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Ethiopian Airlines

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Ethiopian Airlines – Entschädigung bei Flugverspätung und Annullierung

Ethiopian Airlines ist die staatliche Fluggesellschaft Äthiopiens und die größte Airline Afrikas nach Passagierzahlen und Flottengröße. Von ihrem Drehkreuz am Addis Ababa Bole International Airport (ADD) aus bedient Ethiopian Airlines über 130 Ziele – mehr als jeder andere afrikanische Carrier. Die Fluggesellschaft ist Mitglied der Star Alliance und befördert jährlich rund 15 Millionen Passagiere mit einer Flotte, die Boeing 737 MAX, 767, 777, 787 Dreamliner und Airbus A350 umfasst.

EC261 gilt nur für EU-Abflüge von Ethiopian Airlines

Ethiopian Airlines ist ein Nicht-EU-Carrier mit Registrierung in Äthiopien. Die Verordnung EG 261/2004 gilt nur für Flüge von Ethiopian Airlines, die von EU-/EWR-Flughäfen abfliegen – beispielsweise von Rom (FCO) nach Addis Abeba (ADD) oder von Frankfurt (FRA) nach Addis Abeba. Flüge von Addis Abeba zu europäischen Städten sind nicht durch EC261 abgedeckt, auch wenn das Ziel ein EU-Flughafen ist. Die Verordnung wird ausschließlich dadurch ausgelöst, dass der Abflugort innerhalb der EU/des EWR liegt.

€250 - €600

Die EC261-Entschädigung richtet sich nach der Flugentfernung. Die Strecken von Ethiopian Airlines von europäischen Flughäfen nach Addis Abeba sind Langstreckenflüge über 3.500 km, die für die maximale Entschädigung von €600 pro Passagier in Frage kommen. Einige kürzere Ethiopian-Airlines-Routen innerhalb Europas oder zu nahegelegenen nordafrikanischen Zielen können für €250 oder €400 in Frage kommen.

  • Frankfurt (FRA) → Addis Abeba (ADD): €600
  • Rom Fiumicino (FCO) → Addis Abeba (ADD): €600
  • Paris CDG (CDG) → Addis Abeba (ADD): €600
  • Madrid (MAD) → Addis Abeba (ADD): €600
  • Brüssel (BRU) → Addis Abeba (ADD): €600
  • Addis Abeba (ADD) → Jeder EU-Flughafen: Nicht abgedeckt

Ethiopian Airlines betreibt zahlreiche Verbindungen zwischen afrikanischen und europäischen Städten, wobei Addis Abeba als wichtiges Umsteigedrehkreuz dient. Wenn Ihr Flug mit Ethiopian Airlines von einem EU- oder EWR-Flughafen abgeflogen ist und eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hatte, ohne ausreichende Vorankündigung annulliert wurde oder Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu €600 Entschädigung gemäß EG 261/2004.

Nicht jede Störung berechtigt zur Entschädigung. Ein Verständnis der häufigsten Ursachen kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob Ihre Verspätung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag.

Häufige Ursachen

Warum Flüge von Ethiopian Airlines gestört werden

  • Betriebsstörungen am Drehkreuz Addis Abeba, die Anschlussflüge und Weiterflüge nach Europa beeinträchtigen
  • Gewitter und widrige Wetterbedingungen in Ostafrika, besonders während der Regenzeit
  • Technische Probleme an Langstreckenflugzeugen, die ungeplante Wartung erfordern
  • Herausforderungen bei der Crew-Planung über das riesige 130-Ziele-Netzwerk von Ethiopian Airlines
  • Verzögerungen durch die Flugsicherung an stark frequentierten europäischen Flughäfen zu Spitzenzeiten

So fordern Sie eine Entschädigung direkt von Ethiopian Airlines ein

Ethiopian Airlines bietet auf seiner Website ein Feedback-Formular für Kundenbeschwerden an. Als afrikanischer Carrier haben das Bodenpersonal und die Kundendienstmitarbeiter von Ethiopian Airlines möglicherweise begrenzte Kenntnisse der EC261-Verordnung. Es ist wichtig, klar anzugeben, dass Ihr Anspruch auf die EU-Verordnung 261/2004 gestützt wird, dass Ihr Flug von einem EU-Flughafen abgeflogen ist, und alle Belege wie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Nachweise über die Verspätung oder Annullierung beizufügen.

