Ostwind vom Mittelmeer – kann Änderungen der Pistenkonfiguration und vorübergehende Schließungen erzwingen und so in den Sommermonaten Kettenreaktionsverspätungen verursachen
  • Sommerüberlastung bringt den Flughafen an seine Betriebsgrenzen, insbesondere an Wochenendumstelztagen, wenn Tausende Urlauber gleichzeitig an- und abreisen
  • Billigfluggesellschaften mit engen 25-Minuten-Turnarounds in Málaga lassen keinen Spielraum zum Auffangen von Verspätungen – ein einzelnes verspätetes Flugzeug wirkt sich auf den gesamten Tagesflugplan aus
  • ATC-Kapazitätsbeschränkungen im spanischen Luftraum verzögern an stark frequentierten Sommerwochenenden regelmäßig Abflüge aus Málaga um 30 Minuten bis mehrere Stunden
  • Gewitter über dem westlichen Mittelmeer können sich an Sommernachmittagen rasch entwickeln, Abflüge vorübergehend am Boden halten und lange Rückstaus erzeugen

Levante-Wind-Verspätungen

Der Levante-Wind ist eine häufige Verspätungsursache in Málaga, insbesondere zwischen Juni und September. Wind allein befreit die Fluggesellschaft jedoch nicht automatisch von der Entschädigungspflicht. Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass die Windverhältnisse tatsächlich außergewöhnlich waren und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Minimierung der Verspätung ergriffen hat. Wenn andere Flüge normal abgeflogen sind, während Ihrer verspätet war, hält die Berufung der Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände möglicherweise nicht stand.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beantragung einer EG-261-Entschädigung für Flüge an diesem Flughafen.

Gilt EG 261 für alle Flüge ab dem Flughafen Málaga?

Ja. Alle Flüge ab dem Flughafen Málaga sind durch EG 261 abgedeckt, unabhängig von Fluggesellschaft oder Zielort. Dies umfasst Billigfluggesellschaften wie Ryanair, easyJet und Vueling ebenso wie Full-Service- und Charterfluggesellschaften. Wenn Ihr Flug bei der Ankunft um mehr als 3 Stunden verspätet, mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung annulliert wurde oder Sie nicht befördert wurden, können Sie bis zu 600 € pro Person beanspruchen.

Mein Flug war wegen starkem Wind in Málaga verspätet. Kann ich trotzdem Entschädigung verlangen?

Möglicherweise. Starker Wind, einschließlich des Levante, kann von Fluggesellschaften als außergewöhnlicher Umstand angeführt werden. Die Fluggesellschaft muss jedoch nachweisen, dass der Wind für die Region und Jahreszeit tatsächlich außergewöhnlich war und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Minimierung der Störung ergriffen hat. In Málaga tritt der Levante regelmäßig auf, daher wird von Fluggesellschaften erwartet, dass sie entsprechend planen. Wenn die Windverhältnisse für die Jahreszeit im normalen Rahmen lagen, kann Ihr Anspruch dennoch Erfolg haben.

Flughafeninformationen

IATAAGP
ICAOLEMG
StadtMálaga
LandES
EU-VerordnungVolle Abdeckung

Flug gestört?

Prüfen Sie Ihre Berechtigung und starten Sie Ihren Entschädigungsanspruch.

Kostenlose Prüfung starten

Bereit, Ihre Entschädigung einzufordern?

Prüfen Sie Ihre Berechtigung in 2 Minuten. Sie zahlen nur, wenn Sie fortfahren möchten.

Flug prüfen