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Charles de Gaulle International Airport (CDG)

EU-Flughafen

CDG / LFPG · FR · Paris (Roissy-en-France, Val-d'Oise)

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Flughafen Paris Charles de Gaulle (CDG): Passagierleitfaden und Ihre Rechte

Der Flughafen Paris Charles de Gaulle ist Frankreichs größter Flughafen und einer der verkehrsreichsten in Europa mit über 70 Millionen Passagieren pro Jahr. CDG liegt 25 Kilometer nordöstlich des Pariser Zentrums in Roissy-en-France und dient als primärer Hub für Air France und die Air France-KLM Gruppe. Er ist zudem ein bedeutender Standort für Transavia France, easyJet und zahlreiche Langstreckenfluggesellschaften.

EC261 – Rechtslage am Flughafen Paris CDG

Alle Flüge ab Paris Charles de Gaulle sind vollständig durch die EU-Verordnung EC261/2004 geschützt – unabhängig von der Fluggesellschaft oder dem Zielort. Für Flüge, die aus Ländern außerhalb der EU am CDG ankommen, gilt der Schutz nur, wenn die durchführende Fluggesellschaft in der EU registriert ist. In Frankreich beträgt die Verjährungsfrist für EC261-Ansprüche 5 Jahre ab dem Datum des gestörten Fluges – eine der längsten in Europa. Die französische nationale Durchsetzungsbehörde ist die DGAC (Direction Générale de l'Aviation Civile).

€250 - €600

Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: Unter 1.500 km stehen Ihnen €250 zu, zwischen 1.500 km und 3.500 km €400 und über 3.500 km €600 pro Person.

  • CDG → LHR (London Heathrow, ~340 km): €250
  • CDG → BCN (Barcelona, ~830 km): €250
  • CDG → IST (Istanbul, ~2.240 km): €400
  • CDG → JFK (New York, ~5.840 km): €600
  • CDG → NRT (Tokio Narita, ~9.720 km): €600

CDG erstreckt sich über drei Terminals. Terminal 1 ist das kreisförmige Gebäude, das hauptsächlich von Star-Alliance-Fluggesellschaften genutzt wird. Terminal 2 ist das größte und komplexeste, unterteilt in die Sub-Terminals 2A bis 2G, und bildet den Hauptknotenpunkt von Air France. Terminal 3 (ehemals T9) bedient Billigflug- und Chartergesellschaften. Die Entfernungen zwischen den Terminals sind beträchtlich – der Wechsel von T1 zu T2F kann mit dem kostenlosen automatischen CDGVAL-Zug 30 Minuten oder mehr dauern. Überprüfen Sie immer, von welchem Terminal Ihr Flug abfliegt, da Verwechslungen häufig vorkommen und teuer werden können.

CDG ist gut an Paris angebunden: mit dem RER B (ca. 35 Minuten zum Gare du Nord), dem Roissybus zur Opéra und mehreren Buslinien. Taxis ins Pariser Zentrum benötigen je nach Verkehr 45–75 Minuten und kosten etwa €55 (Festpreis zum rechten Seine-Ufer).

Nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Ursachen für Verspätungen an diesem Flughafen kann Ihnen bei der Einschätzung Ihres Anspruchs helfen.

Störungsursachen

Häufige Störungen am Flughafen Paris CDG

  • Französische Fluglotsenstreiks gehören zu den häufigsten in Europa und können am CDG mit wenig Vorwarnung Hunderte von Flügen lahmlegen
  • Überlastung des französischen Luftraums verursacht weitreichende Verzögerungen bei der Verkehrssteuerung, insbesondere während der Sommerhauptsaison
  • Die Komplexität der Terminals führt dazu, dass Passagiere häufig am falschen Terminal ankommen oder die Umsteigezeiten unterschätzen, was zu verpassten Flügen führt
  • Streiks des Bodenpersonals, der Sicherheitskräfte und des Flugpersonals verursachen regelmäßig großflächige Annullierungen
  • Gewitter in der Region Île-de-France in den Sommermonaten stören regelmäßig die An- und Abflugverfahren

Was Sie bei einer Störung am Flughafen Paris CDG tun sollten

Wenn Ihr Flug am CDG gestört ist, ist es entscheidend, den Serviceschalter Ihrer Fluggesellschaft schnell zu finden. Der Hauptkundenservice von Air France befindet sich in Terminal 2E/2F (Halle L), aber die Airline hat auch Schalter in anderen T2-Sub-Terminals. Für Flüge in Terminal 1 befinden sich die Schalter auf der Abflugebene. In Terminal 3 sind die Möglichkeiten begrenzter – möglicherweise müssen Sie Ihre Fluggesellschaft telefonisch kontaktieren. Während Streiks sind die Serviceschalter überlastet – nutzen Sie die App Ihrer Airline zur Umbuchung, während Sie in der Warteschlange stehen.

