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Berlin Brandenburg Willy Brandt Airport (BER)

EU-Flughafen

BER / EDDB · DE · Berlin

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Flughafen Berlin Brandenburg (BER): Passagierratgeber & Ihre Rechte

Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ ist der einzige Verkehrsflughafen der deutschen Hauptstadt. Er löste die historischen Flughäfen Tegel (TXL) und Schönefeld (SXF) ab, als er im Oktober 2020 nach jahrelangen Verzögerungen endlich eröffnet wurde. Mit etwa 25 Millionen Passagieren pro Jahr dient BER als Basis für easyJet (größte Fluggesellschaft am Standort), Ryanair und Eurowings. Der Flughafen bietet umfassende europäische Verbindungen und eine wachsende Zahl an Langstreckenrouten mit Fluggesellschaften wie Lufthansa, Turkish Airlines und mehreren Fluggesellschaften aus dem Nahen Osten.

EC261 Rechtslage – Flughafen Berlin Brandenburg

Alle Flüge, die vom Flughafen Berlin Brandenburg abfliegen, sind vollständig durch die EU-Verordnung EC261/2004 abgedeckt – unabhängig von Fluggesellschaft oder Zielort. Für Flüge, die von außerhalb der EU am BER ankommen, gilt der Schutz nur, wenn die durchführende Fluggesellschaft in der EU registriert ist. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für EC261-Ansprüche 3 Jahre. Die deutsche Durchsetzungsbehörde ist das LBA (Luftfahrt-Bundesamt).

€250 - €600

Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz: Unter 1.500 km stehen Ihnen €250 zu, zwischen 1.500 km und 3.500 km €400, und über 3.500 km €600 pro Person.

  • BER → MUC (München, ~470 km): €250
  • BER → LHR (London Heathrow, ~930 km): €250
  • BER → BCN (Barcelona, ~1.500 km): €250
  • BER → IST (Istanbul, ~1.730 km): €400
  • BER → JFK (New York, ~6.380 km): €600

Der Flughafen verfügt über zwei Terminalgebäude. Terminal 1 (T1) ist das Hauptgebäude und fertigt die meisten Linien- und Netzwerkfluggesellschaften über zwei Piers (Nord und Süd) ab. Terminal 2 (T2) ist eine schlichtere Einrichtung neben T1, die vorwiegend von Billigfluggesellschaften in Spitzenzeiten genutzt wird. Terminal 5 (der ehemalige Flughafen Schönefeld) wurde kurzzeitig weiterbetrieben, ist aber für Renovierungsarbeiten geschlossen. Der gesamte aktuelle Betrieb findet in den Terminals 1 und 2 statt, die zu Fuß verbunden sind.

BER ist mit dem Berliner Stadtzentrum durch den Airport Express (FEX) zum Berlin Hauptbahnhof (ca. 30 Minuten), die S-Bahn-Linien S9 und S45, Regionalbahnen und Busverbindungen verbunden. Der Flughafen liegt südöstlich von Berlin im Land Brandenburg. Kontinentale Wetterlagen bedeuten, dass kalte Winter mit gelegentlichem Schnee und Eis sowie sommerliche Gewitter gleichermaßen Störungen verursachen können.

Nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Verspätungsursachen an diesem Flughafen kann Ihnen helfen, Ihren Anspruch einzuschätzen.

Störungsursachen

Häufige Störungen am Flughafen Berlin Brandenburg

  • Winterwetter mit Schnee, Eis und gefrierendem Nebel erfordert umfangreiche Enteisungsmaßnahmen, die insbesondere von Dezember bis Februar Verspätungen verursachen
  • Als relativ neuer Flughafen hat BER betriebliche Anlaufschwierigkeiten erlebt, darunter Probleme bei der Gepäckabfertigung und ineffiziente Gate-Zuweisung
  • Der Hochfrequenzbetrieb von easyJet ab BER bedeutet, dass Verspätungen bei einem Flugzeug mehrere nachfolgende Rotationen der Berliner Flotte betreffen
  • Die Kapazität der Sicherheitskontrollen war ein anhaltendes Problem, mit langen Warteschlangen während der morgendlichen Abflugspitzen, die dazu führen, dass Passagiere ihre Flüge verpassen
  • Deutsche Flugsicherungsbeschränkungen und Verkehrsflussregelungen, insbesondere im überlasteten Luftraum um Berlin, Frankfurt und München, verursachen Abflugverspätungen

Was Sie bei einer Flugstörung am Flughafen Berlin Brandenburg tun sollten

Wenn Ihr Flug am BER gestört wird, suchen Sie den Serviceschalter Ihrer Fluggesellschaft auf. Der Kundenservice von easyJet befindet sich in Terminal 1. Ryanair und andere Billigfluggesellschaften haben Schalter im Check-in-Bereich. Eurowings und Lufthansa teilen sich Serviceeinrichtungen. Bei größeren Störungen informiert der Flughafen über seine digitalen Anzeigen, Website und App – die Informationssysteme des BER sind aufgrund der erst kürzlich erfolgten Eröffnung modern.

