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Scandinavian Airlines System

EU-Fluggesellschaft

SK / SAS · SE

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Über SAS Scandinavian Airlines

SAS Scandinavian Airlines ist die gemeinsame nationale Fluggesellschaft von Dänemark, Norwegen und Schweden, die historisch im gemeinsamen Besitz der drei skandinavischen Regierungen war, sich aber seit der Übernahme im Jahr 2024 in Privatbesitz befindet. SAS operiert von drei Hauptdrehkreuzen: Kopenhagen (CPH), Stockholm Arlanda (ARN) und Oslo Gardermoen (OSL). Die Airline bedient mehr als 130 Ziele und befördert jährlich rund 30 Millionen Passagiere. SAS trat 2024 der SkyTeam-Allianz bei, nachdem die Airline zuvor langjähriges Mitglied der Star Alliance gewesen war.

EC261 Rechtsstatus – SAS

SAS ist eine in der EU registrierte Fluggesellschaft mit Sitz in Dänemark (SAS Denmark A/S). Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle von SAS durchgeführten Flüge ab jedem Flughafen weltweit sowie für alle in die EU einfliegenden Flüge, die von SAS durchgeführt werden. Norwegen und Dänemark sind durch das EWR-Abkommen von der EC261 abgedeckt. Nach dänischem Recht beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde ist Trafikstyrelsen (Dänische Verkehrsbehörde).

€250 - €600

Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. SAS betreibt sowohl europäische als auch interkontinentale Strecken in allen drei Entfernungskategorien.

  • CPH → ARN Stockholm (522 km): €250
  • CPH → LHR London (955 km): €250
  • CPH → ATH Athen (2.082 km): €400
  • CPH → EWR Newark (6.174 km): €600

Die Flotte umfasst Flugzeuge der Airbus A320neo-Familie für Europastrecken sowie Airbus A350 und Airbus A321LR für Langstreckenflüge. SAS betreibt zudem einige Boeing 737-Varianten. Die Airline ist bekannt für ihre ausgeprägte skandinavische Designästhetik und ein Serviceniveau, das zwischen Billigflieger und Full-Service-Carrier angesiedelt ist.

SAS hat eine der längsten Bearbeitungszeiten für Ansprüche unter den großen europäischen Fluggesellschaften. Passagiere berichten regelmäßig von Wartezeiten von bis zu 90 Tagen für eine Antwort auf EC261-Ansprüche, und die Airline wurde für ihren Umgang mit Fluggastrechten während der jüngsten Restrukturierungsphase kritisiert. Winterwetter an skandinavischen Flughäfen stellt eine echte betriebliche Herausforderung dar, aber SAS erlebt auch Störungen durch Probleme bei der Crew-Einsatzplanung, technische Defekte und die Komplexität des Betriebs über drei Länder hinweg.

Nicht jede Flugstörung berechtigt zu einer Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Ursachen hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihre Verspätung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag.

Häufige Ursachen

Warum Flüge von SAS gestört werden

  • Winterwetter an skandinavischen Flughäfen – Schnee, Eis und Enteisungsmaßnahmen verursachen von November bis März erhebliche Verspätungen
  • Sehr langsame Anspruchsbearbeitung – SAS benötigt bis zu 90 Tage für eine Antwort, deutlich länger als die meisten europäischen Carrier
  • Technische Defekte und Probleme beim Flottenübergang bei der Einführung neuer Flugzeugtypen
  • Störungen bei der Crew-Einsatzplanung über drei Länder – SAS unterliegt gleichzeitig dänischen, schwedischen und norwegischen Vorschriften
  • Flugsicherungseinschränkungen im skandinavischen und nordeuropäischen Luftraum, insbesondere bei schlechtem Wetter

So fordern Sie Ihre Entschädigung direkt bei SAS ein

SAS bietet ein Online-Formular für EC261-Ansprüche. Halten Sie vor dem Absenden Ihre Buchungsreferenz, EuroBonus-Nummer (falls vorhanden), Bordkarte und alle Mitteilungen von SAS zur Störung bereit. SAS sendet manchmal proaktive E-Mails über Flugänderungen – bewahren Sie diese auf, da sie als Nachweis dafür dienen, dass SAS die Störung anerkannt hat.