Schritt für Schritt

Ihr Aktionsplan am CDG

  1. 1
    Dokumentieren Sie alles – fotografieren Sie die Abflugtafeln, machen Sie Screenshots der Airline-App-Benachrichtigungen und notieren Sie die genaue Verspätungsdauer
  2. 2
    Gehen Sie zum Serviceschalter Ihrer Fluggesellschaft und fordern Sie eine schriftliche Erklärung der Störungsursache – bestehen Sie auf genaue Angaben, nicht nur auf 'betriebliche Gründe'
  3. 3
    Machen Sie Ihr Recht auf Betreuungsleistungen geltend – fordern Sie Essensgutscheine nach 2 Stunden und Hotelunterbringung bei Übernachtungsverspätungen
  4. 4
    Bewahren Sie alle Belege für Eigenausgaben auf, einschließlich Mahlzeiten, Transport und Unterkunft
  5. 5
    Reichen Sie Ihren EC261-Anspruch ein – Frankreichs 5-jährige Verjährungsfrist gibt Ihnen Zeit, aber eine frühere Einreichung führt zu schnellerer Bearbeitung

Dokumentieren Sie die Störung gründlich. Fotografieren Sie die Abflugtafeln mit dem Status Ihres Fluges, speichern Sie alle SMS- und E-Mail-Benachrichtigungen der Fluggesellschaft und fordern Sie am Serviceschalter eine schriftliche Bestätigung des Verspätungs- oder Annullierungsgrunds an. Französische Gerichte sind mit EC261-Fällen bestens vertraut, aber dokumentarische Beweise stärken Ihre Position erheblich.

Ihr Recht auf Betreuungsleistungen gilt ab dem Moment, in dem die Verspätung beginnt. Bei Kurzstreckenflügen müssen Fluggesellschaften nach einer 2-stündigen Verspätung Mahlzeiten und Erfrischungen bereitstellen. Bei Übernachtungsverspätungen müssen Hotelunterbringung und Transport gewährleistet werden. Wenn die Fluggesellschaft dies nicht anbietet, bezahlen Sie angemessene Ausgaben selbst und bewahren Sie alle Belege auf. Am CDG gibt es Hotels im Flughafenkomplex (Sheraton, ibis, Hilton), und der RER B fährt bis etwa Mitternacht ins Pariser Zentrum. Nachtbusse (Noctilien N140 und N143) verbinden CDG die ganze Nacht über mit Paris.

Tipp zur Anspruchsstellung – Frankreich

Frankreich bietet eines der passagierfreundlichsten EC261-Umfelder in Europa. Wenn Ihre Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, können Sie sich an die DGAC wenden oder das französische Bagatellverfahren (Tribunal de Proximité) für Ansprüche bis €5.000 ohne Anwalt nutzen. Die 5-jährige Verjährungsfrist bedeutet, dass Sie auch für ältere Störungen Ansprüche geltend machen können. Französische Gerichte entscheiden konsequent zugunsten der Passagiere, wenn Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nicht nachweisen können.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung für Flüge an diesem Flughafen.

Kann ich bei einer streikbedingten Verspätung am CDG Entschädigung fordern?

Das hängt von der Art des Streiks ab. Interne Airline-Streiks (eigenes Personal der Fluggesellschaft) gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände im Sinne der EC261, und Sie haben Anspruch auf volle Entschädigung. Fluglotsenstreiks und Streiks des Flughafenpersonals durch Dritte können als außergewöhnliche Umstände gelten, doch die Fluggesellschaft muss dennoch nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu minimieren. Viele streikbedingte Ansprüche am CDG sind erfolgreich.

Ich habe meinen Anschlussflug am CDG wegen der Terminalstruktur verpasst. Kann ich Entschädigung fordern?

Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil Ihr Zubringerflug verspätet ankam (und nicht, weil Sie sich verlaufen haben), können Sie aufgrund der Verspätung an Ihrem Endziel Entschädigung fordern. Wenn Sie auf einem einzigen Ticket gebucht waren und die Fluggesellschaft eine unrealistisch kurze Umsteigezeit am CDG eingeplant hat, könnten Sie ebenfalls Anspruchsgrundlagen haben. Von Fluggesellschaften wird erwartet, dass sie die Mindestumsteigezeiten an den Flughäfen kennen, die sie bedienen.

Flughafeninformationen

IATACDG
ICAOLFPG
StadtParis (Roissy-en-France, Val-d'Oise)
LandFR
EU-VerordnungVolle Abdeckung

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