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Singapore Airlines

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Singapore Airlines Flugverspätung & Annullierung – Entschädigung

Singapore Airlines ist die nationale Fluggesellschaft Singapurs und operiert von ihrem Drehkreuz am Singapore Changi Airport (SIN). Als Mitglied der Star Alliance bedient Singapore Airlines über 130 Destinationen weltweit und befördert jährlich rund 37 Millionen Passagiere. Die Airline betreibt eine moderne Flotte aus Airbus A350, A380, Boeing 777 und 787 Dreamliner und wird regelmäßig zu den besten Fluggesellschaften der Welt für Servicequalität und Borderlebnis gezählt.

EC261 gilt nur für Abflüge von Singapore Airlines ab EU-Flughäfen

Singapore Airlines ist eine Nicht-EU-Fluggesellschaft mit Sitz in Singapur. Die Verordnung EC261/2004 gilt ausschließlich für Singapore-Airlines-Flüge, die von einem EU-/EWR-Flughafen abfliegen – beispielsweise Frankfurt (FRA) nach Singapur (SIN) oder Mailand (MXP) nach Singapur (SIN). Flüge von Singapur Changi zu europäischen Zielen sind nicht durch EC261 abgedeckt, auch wenn das Ziel innerhalb der EU liegt. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Die Verordnung schützt Passagiere basierend auf dem Abflughafen, nicht dem Zielort. Wenn Ihr gestörter Singapore-Airlines-Flug außerhalb der EU gestartet ist, findet EC261 keine Anwendung.

€250 - €600

Die Entschädigung gemäß EC261/2004 richtet sich nach der Flugdistanz. Die meisten Singapore-Airlines-Strecken von EU-Flughäfen nach Singapur sind Langstreckenflüge über 3.500 km und berechtigen zur maximalen Entschädigung von €600 pro Person. Kürzere innereuropäische Anschlussflüge, die von Singapore Airlines oder Partnern durchgeführt werden, können je nach Entfernung mit €250 oder €400 entschädigt werden.

  • Frankfurt (FRA) → Singapur (SIN): €600
  • Mailand Malpensa (MXP) → Singapur (SIN): €600
  • Amsterdam (AMS) → Singapur (SIN): €600
  • Barcelona (BCN) → Singapur (SIN): €600
  • Kopenhagen (CPH) → Singapur (SIN): €600
  • Singapur (SIN) → Beliebiger EU-Flughafen: Nicht abgedeckt

Trotz des erstklassigen Rufs von Singapore Airlines kann es auch hier zu Verspätungen und Annullierungen kommen. Wenn Ihr Singapore-Airlines-Flug von einem EU- oder EWR-Flughafen abgeflogen ist und am Zielort mehr als 3 Stunden Verspätung hatte, ohne mindestens 14 Tage Vorankündigung annulliert wurde oder Ihnen wegen Überbuchung das Boarding verweigert wurde, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung von bis zu €600 pro Person gemäß EC261/2004 zu.

Nicht jede Flugstörung berechtigt zu einer Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Ursachen kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob die Verspätung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft lag.

Häufige Ursachen

Warum Singapore-Airlines-Flüge gestört werden

  • Widrige Wetterbedingungen in Südostasien – Monsunzeit und Taifune können erhebliche Verspätungen verursachen
  • Luftverkehrsüberlastung an großen europäischen Drehkreuzen wie Frankfurt und Amsterdam während der Hauptreisezeiten
  • Technische Probleme, die außerplanmäßige Wartung an Langstrecken-Großraumflugzeugen erfordern
  • Störungen bei der Besatzungsplanung auf Ultra-Langstreckenrotationen zwischen Singapur und Europa
  • Anschlussflugprobleme durch Verspätungen auf vorherigen Strecken aus asiatischen Zubringerrouten

So fordern Sie eine Entschädigung direkt von Singapore Airlines

Singapore Airlines verfügt über einen professionellen Kundenservice, doch als Nicht-EU-Fluggesellschaft sind die Mitarbeiter möglicherweise nicht immer mit der EC261-Verordnung vertraut. Geben Sie bei Ihrer Forderung ausdrücklich an, dass Sie eine Entschädigung gemäß EC261/2004 geltend machen und dass Ihr Flug von einem EU-Flughafen abgeflogen ist. Fügen Sie Ihre Buchungsreferenz, Flugnummer, das Abflugdatum und eine klare Beschreibung der Störung bei (Verspätungsdauer bei Ankunft, Annullierungsfrist oder Umstände der Boardingverweigerung).

