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Japan Airlines (JAL) – Entschädigung bei Flugverspätung und Annullierung

Japan Airlines (JAL) ist eine der beiden großen japanischen Fluggesellschaften und operiert von ihren Drehkreuzen an den Flughäfen Tokio Narita (NRT) und Tokio Haneda (HND). Als Mitglied der oneworld-Allianz bedient JAL über 90 Ziele in Asien, Europa, Nordamerika und Ozeanien. Die Fluggesellschaft befördert jährlich rund 50 Millionen Passagiere und betreibt eine Flotte aus Airbus A350, Boeing 767, 777 und 787 Dreamliner.

EC261 gilt nur für JAL-Abflüge aus der EU

Japan Airlines ist ein Nicht-EU-Carrier mit Registrierung in Japan. Die Verordnung EG 261/2004 gilt nur für JAL-Flüge, die von EU-/EWR-Flughäfen abfliegen – beispielsweise von Paris CDG (CDG) nach Tokio Haneda (HND) oder von Helsinki (HEL) nach Tokio Narita (NRT). Flüge von Tokio oder Osaka zu europäischen Städten sind nicht durch EC261 abgedeckt. Die Verordnung wird ausschließlich dadurch ausgelöst, dass der Abflughafen innerhalb der EU/des EWR liegt. Passagiere auf eingehenden Flügen aus Japan haben keinen EC261-Anspruch.

€250 - €600

Die EC261-Entschädigung richtet sich nach der Großkreisentfernung des Fluges. Die europäischen Strecken von JAL nach Tokio und Osaka überschreiten alle 3.500 km und qualifizieren sich für die maximale Entschädigung von €600 pro Passagier. Dieser Betrag ist durch die Verordnung festgelegt und variiert nicht mit dem Ticketpreis oder der Kabinenklasse.

  • Paris CDG (CDG) → Tokio Haneda (HND): €600
  • Helsinki (HEL) → Tokio Narita (NRT): €600
  • London Heathrow (LHR) → Tokio Haneda (HND): €600
  • Frankfurt (FRA) → Tokio Narita (NRT): €600
  • Tokio (NRT/HND) → Jeder EU-Flughafen: Nicht abgedeckt

JAL betreibt Direktverbindungen zwischen mehreren großen europäischen Flughäfen und Tokio. Wenn Ihr JAL-Flug von einem EU- oder EWR-Flughafen abgeflogen ist und eine Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden hatte, ohne ausreichende Vorankündigung (weniger als 14 Tage) annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu €600 Entschädigung gemäß EG 261/2004.

Nicht jede Störung berechtigt zur Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Ursachen kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob Ihre Verspätung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag.

Häufige Ursachen

Warum JAL-Flüge gestört werden

  • Taifune und tropische Stürme im Pazifik – Japans Taifunsaison dauert von Juli bis Oktober
  • Winterlicher Schnee und Eis am Flughafen Tokio Narita, die Enteisungsverzögerungen und eingeschränkten Startbahnbetrieb verursachen
  • Slot-Engpässe an europäischen Drehkreuz-Flughäfen, insbesondere während der Morgen- und Abendspitzenzeiten
  • Ungeplante technische Wartung an Langstrecken-Großraumflugzeugen zwischen den Rotationen
  • Vulkanasche von aktiven Vulkanen in Japan oder dem weiteren Pazifikraum, die Flugrouten stört

So fordern Sie eine Entschädigung direkt von JAL ein

Japan Airlines bietet Kundenbetreuung über seine Website an. JAL ist eine sehr serviceorientierte Fluggesellschaft, aber wie die meisten Nicht-EU-Carrier bietet das Personal möglicherweise nicht proaktiv EC261-Entschädigung an. Geben Sie bei Ihrer Forderung klar die Verordnung (EG 261/2004) an, bestätigen Sie, dass Ihr Flug von einem EU-Flughafen abgeflogen ist, nennen Sie Ihre Buchungsreferenz und Flugnummer und beschreiben Sie Art und Dauer der Störung.