Eigenständiger Prozess

Schritte zur Forderung bei Ethiopian Airlines

  1. 1
    Halten Sie Ihre Buchungsbestätigung, Bordkarte und etwaige Störungsmitteilungen von Ethiopian Airlines bereit.
  2. 2
    Reichen Sie Ihren Anspruch über das Feedback-Formular von Ethiopian Airlines ein und verweisen Sie dabei ausdrücklich auf die EU-Verordnung 261/2004 und Ihren EU-Abflughafen.
  3. 3
    Geben Sie den geschuldeten Entschädigungsbetrag basierend auf der Flugentfernung an (€600 für die meisten Strecken EU–Addis Abeba).
  4. 4
    Warten Sie bis zu 30 Tage auf eine Antwort – senden Sie bei Ausbleiben einer Reaktion ein förmliches Schreiben nach.
  5. 5
    Wenn Ethiopian Airlines Ihren Anspruch ablehnt oder unzureichend antwortet, wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsbehörde in Ihrem EU-Abflugland.

Ethiopian Airlines antwortet in der Regel innerhalb von 30 Tagen, wobei die Bearbeitungszeiten variieren können. Einige Passagiere haben berichtet, dass erste Antworten nicht direkt auf die EC261-Rechte eingehen. Sollte dies der Fall sein, antworten Sie bestimmt und bekräftigen Sie Ihren Rechtsanspruch mit der Bitte um eine formelle Entscheidung. Wenn Ethiopian Airlines den Anspruch ablehnt oder nicht angemessen reagiert, wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsbehörde im EU-Land, von dem Ihr Flug abgeflogen ist.

Flug mit Ethiopian Airlines gestört?

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.

Anspruch bei Ethiopian Airlines einreichen

Passenger

J. SMITH

Flight

BA 2761

LHR

London

BCN

Barcelona

DATE 15 MAR
SEAT 14A
GATE B22
BOARDING 13:40

STATUS

3H DELAY

Passenger

M. JOHNSON

Flight

KL 1009

AMS

Amsterdam

FCO

Rome

DATE 22 JAN
SEAT 7F
GATE A15
BOARDING 09:50

STATUS

CANCELLED

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EC261-Entschädigung.

Ist mein Ethiopian-Airlines-Flug von Addis Abeba nach Rom durch EC261 abgedeckt?

Nein. Die Verordnung EG 261/2004 gilt nur für Flüge, die von EU-/EWR-Flughäfen abfliegen. Ihr Ethiopian-Airlines-Flug von Addis Abeba (ADD) nach Rom (FCO) ist von einem Nicht-EU-Flughafen abgeflogen und daher nicht abgedeckt. Nur der Rückflug von Rom nach Addis Abeba wäre bei einer Störung für eine EC261-Entschädigung berechtigt.

Was tun, wenn Ethiopian Airlines nicht auf meinen EC261-Anspruch reagiert?

Wenn Ethiopian Airlines nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 30 Tage) antwortet, sollten Sie eine Folge-E-Mail senden, in der Sie Ihren Anspruch gemäß EG 261/2004 mit einer Antwortfrist bekräftigen. Bleibt eine angemessene Reaktion weiterhin aus, reichen Sie eine Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsbehörde im EU-Land Ihres Abflugs ein – beispielsweise bei der ENAC in Italien für Abflüge ab Rom oder beim LBA in Deutschland für Abflüge ab Frankfurt. Sie können den Anspruch auch über ein Amtsgericht oder einen Entschädigungsdienstleister verfolgen.

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