Royal Air Maroc
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Royal Air Maroc – Entschädigung bei Flugverspätung und Annullierung
Royal Air Maroc ist die nationale Fluggesellschaft Marokkos und operiert von ihrem Drehkreuz am Mohammed V International Airport in Casablanca (CMN). Seit 2020 Mitglied der oneworld-Allianz bedient Royal Air Maroc über 100 Ziele in Afrika, Europa, dem Nahen Osten und Nordamerika und befördert jährlich rund 8 Millionen Passagiere. Die Flotte besteht hauptsächlich aus Boeing 737 und 787 Dreamlinern.
EC261 gilt nur für EU-Abflüge von Royal Air Maroc
Royal Air Maroc ist eine Nicht-EU-Fluggesellschaft mit Registrierung in Marokko. Die Verordnung EC 261/2004 gilt ausschließlich für Royal-Air-Maroc-Flüge ab EU-/EWR-Flughäfen – beispielsweise Paris Orly (ORY) nach Casablanca (CMN) oder Barcelona (BCN) nach Marrakesch (RAK). Flüge ab marokkanischen Flughäfen (Casablanca, Marrakesch, Tanger) zu EU-Zielen fallen nicht unter EC261. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für Royal Air Maroc, da viele Passagiere Hin- und Rückflüge zwischen Europa und Marokko buchen und davon ausgehen, dass beide Strecken abgedeckt sind – nur das EU-Abflugsegment ist anspruchsberechtigt.
€250 - €400
Die EC261-Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Die meisten Royal-Air-Maroc-Strecken ab EU-Flughäfen nach Marokko liegen unter 3.500 km, wofür €400 pro Passagier vorgesehen sind. Einige kürzere Strecken (unter 1.500 km) berechtigen zu €250. Strecken zu weiter entfernten Zielen über Casablanca hinaus (wie westafrikanische Städte via Casablanca), die über 3.500 km betragen, können Anspruch auf €600 begründen.
- Paris Orly (ORY) → Casablanca (CMN): €400
- Barcelona (BCN) → Casablanca (CMN): €250
- Amsterdam (AMS) → Casablanca (CMN): €400
- Brüssel (BRU) → Marrakesch (RAK): €400
- Madrid (MAD) → Tanger (TNG): €250
- Casablanca (CMN) → Beliebiger EU-Flughafen: Nicht abgedeckt
Royal Air Maroc betreibt umfangreiche Verbindungen zwischen marokkanischen Städten und europäischen Zielen und ist damit eine der häufigsten Nicht-EU-Fluggesellschaften auf EU-Strecken. Wenn Ihr Royal-Air-Maroc-Flug von einem EU- oder EWR-Flughafen abgeflogen ist und bei Ankunft mehr als 3 Stunden Verspätung hatte, ohne mindestens 14 Tage Vorankündigung annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, können Sie gemäß EC 261/2004 Anspruch auf Entschädigung haben.
Nicht jede Flugstörung berechtigt zu einer Entschädigung. Das Verständnis der häufigsten Ursachen kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob Ihre Verspätung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag.
Häufige Ursachen
Warum Royal-Air-Maroc-Flüge gestört werden
- Betriebliche Engpässe am Casablanca-Drehkreuz – Verzögerungen bei Umsteigeflügen und Bodenabfertigungsprobleme
- Nebel und schlechte Sicht am Mohammed V International Airport während der Wintermonate
- Flugverkehrsdichte an stark frequentierten europäischen Flughäfen, insbesondere Paris Orly und Barcelona
- Technische Probleme mit der Boeing-737-Flotte, die außerplanmäßige Wartung erfordern
- Hohes Passagieraufkommen während der Hauptreisezeiten – Sommerferien und Ramadan
So fordern Sie Entschädigung von Royal Air Maroc
Royal Air Maroc bietet auf ihrer Website ein Kontaktformular für Beschwerden. Als marokkanische Fluggesellschaft ist der Kundenservice von Royal Air Maroc möglicherweise nicht immer vollständig mit den EC261-Verfahren vertraut. Seien Sie bei der Einreichung Ihres Anspruchs präzise: Verweisen Sie auf die EU-Verordnung 261/2004, bestätigen Sie, dass Ihr Flug von einem EU-Flughafen abgeflogen ist, und nennen Sie den genauen Entschädigungsbetrag. Fügen Sie Ihre Buchungsbestätigung, Bordkarte und Nachweise der Verspätung oder Annullierung bei.