Eigenständiger Prozess

Schritte zur Forderung bei JAL

  1. 1
    Halten Sie Ihre Buchungsreferenz, Bordkarte und etwaige Verspätungs- oder Annullierungsmitteilungen von JAL bereit.
  2. 2
    Reichen Sie Ihren Anspruch über die Kundensupport-Seite von JAL ein und verweisen Sie dabei ausdrücklich auf EG 261/2004 und Ihren EU-Abflughafen.
  3. 3
    Geben Sie den geschuldeten Entschädigungsbetrag an – €600 für die meisten Strecken EU–Japan.
  4. 4
    Warten Sie bis zu 30 Tage auf eine Antwort des JAL-Kundenservice-Teams.
  5. 5
    Bei Ablehnung fordern Sie eine schriftliche Begründung und wenden Sie sich an die nationale Luftfahrtbehörde in Ihrem Abflugland.

JAL bearbeitet Ansprüche in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Wenn JAL Ihren Anspruch ablehnt, sollte eine Begründung angegeben werden. Häufige Ablehnungsgründe sind außergewöhnliche Umstände (schwere Unwetter, Fluglotsenstreiks). Wenn Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsbehörde im Land Ihres EU-Abflughafens – beispielsweise an die finnische Verkehrs- und Kommunikationsbehörde (Traficom) bei Abflügen ab Helsinki.

Japan Airlines-Flug gestört?

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.

Anspruch bei JAL einreichen

Passenger

J. SMITH

Flight

BA 2761

LHR

London

BCN

Barcelona

DATE 15 MAR
SEAT 14A
GATE B22
BOARDING 13:40

STATUS

3H DELAY

Passenger

M. JOHNSON

Flight

KL 1009

AMS

Amsterdam

FCO

Rome

DATE 22 JAN
SEAT 7F
GATE A15
BOARDING 09:50

STATUS

CANCELLED

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung.

Ist mein JAL-Flug von Tokio nach Helsinki durch EC261 abgedeckt?

Nein. Die Verordnung EG 261/2004 gilt nur für Flüge, die von EU-/EWR-Flughäfen abfliegen. Ihr JAL-Flug von Tokio nach Helsinki ist von einem Nicht-EU-Flughafen abgeflogen und daher nicht abgedeckt. Der Rückflug von Helsinki nach Tokio wäre jedoch durch EC261 abgedeckt, wenn er eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hatte oder annulliert wurde.

Hilft die oneworld-Mitgliedschaft von JAL bei EC261-Ansprüchen?

Die oneworld-Allianzmitgliedschaft von JAL hat keinen direkten Einfluss auf Ihre EC261-Rechte, kann aber bei Codeshare-Flügen relevant sein. Wenn Sie ein JAL-Ticket gebucht haben, der Flug aber von einem oneworld-Partner (wie British Airways oder Finnair) durchgeführt wurde, sollte Ihr EC261-Anspruch an die durchführende Fluggesellschaft gerichtet werden, nicht an die Airline, bei der Sie gebucht haben. Prüfen Sie immer Ihre Bordkarte, um festzustellen, welche Airline den Flug tatsächlich durchgeführt hat.

Wie lange habe ich Zeit, einen EC261-Anspruch gegen JAL einzureichen?

Die Verjährungsfrist hängt vom Recht des Landes ab, in dem Sie Ihren Anspruch einreichen. In den meisten EU-Ländern liegt die Verjährungsfrist zwischen 2 und 6 Jahren. Beispielsweise müssen Ansprüche für Flüge ab Frankreich innerhalb von 5 Jahren eingereicht werden, während für Ansprüche aus Deutschland eine 3-Jahres-Frist gilt. Es ist ratsam, Ihren Anspruch so bald wie möglich nach der Störung einzureichen, um sicherzustellen, dass Belege aktuell sind und Fristen eingehalten werden.

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