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Lufthansa

EU-Fluggesellschaft

LH / DLH · DE

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Über Lufthansa

Lufthansa ist die deutsche Flaggcarrier-Airline und die größte Fluggesellschaft Europas nach Flottengröße. Die Airline operiert von ihren beiden Drehkreuzen am Flughafen Frankfurt (FRA) und Flughafen München (MUC) und bedient mehr als 220 Ziele weltweit. Lufthansa ist Gründungsmitglied der Star Alliance und Muttergesellschaft der Lufthansa Group, zu der SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Eurowings gehören.

EC261 Rechtsstatus – Lufthansa

Lufthansa ist eine in der EU registrierte Fluggesellschaft mit Sitz in Deutschland. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle von Lufthansa durchgeführten Flüge ab jedem Flughafen weltweit sowie für alle Flüge in die EU, die von Lufthansa durchgeführt werden. Nach deutschem Recht beträgt die Verjährungsfrist für EC261-Ansprüche 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Störung aufgetreten ist. Die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde ist das LBA (Luftfahrt-Bundesamt). Hinweis: SWISS, Austrian Airlines und Brussels Airlines sind eigenständige juristische Personen – Ansprüche müssen an die durchführende Fluggesellschaft gerichtet werden.

€250 - €600

Die Entschädigungshöhe ist nach EC261 durch die Großkreisentfernung Ihres Fluges festgelegt. Das weltweite Streckennetz von Lufthansa deckt alle drei Entfernungsstufen ab.

  • FRA → MUC München (299 km): €250
  • FRA → LHR London (654 km): €250
  • FRA → IST Istanbul (1.864 km): €400
  • FRA → JFK New York (6.196 km): €600

Die Flotte umfasst Flugzeuge der Airbus A320-Familie für europäische Strecken sowie Airbus A340, A350, Boeing 747-8 und Boeing 787 Dreamliner auf Interkontinentalrouten. Lufthansa befördert jährlich etwa 80 Millionen Passagiere im Linienbetrieb. Die Doppel-Drehkreuz-Struktur an den Flughäfen Frankfurt und München schafft ein komplexes Netzwerk mit zahlreichen Umsteigemöglichkeiten, erhöht aber auch die Anfälligkeit für Kettenreaktionen bei Verspätungen.

Lufthansa hat eine belastete Geschichte mit Arbeitskämpfen. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und die Kabinengewerkschaft UFO haben in den letzten zehn Jahren mehrere langwierige Streiks durchgeführt, die Tausende von Flugausfällen verursacht haben. Die Airline kämpft zudem mit chronischen Pünktlichkeitsproblemen in Frankfurt, wo Überlastung, Slot-Engpässe und Wetterbedingungen regelmäßig zu Verspätungen führen – insbesondere während der sommerlichen Gewittersaison und bei winterlichen Vereisungsbedingungen.

Nicht jede Flugstörung berechtigt zu einer Entschädigung. Das Verständnis der häufigsten Ursachen kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob Ihre Verspätung im Einflussbereich der Airline lag.

Häufige Ursachen

Warum Lufthansa-Flüge gestört werden

  • Piloten- und Kabinenstreiks – Vereinigung Cockpit und UFO haben wiederholt langwierige Arbeitskämpfe über Gehälter und Arbeitsbedingungen geführt
  • Überlastung am Flughafen Frankfurt – FRA arbeitet nahe der Maximalkapazität, kleine Störungen eskalieren schnell
  • Technische Defekte und außerplanmäßige Wartung, insbesondere bei älteren Flugzeugtypen der Flotte
  • Flugsicherungsbeschränkungen im zentraleuropäischen Luftraum, verstärkt durch Streiks französischer Fluglotsen bei Überflügen
  • Schwere Wetterbedingungen an FRA und MUC – Sommergewitter und winterliches Eis/Nebel sind wiederkehrende betriebliche Herausforderungen

So fordern Sie Ihre Entschädigung direkt bei Lufthansa an

Lufthansa betreibt ein spezielles Entschädigungsportal namens „Fast Compensation" für EC261-Ansprüche. Halten Sie vor der Einreichung Ihre Buchungsreferenz, Bordkarte oder Ihr E-Ticket sowie alle Benachrichtigungen von Lufthansa über die Störung bereit. Wenn Lufthansa Ihnen eine SMS oder E-Mail mit Bestätigung der Verspätung oder Annullierung gesendet hat, sichern Sie diese als Nachweis. Screenshots von Flugverfolgungs-Apps mit der tatsächlichen Ankunftszeit sind ebenfalls wertvoll.