Eigenständiges Verfahren

So fordern Sie Ihre Entschädigung direkt bei SAS ein

  1. 1
    Sammeln Sie Ihre Buchungsreferenz, Bordkarte und Nachweise über die Verspätung oder Annullierung
  2. 2
    Reichen Sie Ihren Anspruch über das SAS EU261-Formular auf flysas.com ein
  3. 3
    Warten Sie bis zu 90 Tage auf eine Antwort von SAS – dies ist deutlich länger als bei den meisten Fluggesellschaften
  4. 4
    Prüfen Sie bei Ablehnung die angegebene Begründung – Winterwetter kann als außergewöhnlich gelten, Crew- und technische Probleme in der Regel nicht
  5. 5
    Wenden Sie sich an Trafikstyrelsen (Dänemark), wenn SAS nicht antwortet oder ohne triftige Gründe ablehnt
  6. 6
    Ziehen Sie dänische Gerichte oder die nationale Durchsetzungsbehörde Ihres Abfluglands als weitere Eskalationsmöglichkeit in Betracht

Reichen Sie Ihren Anspruch über das SAS EU261-Antragsformular auf der Website flysas.com ein. Das Formular fragt nach Ihren Flugdaten, Passagierinformationen und der bevorzugten Zahlungsmethode. Stellen Sie sich auf Wartezeiten ein: SAS gehört zu den langsamsten Airlines in Europa bei der Bearbeitung von EC261-Ansprüchen, mit einer angegebenen Bearbeitungszeit von bis zu 90 Tagen. Viele Passagiere berichten von noch längeren Wartezeiten in Zeiten mit hohem Störungsaufkommen. SAS zahlt berechtigte Ansprüche, aber der Prozess erfordert erhebliche Geduld.

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Anspruch bei SAS einreichen

Passenger

J. SMITH

Flight

BA 2761

LHR

London

BCN

Barcelona

DATE 15 MAR
SEAT 14A
GATE B22
BOARDING 13:40

STATUS

3H DELAY

Passenger

M. JOHNSON

Flight

KL 1009

AMS

Amsterdam

FCO

Rome

DATE 22 JAN
SEAT 7F
GATE A15
BOARDING 09:50

STATUS

CANCELLED

Wenn SAS innerhalb von 90 Tagen nicht antwortet oder Ihren Anspruch ablehnt, wenden Sie sich an Trafikstyrelsen (die Dänische Verkehrsbehörde), die SAS als in Dänemark registrierten Carrier beaufsichtigt. Sie können auch die nationale Durchsetzungsbehörde des Abfluglands kontaktieren, wenn Ihr Flug von einem nicht-dänischen Flughafen startete. Nach dänischem Recht beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Für Flüge ab Norwegen oder Schweden können auch die jeweiligen nationalen Behörden zuständig sein.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung.

Warum braucht SAS so lange für die Bearbeitung von Ansprüchen?

SAS war historisch eine der langsamsten großen Fluggesellschaften bei der EC261-Bearbeitung, mit einer angegebenen Frist von bis zu 90 Tagen. Dies spiegelt teilweise die Komplexität des Betriebs über drei Länder mit unterschiedlichen Arbeitsvorschriften wider und teilweise die Ressourcen der Anspruchsbearbeitung. Auch wenn dies frustrierend ist, mindert die lange Wartezeit Ihre Rechte nicht. Wenn SAS die 90 Tage ohne substanzielle Antwort überschreitet, sind Sie vollumfänglich berechtigt, den Vorgang an die nationale Durchsetzungsbehörde zu eskalieren oder den Rechtsweg zu beschreiten.

Gilt die EC261 für SAS-Flüge ab Norwegen – einem Nicht-EU-Land?

Ja. Norwegen ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), und die EC261 gilt für alle Flüge ab EWR-Flughäfen ebenso wie ab EU-Flughäfen. Das bedeutet, dass Flüge ab Oslo, Bergen, Stavanger und anderen norwegischen Flughäfen vollständig von der EC261 abgedeckt sind – mit denselben Entschädigungsbeträgen und Anspruchsvoraussetzungen wie bei Flügen aus EU-Mitgliedstaaten.

SAS hat Enteisung als Grund für meine Verspätung angeführt – ist das ein außergewöhnlicher Umstand?

Enteisung ist ein routinemäßiger und vorhersehbarer Bestandteil des Winterflugbetriebs in Skandinavien. Europäische Gerichte haben in der Regel entschieden, dass vorhersehbare saisonale Wetterbedingungen – einschließlich der Notwendigkeit der Enteisung – keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, da von Fluggesellschaften, die in kalten Klimazonen operieren, erwartet wird, dass sie diese einplanen. Nur wirklich außergewöhnliche und unvorhersehbare Wetterereignisse können als solche gelten. Wenn SAS routinemäßige Enteisung anführt, ist diese Verteidigung voraussichtlich nicht stichhaltig.

Kontakt für Ansprüche

Online-Antragsformular

www.care.flysas.com

Swedish Consumer Agency

Konsumentverket

Kostenlos

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