Eigenständiger Prozess

Schritte zur Entschädigungsforderung bei Singapore Airlines

  1. 1
    Sammeln Sie Ihre Buchungsbestätigung, Bordkarte und alle Störungsmitteilungen von Singapore Airlines
  2. 2
    Besuchen Sie das Feedback-Formular von Singapore Airlines und reichen Sie Ihre Forderung unter Bezugnahme auf EC261/2004 und Ihren EU-Abflughafen ein
  3. 3
    Geben Sie den geforderten Entschädigungsbetrag basierend auf der Flugdistanz an (€250, €400 oder €600)
  4. 4
    Warten Sie bis zu 20 Tage auf eine Antwort – bei Ablehnung fordern Sie eine detaillierte schriftliche Begründung
  5. 5
    Eskalieren Sie an die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde im EU-Land, wenn Singapore Airlines Ihre Forderung nicht löst

Singapore Airlines antwortet in der Regel innerhalb von 20 Tagen auf Forderungen. Wenn Ihre ursprüngliche Forderung abgelehnt oder ignoriert wird, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsbehörde im EU-Land wenden, aus dem Ihr Flug abgeflogen ist – beispielsweise das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Flüge ab Frankfurt oder die niederländische ILT für Flüge ab Amsterdam. Sie haben das Recht, Ihre Forderung in den meisten EU-Rechtsordnungen bis zu 3 Jahre lang zu verfolgen.

Singapore-Airlines-Flug gestört?

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Passenger

J. SMITH

Flight

BA 2761

LHR

London

BCN

Barcelona

DATE 15 MAR
SEAT 14A
GATE B22
BOARDING 13:40

STATUS

3H DELAY

Passenger

M. JOHNSON

Flight

KL 1009

AMS

Amsterdam

FCO

Rome

DATE 22 JAN
SEAT 7F
GATE A15
BOARDING 09:50

STATUS

CANCELLED

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Entschädigung gemäß EC261.

Gilt EC261 für meinen Singapore-Airlines-Flug von Singapur nach Europa?

Nein. EC261/2004 gilt ausschließlich für Flüge, die von EU-/EWR-Flughäfen abfliegen. Wenn Ihr Singapore-Airlines-Flug von Singapur Changi (SIN) zu einem EU-Ziel abgeflogen ist, fällt er nicht unter EC261 – unabhängig vom Zielort. Nur der Rückflug – mit Abflug vom EU-Flughafen – wäre abgedeckt.

Kann ich eine Entschädigung fordern, wenn mein Singapore-Airlines-Flug wegen eines Taifuns verspätet war?

Schwere Wetterereignisse wie Taifune gelten gemäß EC261/2004 in der Regel als außergewöhnliche Umstände. Wenn ein Taifun direkt die Ursache Ihrer Verspätung war, ist die Fluggesellschaft wahrscheinlich von der Entschädigungspflicht befreit. Allerdings muss die Airline Ihnen bei längeren Verspätungen weiterhin Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Unterkunft) bereitstellen. Wenn das Wetterereignis Tage vor Ihrem Flug auftrat und die Fluggesellschaft es versäumt hat, den Betrieb neu zu organisieren, haben Sie möglicherweise dennoch einen berechtigten Anspruch.

Beeinflusst der erstklassige Ruf von Singapore Airlines meine EC261-Rechte?

Nein. Die Rechte gemäß EC261/2004 sind unabhängig von der Serviceklasse oder dem Ruf der Fluggesellschaft identisch. Ob Sie in der Economy, Premium Economy, Business oder First Class bei Singapore Airlines geflogen sind – die Entschädigungsbeträge richten sich ausschließlich nach der Flugdistanz. Ein Passagier in der Economy auf einem Flug Frankfurt–Singapur hat denselben Anspruch auf €600 wie ein Passagier in der Suites Class.

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