Ryanair
EU-FluggesellschaftFR / RYR · IE
Über Ryanair
Ryanair ist eine irische Ultra-Billigfluggesellschaft und gemessen an den Passagierzahlen die größte Airline Europas – mit rund 180 Millionen Fluggästen pro Jahr. Die Fluggesellschaft hat ihren Hauptsitz in Dublin, Irland, und betreibt ein weitreichendes Netz von Basen quer durch Europa – ohne einzelnes dominierendes Drehkreuz, aber mit großen Betriebsstandorten in Dublin (DUB), London Stansted (STN) und Dutzenden weiterer Flughäfen. Ryanair gehört keiner Luftfahrtallianz an.
EC261 Rechtsstatus – Ryanair
Ryanair ist eine in der EU registrierte Fluggesellschaft mit Sitz in Irland. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle von Ryanair durchgeführten Flüge ab jedem Flughafen weltweit sowie für alle Flüge in die EU, die von Ryanair betrieben werden. Nach irischem Recht beträgt die Verjährungsfrist für EC261-Ansprüche 6 Jahre. Die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde ist die IAA (Irish Aviation Authority). Ryanair hat auch Tochtergesellschaften (Buzz, Malta Air, Lauda Europe) – prüfen Sie Ihre Bordkarte auf die tatsächlich durchführende Fluggesellschaft.
€250 - €600
Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Ryanair betreibt vorwiegend Kurz- und Mittelstreckenflüge, sodass die meisten Ansprüche in die Kategorie €250 oder €400 fallen.
- DUB → LTN London Luton (464 km): €250
- STN → AGP Málaga (1.713 km): €400
- DUB → AGP Málaga (1.780 km): €400
- STN → TFS Teneriffa Süd (3.089 km): €400
Die Flotte besteht ausschließlich aus Boeing 737 – hauptsächlich der 737-800 und der neueren 737 MAX 8-200 Variante. Diese Ein-Typ-Flottenstrategie senkt die Kosten, bedeutet aber auch, dass Ryanair mit extrem knappen Bodenzeiten (in der Regel 25 Minuten) und sehr hohen Flugzeugauslastungsraten arbeitet. Wenn auf einem Streckenabschnitt eine Verspätung auftritt, wirkt sich diese kaskadenartig auf den gesamten Tagesflugplan des betreffenden Flugzeugs aus.
Ryanair ist dafür bekannt, EC261-Entschädigungsansprüche aggressiv abzuwehren. Die Fluggesellschaft lehnt berechtigte Ansprüche häufig bei der ersten Einreichung ab und beruft sich auf außergewöhnliche Umstände bei Störungen, die die rechtliche Schwelle oft nicht erreichen. Fluggäste sollten auf eine anfängliche Ablehnung vorbereitet sein und wissen, dass Beharrlichkeit oft notwendig ist, um die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Nicht jede Störung berechtigt zu einer Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Ursachen kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob Ihre Verspätung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft lag.
Häufige Ursachen
Warum Ryanair-Flüge gestört werden
- Kaskadierende Verspätungen durch extrem knappe Bodenzeiten – 25 Minuten lassen keinen Puffer für betriebliche Probleme
- Streiks von Piloten und Kabinenpersonal in mehreren EU-Ländern – wiederholte Arbeitskampfmaßnahmen haben zu Massenannullierungen geführt
- Hohe Flugzeugauslastung bedeutet, dass eine einzige morgendliche Verspätung sich auf 5–6 Folgeflüge desselben Flugzeugs auswirkt
- Einschränkungen an Sekundärflughäfen – viele Ryanair-Basen haben begrenzte Bodenabfertigungskapazitäten und weniger Reserveressourcen
- Flugsicherungsbeschränkungen im europäischen Luftraum, insbesondere durch Maßnahmen französischer Fluglotsen bei Überflügen
So fordern Sie Ihre Entschädigung direkt bei Ryanair ein
Ryanair bearbeitet EC261-Ansprüche über ein eigenes Online-Portal. Vor der Einreichung benötigen Sie Ihre Buchungsreferenz (PNR), die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse, Ihre Flugnummer und das Datum sowie idealerweise Nachweise über die Verspätung – etwa ein Foto der Ankunftstafel oder einen Screenshot einer Flugverfolgungs-App. Ryanair akzeptiert keine Ansprüche per E-Mail oder Telefon; das Online-Portal ist der einzige Weg.