Schritt für Schritt

Ihr Aktionsplan in Berlin

  1. 1
    Dokumentieren Sie die Störung – fotografieren Sie Abflugtafeln, speichern Sie Benachrichtigungen und notieren Sie die genauen Verspätungszeiten
  2. 2
    Gehen Sie zum Serviceschalter der Fluggesellschaft und fordern Sie eine schriftliche Erklärung der Störungsursache an
  3. 3
    Fordern Sie Ihre Betreuungsleistungen ein – Mahlzeiten nach Erreichen der Verspätungsschwelle, Hotel und Transport bei Übernachtungsverspätungen
  4. 4
    Bewahren Sie alle Belege für Verpflegung, Transport und Unterkunft auf
  5. 5
    Reichen Sie Ihren EC261-Anspruch ein – Deutschlands 3-jährige Verjährungsfrist und die kostenlose SÖP-Schlichtung machen die Durchsetzung unkompliziert

Dokumentieren Sie die Störung unverzüglich. Fotografieren Sie Abflugtafeln, speichern Sie alle Benachrichtigungen der Fluggesellschaft und fordern Sie eine schriftliche Erklärung der Störungsursache an. Deutschland verfügt über eine gefestigte EC261-Rechtsprechung, und deutsche Gerichte (insbesondere das Amtsgericht Berlin-Schönefeld oder Berlin-Köpenick) bearbeiten diese Fälle regelmäßig. Die SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) bietet zudem kostenlose Schlichtung an.

Gemäß EC261 muss Ihre Fluggesellschaft Betreuungsleistungen erbringen: Mahlzeiten und Erfrischungen nach der entsprechenden Verspätungsschwelle sowie Hotelunterkunft mit Transfer bei Übernachtungsstörungen. In der Nähe des BER gibt es Hotels (Steigenberger, Holiday Inn Express) und der Airport Express bietet schnellen Zugang zu Hotels im Berliner Stadtzentrum. Bewahren Sie alle Belege für Ausgaben auf, die die Fluggesellschaft nicht übernimmt.

Tipp zur Anspruchstellung – Deutschland

Die deutsche SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) bietet kostenlose Schlichtung bei Streitigkeiten um Flugentschädigungen. Die meisten großen Fluggesellschaften, die ab BER operieren, nehmen am SÖP-Verfahren teil. Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, wenden Sie sich an die SÖP, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten – es ist schneller und kostenlos. Sollte die Schlichtung scheitern, bearbeitet das Amtsgericht EC261-Fälle in einem vereinfachten Verfahren. Die 3-jährige Verjährungsfrist in Deutschland gibt Ihnen ausreichend Zeit, Ihren Anspruch über alle verfügbaren Kanäle zu verfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung für Flüge an diesem Flughafen.

Ist die Warteschlange an der Sicherheitskontrolle des BER das Problem der Fluggesellschaft?

Verzögerungen an der Flughafensicherheitskontrolle liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Flughafens, nicht der Fluggesellschaft – sie begründen daher normalerweise keinen EC261-Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft. Haben Sie Ihren Flug jedoch verpasst, weil der Check-in-Prozess der Fluggesellschaft zu langsam war (wodurch Sie zu spät an der Sicherheitskontrolle ankamen), kann dies das Verschulden der Fluggesellschaft sein. Hat die Fluggesellschaft den Flug selbst aufgrund von Folgewirkungen der Sicherheitsprobleme am Flughafen annulliert oder verspätet, gilt EC261 wie gewohnt. Dokumentieren Sie alles und reichen Sie einen Anspruch ein – die Umstände bestimmen die Haftung.

Kann ich für eine Verspätung von Eurowings oder easyJet am BER eine Entschädigung beantragen?

Ja. Sowohl Eurowings als auch easyJet sind in der EU registrierte Fluggesellschaften, die von einem EU-Flughafen aus operieren – EC261 gilt daher vollumfänglich. Beide Fluggesellschaften bearbeiten Ansprüche über ihre jeweiligen Websites. easyJet verfügt über ein spezielles Anspruchsportal, und Eurowings (als Teil der Lufthansa Group) hat einen eigenen Online-Antragsprozess. Bei Ablehnung nutzen Sie den kostenlosen SÖP-Schlichtungsdienst – beide Fluggesellschaften nehmen an diesem Verfahren teil.

Flughafeninformationen

IATABER
ICAOEDDB
StadtBerlin
LandDE
EU-VerordnungVolle Abdeckung

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