Eigenständiges Verfahren
Schritte zur Forderung bei Royal Air Maroc
-
1
Sammeln Sie Ihre Buchungsreferenz, Bordkarte und etwaige Störungsmeldungen von Royal Air Maroc
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2
Reichen Sie Ihren Anspruch über die Kontaktseite von Royal Air Maroc ein und verweisen Sie auf EC 261/2004 sowie Ihren EU-Abflughafen
-
3
Nennen Sie den Entschädigungsbetrag basierend auf der Flugdistanz (€250 für Kurzstrecken, €400 für Mittelstrecken nach Marokko)
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4
Warten Sie bis zu 30 Tage auf eine Antwort – senden Sie eine schriftliche Erinnerung, falls Sie keine Antwort erhalten
-
5
Lehnt Royal Air Maroc Ihren Anspruch ab oder ignoriert ihn, wenden Sie sich an die nationale Luftfahrtbehörde des EU-Landes, von dem Ihr Flug abgeflogen ist
Royal Air Maroc antwortet in der Regel innerhalb von 30 Tagen, wobei die Antwortqualität variieren kann. Einige Passagiere berichten, allgemeine Antworten zu erhalten, die EC261-Rechte nicht direkt adressieren. Wird Ihr Anspruch ignoriert oder unzureichend behandelt, senden Sie ein formelles Erinnerungsschreiben mit Verweis auf die Verordnung und Ihre gesetzlichen Rechte und setzen Sie eine Frist für die Antwort. Anschließend können Sie sich an die nationale Durchsetzungsbehörde im EU-Land Ihres Abflugs wenden – beispielsweise die DGAC in Frankreich für Abflüge ab Paris.
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Passenger
J. SMITH
Flight
BA 2761
LHR
London
BCN
Barcelona
STATUS
3H DELAYPassenger
M. JOHNSON
Flight
KL 1009
AMS
Amsterdam
FCO
Rome
STATUS
CANCELLEDHäufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Geltendmachung von EC261-Entschädigungsansprüchen.
Mein Royal-Air-Maroc-Flug von Casablanca nach Paris hatte Verspätung. Bin ich geschützt?
Nein. EC 261/2004 gilt bei Nicht-EU-Fluggesellschaften nur für Flüge ab EU-/EWR-Flughäfen. Da Royal Air Maroc in Marokko registriert ist und Ihr Flug von Casablanca (einem Nicht-EU-Flughafen) abging, greift EC261 nicht. Nur der Rückflug von Paris nach Casablanca wäre abgedeckt.
Welche Entschädigung steht mir für einen Flug Paris–Casablanca zu?
Die Entfernung von Paris nach Casablanca beträgt etwa 2.100 km und fällt in die Mittelstreckenkategorie (1.500–3.500 km). Ihnen stehen €400 pro Person zu, wenn Ihr Royal-Air-Maroc-Flug von Paris nach Casablanca mehr als 3 Stunden Verspätung bei Ankunft hatte, weniger als 14 Tage vorher annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde.
Hilft die oneworld-Mitgliedschaft von Royal Air Maroc bei meinem Anspruch?
Royal Air Maroc trat 2020 der oneworld-Allianz bei. Wurde Ihr gestörter Flug im Rahmen eines Codeshares von einer anderen oneworld-Fluggesellschaft durchgeführt (z. B. British Airways oder Iberia), richtet sich Ihr EC261-Anspruch an die ausführende Fluggesellschaft, nicht an Royal Air Maroc. Umgekehrt gilt: Wurde der Flug von Royal Air Maroc durchgeführt, geht Ihr Anspruch an diese Airline – unabhängig davon, über wen Sie gebucht haben.
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