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Kraków John Paul II International Airport (KRK)

EU-Flughafen

KRK / EPKK · PL · Balice

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Flughafen Krakau (KRK): Ihre Rechte auf Flugentschädigung gemäß EC261

Der Internationale Flughafen Krakau Johannes Paul II. ist Polens zweitgrößter Flughafen mit über 9 Millionen Passagieren pro Jahr. Der Flughafen dient als wichtige Basis sowohl für Ryanair als auch für Wizz Air, neben LOT Polish Airlines und einer wachsenden Zahl europäischer Fluggesellschaften. Krakaus reiches kulturelles Erbe und sein Status als eines der beliebtesten Städtereiseziele Europas erzeugen eine starke Nachfrage, insbesondere aus Großbritannien, Deutschland, Italien und Skandinavien. Das einzelne Terminal des Flughafens wurde erweitert, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, doch Kapazitätsengpässe bleiben in Stoßzeiten eine Herausforderung.

EC261-Abdeckung am Flughafen Krakau

Alle Flüge ab dem Flughafen Krakau (KRK) sind vollständig durch die EU-Verordnung EC261/2004 abgedeckt, unabhängig von Fluggesellschaft oder Ziel. Wenn Ihr Flug ab Krakau bei der Ankunft um 3 oder mehr Stunden verspätet war, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Das ULC (Urząd Lotnictwa Cywilnego) ist Polens nationale Durchsetzungsbehörde. Wichtig: Das polnische Recht sieht eine 1-jährige Verjährungsfrist für EC261-Ansprüche vor – Sie müssen schnell handeln, um Ihre Rechte zu wahren.

€250 - €600

Passagiere, die ab Krakau abfliegen, können je nach Streckendistanz zwischen €250 und €600 pro Person beanspruchen. Die meisten europäischen Ziele ab Krakau fallen in den €250-Bereich für Flüge unter 1.500 km, wobei längere Strecken nach West- und Südeuropa für €400 qualifizieren.

  • KRK → STN (London Stansted, ~1.430 km): €250 pro Person
  • KRK → DUB (Dublin, ~1.760 km): €400 pro Person
  • KRK → BGY (Mailand Bergamo, ~900 km): €250 pro Person
  • KRK → OSL (Oslo, ~1.270 km): €250 pro Person
  • KRK → BCN (Barcelona, ~1.760 km): €400 pro Person

Krakaus Binnenlage in Südpolen macht den Flughafen anfällig für Nebel, insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten. Das nahegelegene Weichseltal schafft Bedingungen, die dichten Nebel stundenlang bestehen lassen, die Pistensicht verringern und erhebliche Verspätungen verursachen. Winterlicher Schnee, Eis und das kalte kontinentale Klima erhöhen das Störungsrisiko zwischen November und März zusätzlich.

Nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Ursachen für Verspätungen an diesem Flughafen kann Ihnen bei der Einschätzung Ihres Anspruchs helfen.

Störungsursachen

Häufige Störungsursachen am Flughafen Krakau

  • Dichter Nebel im Weichseltal verringert im Herbst und Winter häufig die Sicht unter die Mindestwerte und verursacht Flugverspätungen, Umleitungen und Annullierungen
  • Starker Schneefall und Eis während des kontinentalen polnischen Winters erfordern Enteisungsmaßnahmen, die Abflüge um 30 Minuten bis mehrere Stunden verzögern können
  • Sowohl Ryanair als auch Wizz Air operieren in Krakau mit engen Turnaround-Zeitplänen – Verspätungen bei Anflügen von anderen europäischen Basen pflanzen sich in die abgehenden Abflüge fort
  • Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und Frostbedingungen zwischen Dezember und Februar erhöhen die Häufigkeit technischer Störungen und Probleme mit der Bodenausrüstung
  • Krakaus wachsende Passagierzahlen stellen die Terminalkapazität auf die Probe, wobei Engpässe in Spitzenzeiten zu Check-in- und Boardingverspätungen beitragen

Schritt für Schritt

Was Sie bei einer Flugstörung ab Krakau tun sollten

  1. 1
    Fordern Sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Erklärung mit der konkreten Ursache der Verspätung oder Annullierung an
  2. 2
    Bewahren Sie alle Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Mitteilungen der Fluggesellschaft zur Störung auf – digitale Kopien sind zulässig
  3. 3
    Notieren Sie die Ankunftszeit Ihres Flugzeugs an Ihrem Ziel – die Entschädigung richtet sich nach der Verspätung am endgültigen Zielort
  4. 4
    Reichen Sie Ihren Anspruch innerhalb von 1 Jahr ein – Polens Verjährungsfrist ist die kürzeste in der EU, und Ansprüche, die nach 12 Monaten eingereicht werden, werden wahrscheinlich abgelehnt
  5. 5
    Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, eskalieren Sie an das ULC oder verfolgen Sie den Fall vor einem polnischen Gericht

Nebel in Krakau – nicht immer außergewöhnlich

Airlines führen häufig Nebel in Krakau als außergewöhnlichen Umstand an, um die Zahlung einer Entschädigung zu vermeiden. Nebel ist jedoch ein regelmäßiges und vorhersehbares Phänomen am Flughafen Krakau, insbesondere zwischen Oktober und Februar. Gerichte haben entschieden, dass Airlines, die an nebelanfälligen Flughäfen operieren, angemessene Maßnahmen treffen müssen, um sich auf diese Bedingungen einzustellen. Wenn Ihr Flug aufgrund von Nebel annulliert oder erheblich verspätet war, kann Ihr Anspruch dennoch berechtigt sein – insbesondere wenn andere Airlines ihren Flugbetrieb aufrechterhalten konnten.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung für Flüge an diesem Flughafen.

Gilt die EC261 für Flüge ab dem Flughafen Krakau?

Ja. Alle Flüge ab dem Flughafen Krakau sind durch die EC261 abgedeckt, unabhängig von Fluggesellschaft oder Ziel. Dies umfasst Ryanair, Wizz Air, LOT Polish Airlines und alle anderen Fluggesellschaften. Wenn Ihr Flug um 3+ Stunden verspätet war, annulliert wurde oder Ihnen die Beförderung verweigert wurde, können Sie bis zu €600 pro Person beanspruchen.

Stimmt es, dass ich in Polen nur 1 Jahr Zeit habe, um einen Anspruch geltend zu machen?

Ja. Das polnische Recht sieht eine 1-jährige Verjährungsfrist für EC261-Entschädigungsansprüche vor – die kürzeste in der gesamten EU. Wenn Ihr Flug ab Krakau gestört wurde, müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb von 12 Monaten ab dem Flugdatum einreichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt Ihr Recht auf Entschädigung. Wir empfehlen dringend, Ihren Anspruch so bald wie möglich nach der Störung einzureichen.

Flughafeninformationen

IATAKRK
ICAOEPKK
StadtBalice
LandPL
EU-VerordnungVolle Abdeckung

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