Eigenständiger Prozess

So fordern Sie Ihre Entschädigung direkt bei Lufthansa an

  1. 1
    Halten Sie Ihre Buchungsreferenz, Bordkarte und alle Störungsnachweise bereit (Airline-Benachrichtigungen, Flugverfolgungs-Daten)
  2. 2
    Reichen Sie Ihren Antrag über das Lufthansa Fast Compensation Portal unter lufthansa.com/us/en/fast-compensation ein
  3. 3
    Warten Sie bis zu 30 Tage auf eine Antwort von Lufthansa – die Airline ist bekannt für langsame Bearbeitung
  4. 4
    Bei Ablehnung prüfen Sie den angegebenen Grund genau – interne Streiks, technische Defekte und Personalmangel sind keine außergewöhnlichen Umstände
  5. 5
    Wenden Sie sich an das LBA (Luftfahrt-Bundesamt), wenn Lufthansa die Zahlung verweigert oder nicht antwortet
  6. 6
    Als weitere Eskalationsmöglichkeiten kommen die SöP-Schlichtungsstelle oder ein deutsches Amtsgericht in Betracht

Reichen Sie Ihren Antrag über das Fast Compensation Portal von Lufthansa ein. Das System überprüft Ihre Flugdaten und kann in eindeutigen Fällen eine sofortige Entschädigung anbieten. Allerdings ist Lufthansa dafür bekannt, Ansprüche langsam zu bearbeiten – rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 30 Tagen, in manchen Fällen deutlich länger. Die Airline beruft sich häufig auf außergewöhnliche Umstände, insbesondere bei wetter- und flugsicherungsbedingten Verspätungen, selbst wenn die eigentliche Ursache ein früheres technisches oder personelles Problem war.

Lufthansa-Flug gestört?

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Antrag bei Lufthansa einreichen

Passenger

J. SMITH

Flight

BA 2761

LHR

London

BCN

Barcelona

DATE 15 MAR
SEAT 14A
GATE B22
BOARDING 13:40

STATUS

3H DELAY

Passenger

M. JOHNSON

Flight

KL 1009

AMS

Amsterdam

FCO

Rome

DATE 22 JAN
SEAT 7F
GATE A15
BOARDING 09:50

STATUS

CANCELLED

Wenn Lufthansa Ihren Antrag ablehnt oder nicht antwortet, wenden Sie sich an das LBA (Luftfahrt-Bundesamt), die deutsche Bundesluftfahrtbehörde. Das LBA stellt ein Online-Beschwerdeformular zur Verfügung und wird Ihren Fall untersuchen. Alternativ können Sie die SöP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) nutzen, die deutsche Schlichtungsstelle für Verkehrsfälle. Nach deutschem Recht haben Sie bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Störung Zeit, einen Antrag einzureichen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung.

Lufthansa hat sich auf einen Pilotenstreik berufen – ist das ein gültiger außergewöhnlicher Umstand?

Nein. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Streiks der eigenen Mitarbeiter einer Airline keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne von EC261 darstellen, da Arbeitskämpfe des internen Personals zum normalen Geschäftsbetrieb einer Fluggesellschaft gehören. Streiks der Lufthansa-Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und der Kabinengewerkschaft UFO sind daher keine gültigen Gründe für eine Ablehnung der Entschädigung. Wenn Lufthansa Ihren Antrag auf dieser Grundlage abgelehnt hat, ist die Ablehnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig.

Mein Flug war über Lufthansa gebucht, wurde aber von SWISS oder Austrian durchgeführt – bei wem muss ich den Antrag stellen?

Sie müssen den Antrag bei der durchführenden Fluggesellschaft stellen – also bei der Airline, deren Crew und Flugzeug Ihren Flug tatsächlich durchgeführt hat. Prüfen Sie Ihre Bordkarte: Wenn dort LX (SWISS) oder OS (Austrian Airlines) als durchführende Fluggesellschaft angegeben ist, richten Sie Ihren Antrag an diese Airline und nicht an Lufthansa. Jede Airline der Lufthansa Group ist eine eigenständige juristische Person mit eigenen EC261-Pflichten und einem eigenen Antragsverfahren.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Lufthansa-Anträgen wirklich?

Lufthansa gibt offiziell bis zu 30 Tage an, in der Praxis berichten viele Passagiere jedoch von Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen oder länger, insbesondere bei strittigen Ansprüchen. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen keine substanzielle Antwort erhalten haben, ist es angemessen, den Fall an das LBA weiterzuleiten. Die deutsche Verjährungsfrist (3 Jahre ab Ende des Reisejahres) gibt Ihnen Zeit, dennoch sollten Sie nicht zu lange warten, da Beweise schwerer zu beschaffen werden.

Kontakt für Ansprüche

Online-Antragsformular

www.lufthansa.com

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp)

Kostenlos

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA) - Nationale Beschwerde- und Durchsetzungsstelle Fluggastrechte

Kostenlos

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