Geneva Cointrin International Airport (GVA)
GVA / LSGG · CH · Geneva
Flughafen Genf (GVA): Ihre Fluggastrechte gemäß EC261
Der Flughafen Genf ist der zweitgrößte Flughafen der Schweiz und fertigt jährlich über 18 Millionen Passagiere ab. Er liegt direkt an der französisch-schweizerischen Grenze. Als easyJets größte kontinentaleuropäische Basis bedient Genf ein dichtes Netz an Kurz- und Mittelstreckenverbindungen, die die Schweiz mit Zielen in ganz Europa verbinden. Der Flughafen beherbergt auch SWISS, British Airways und zahlreiche weitere europäische Fluggesellschaften, die von seinem einzigen Terminal aus operieren. Die alpine Lage Genfs macht den Flughafen zwar landschaftlich reizvoll, aber auch besonders anfällig für Nebel, tiefe Wolkendecken und winterliche Wetterstörungen, die den Betrieb zwischen November und März regelmäßig beeinträchtigen.
EC261-Abdeckung am Flughafen Genf
Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, hat sie die Verordnung EC261/2004 über das Luftverkehrsabkommen EU-Schweiz übernommen. Alle Flüge, die vom Flughafen Genf (GVA) abfliegen, sind abgedeckt – unabhängig von der Fluggesellschaft oder dem Zielort. Wenn Ihr Flug ab Genf bei der Ankunft um 3 oder mehr Stunden verspätet war, annulliert wurde, ohne dass Sie rechtzeitig informiert wurden, oder Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Die zuständige Durchsetzungsbehörde ist das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Beachten Sie, dass in der Schweiz eine zweijährige Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche gilt, die kürzer ist als in den meisten EU-Ländern.
€250 - €600
Passagiere, die vom Flughafen Genf abfliegen, können je nach Flugdistanz zwischen €250 und €600 pro Person beanspruchen. Die meisten europäischen Strecken ab Genf fallen in die Kategorie €250 für Flüge unter 1.500 km, während längere europäische Strecken und Interkontinentalflüge €400 bzw. €600 ergeben.
- GVA → LHR (London Heathrow, ca. 750 km): €250 pro Person
- GVA → LIS (Lissabon, ca. 1.400 km): €250 pro Person
- GVA → BCN (Barcelona, ca. 600 km): €250 pro Person
- GVA → IST (Istanbul, ca. 1.900 km): €400 pro Person
- GVA → JFK (New York, ca. 6.300 km): €600 pro Person
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, hat das Land über bilaterale Abkommen EC261-gleichwertige Fluggastschutzregeln übernommen. Das bedeutet, dass Flüge ab Genf denselben Entschädigungsregelungen unterliegen wie Flüge von EU-Flughäfen, und Passagieren bei Störungen vollen Schutz gewähren.
Nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Die häufigsten Ursachen für Verspätungen an diesem Flughafen zu kennen, kann Ihnen bei der Einschätzung Ihres Anspruchs helfen.
Störungsursachen
Häufige Störungsursachen am Flughafen Genf
- Dichter Nebel und tiefe Wolkendecken legen sich zwischen Herbst und Frühling häufig über das Genfer Becken, verringern die Pistensicht und verursachen erhebliche Abflugverspätungen
- Genfs Ein-Terminal-Design erzeugt Engpässe zu Stoßzeiten, wobei Abfertigungseinschränkungen am Boden die Verspätungen bei mehreren Fluggesellschaften verstärken
- easyJet betreibt einen intensiven Flugplan ab Genf mit knappen Wendezeiten – ein einziges verspätetes Eingangsflugzeug kann sich auf mehrere Folgeflüge auswirken
- Alpine Wettersysteme können sich schnell ändern und kurzfristige Streckenänderungen sowie Anflugbeschränkungen erzwingen, die die Pünktlichkeit bei An- und Abflügen beeinträchtigen
- Winterlicher Schneefall und Enteisungsmaßnahmen verlängern die Bodenzeit bei Abflügen zwischen Dezember und Februar erheblich, besonders bei Frühflügen
Schritt für Schritt
Was Sie bei einer Flugstörung ab Genf tun sollten
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1
Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft schriftlich nach dem konkreten Grund für die Verspätung oder Annullierung – die Ursache bestimmt, ob die Fluggesellschaft entschädigungspflichtig ist
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2
Bewahren Sie alle Bordkarten, Buchungsbestätigungen und jegliche schriftliche Kommunikation der Fluggesellschaft zur Störung auf
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3
Notieren Sie Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Zielort – die Entschädigung basiert auf der Verspätung am Endziel, nicht beim Abflug von Genf
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4
Beachten Sie, dass die Schweiz eine zweijährige Verjährungsfrist für EC261-Ansprüche anwendet, die kürzer ist als in den meisten EU-Ländern – reichen Sie Ihren Anspruch zeitnah ein
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5
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt oder nicht innerhalb von 6 Wochen reagiert, können Sie beim BAZL, der schweizerischen Durchsetzungsbehörde, eskalieren
Handeln Sie schnell – Schweizer 2-Jahres-Frist
Anders als in den meisten EU-Ländern, die 3 bis 6 Jahre für die Einreichung von Entschädigungsansprüchen gewähren, beschränkt das Schweizer Recht Ansprüche auf nur 2 Jahre ab dem Datum des gestörten Fluges. Wenn Sie eine Störung auf einem Flug ab Genf erlebt haben, reichen Sie Ihren Anspruch so schnell wie möglich ein, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren. Diese kürzere Frist überrascht viele Passagiere – zögern Sie nicht.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung für Flüge an diesem Flughafen.
Gilt EC261 am Flughafen Genf, obwohl die Schweiz nicht in der EU ist?
Ja. Die Schweiz hat die EU-Verordnung EC261/2004 über das bilaterale Luftverkehrsabkommen EU-Schweiz übernommen. Alle Flüge, die von Genf abfliegen, unterliegen denselben Fluggastschutzregeln wie Flüge von EU-Flughäfen. Das bedeutet, dass Verspätungen von 3 Stunden oder mehr, Annullierungen und Nichtbeförderungen zu einer Entschädigung von bis zu €600 pro Person berechtigen – unabhängig von der Fluggesellschaft.
Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch für einen Flug ab Genf einzureichen?
Die Schweiz wendet eine zweijährige Verjährungsfrist für EC261-Entschädigungsansprüche an, die deutlich kürzer ist als die 3- bis 6-jährigen Fristen in den meisten EU-Ländern. Ihr Anspruch muss innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum des gestörten Fluges eingereicht werden. Wenn Sie sich dieser Frist nähern, reichen Sie Ihren Anspruch sofort ein.
Welche Fluggesellschaften fliegen ab Genf und sind von EC261 abgedeckt?
Jede Fluggesellschaft, die von Genf abfliegt, ist abgedeckt – unabhängig davon, wo die Fluggesellschaft registriert ist. Das umfasst easyJet (den größten Betreiber am Flughafen), SWISS, British Airways, Lufthansa, Vueling, TAP Portugal, Turkish Airlines und alle weiteren Fluggesellschaften. Die EC261-Abdeckung wird durch den Abflughafen bestimmt, nicht durch das Heimatland der Fluggesellschaft.
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