Selbst einreichen
So fordern Sie Ihre Entschädigung direkt bei Ryanair ein
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1
Sammeln Sie Ihre Buchungsreferenz, Flugnummer, Datum und eventuelle Nachweise über die Verspätung oder Annullierung
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2
Reichen Sie Ihren Anspruch über das Ryanair EU261-Portal unter eu261compensationclaims.ryanair.com ein
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3
Warten Sie bis zu 30 Tage auf eine Antwort von Ryanair – rechnen Sie in vielen Fällen mit einer anfänglichen Ablehnung
-
4
Prüfen Sie bei einer Ablehnung den angegebenen Grund sorgfältig – technische Defekte, Personalprobleme und viele Flugsicherungsverspätungen sind keine außergewöhnlichen Umstände
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5
Reichen Sie den Anspruch mit zusätzlichen Nachweisen erneut ein oder eskalieren Sie direkt an die IAA (Irland)
-
6
Erwägen Sie ein Verfahren vor dem Amtsgericht in Ihrem Abflugland, wenn das IAA-Verfahren die Angelegenheit nicht klärt
Reichen Sie Ihren Anspruch über die Ryanair EU261-Entschädigungsseite ein. Das Formular ist funktional, aber einfach gehalten. Seien Sie auf eine Ablehnung vorbereitet. Ryanair ist berüchtigt dafür, berechtigte Ansprüche zunächst abzulehnen – die Fluggesellschaft beruft sich häufig auf außergewöhnliche Umstände bei technischen Defekten, Flugsicherungsproblemen und sogar personalbezogenen Störungen, die rechtlich nicht als solche gelten. Lassen Sie sich von einer ersten Ablehnung nicht entmutigen. Viele Fluggäste, die beharrlich bleiben – sei es durch erneute Einreichung mit zusätzlichen Nachweisen oder durch Eskalation – erhalten letztendlich ihre Entschädigung.
Ryanair-Flug gestört?
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.
Passenger
J. SMITH
Flight
BA 2761
LHR
London
BCN
Barcelona
STATUS
3H DELAYPassenger
M. JOHNSON
Flight
KL 1009
AMS
Amsterdam
FCO
Rome
STATUS
CANCELLEDWenn Ryanair Ihren Anspruch ablehnt, ist Ihr nächster Schritt die Eskalation an die IAA (Irish Aviation Authority), die als zuständige Behörde Ryanair als irisch registrierte Fluggesellschaft beaufsichtigt. Sie können eine Beschwerde direkt bei der IAA einreichen. Alternativ können Sie je nach Abflugland auch eine Beschwerde bei der dortigen nationalen Durchsetzungsbehörde einlegen. Ryanair unterliegt auch der Gerichtsbarkeit des Abfluglandes, was Ihnen die Möglichkeit eines Verfahrens vor dem Amtsgericht eröffnet. Nach irischem Recht haben Sie 6 Jahre Zeit, einen Anspruch geltend zu machen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung.
Ryanair hat meinen Anspruch unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände abgelehnt – was soll ich tun?
Akzeptieren Sie die Ablehnung nicht ohne Weiteres. Ryanair lehnt einen höheren Anteil berechtigter Ansprüche ab als fast jede andere Fluggesellschaft. Technische Defekte sind nach der ständigen EuGH-Rechtsprechung keine außergewöhnlichen Umstände. Personalengpässe durch interne Dienstplanfehler sind keine außergewöhnlichen Umstände. Selbst einige Flugsicherungsverspätungen können nicht als solche gelten, wenn die eigentliche Ursache der verspätete Abflug der Airline auf einem vorherigen Streckenabschnitt war. Fordern Sie die konkreten betrieblichen Details an und erwägen Sie eine Eskalation an die IAA oder eine gerichtliche Durchsetzung.
Mein Ryanair-Flug wurde von Lauda Europe oder Buzz durchgeführt – kann ich trotzdem Ansprüche geltend machen?
Lauda Europe und Buzz sind eigenständige Tochtergesellschaften der Ryanair Group, jeweils als EU-Fluggesellschaften registriert. Wenn auf Ihrer Bordkarte Lauda Europe oder Buzz statt Ryanair DAC als durchführende Fluggesellschaft angegeben ist, sollte Ihr EC261-Anspruch technisch gesehen an diese spezifische Tochtergesellschaft gerichtet werden. Das EU261-Anspruchsportal von Ryanair bearbeitet jedoch Ansprüche für alle Konzernfluggesellschaften. Reichen Sie über das Portal ein und geben Sie die korrekte durchführende Fluggesellschaft an.
Wie weit kann ich für einen Ryanair-Flug rückwirkend Ansprüche geltend machen?
Nach irischem Recht beträgt die Verjährungsfrist 6 Jahre ab dem Datum des gestörten Fluges. Im Vereinigten Königreich sind es ebenfalls 6 Jahre. In Deutschland 3 Jahre ab Ende des Jahres. In Spanien 5 Jahre. Die geltende Verjährungsfrist hängt von der Gerichtsbarkeit ab – in der Regel das Abflugland oder das Registrierungsland der Fluggesellschaft (Irland). Das bedeutet, dass Sie möglicherweise Ansprüche für Ryanair-Flüge geltend machen können, die bis zu 6 Jahre zurückliegen.
Kontakt für Ansprüche
Online-Antragsformular
help.ryanair.comIrish Aviation Authority (IAA)
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