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Air Canada – Leitfaden zur Flugentschädigung

Air Canada (IATA: AC) ist die nationale Fluggesellschaft und größte Airline Kanadas mit Hauptsitz in Montreal, Quebec. Die Gesellschaft operiert von Drehkreuzen in Toronto Pearson (YYZ), Montreal-Trudeau (YUL) und Vancouver (YVR) und bedient über 210 Ziele weltweit. Air Canada ist Mitbegründer der Star Alliance und betreibt eine umfangreiche Flotte aus Schmal- und Großraumflugzeugen, darunter Boeing 787 Dreamliner, Boeing 777 und Airbus A330, mit denen jährlich rund 50 Millionen Passagiere befördert werden.

EC261-Abdeckung – Air Canada (eingeschränkt)

Air Canada ist keine in der EU registrierte Fluggesellschaft. Die Verordnung EC 261/2004 gilt ausschließlich für Air-Canada-Flüge ab EU- oder EWR-Flughäfen – beispielsweise ein Air-Canada-Flug von Paris CDG, Frankfurt oder Zürich nach Kanada. Flüge von Kanada in die EU fallen nicht unter EC261. Flüge ab britischen Flughäfen sind ebenfalls nicht abgedeckt (Air Canada ist nicht im Vereinigten Königreich registriert, daher gilt UK261 nicht). Für Flüge ab Kanada können die kanadischen Air Passenger Protection Regulations (APPR) gelten, wobei sich die Entschädigungsbeträge und -kriterien erheblich von EC261 unterscheiden.

€600

Air Canada betreibt Langstreckenverbindungen ab Europa, sodass praktisch alle anspruchsberechtigten Flüge über 3.500 km liegen und Anspruch auf die Höchstentschädigung von €600 pro Passagier besteht. Dies gilt für Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung, Verspätungen von mehr als 3 Stunden bei Ankunft und Nichtbeförderung bei anspruchsberechtigten Flügen mit EU-Abflug.

  • Paris CDG nach Montreal YUL (5.511 km): €600 ✓ Abgedeckt
  • Frankfurt FRA nach Toronto YYZ (6.330 km): €600 ✓ Abgedeckt
  • Zürich ZRH nach Montreal YUL (6.005 km): €600 ✓ Abgedeckt
  • Toronto YYZ nach London LHR (5.720 km): NICHT durch EC261 abgedeckt
  • Vancouver YVR nach Paris CDG (8.230 km): NICHT durch EC261 abgedeckt

Air Canada verfügt über ein beachtliches transatlantisches Streckennetz mit Direktflügen von Toronto, Montreal und Vancouver zu zahlreichen europäischen Zielen, darunter London, Paris, Frankfurt, Zürich und viele weitere. Die Gesellschaft konkurriert mit europäischen Airlines auf diesen Strecken und ist bekannt für ihr Premium-Kabinenprodukt auf Langstreckenflügen. Als kanadische Fluggesellschaft ist Air Canada nicht in der EU registriert, und die EC261-Abdeckung beschränkt sich auf Flüge ab EU-Flughäfen. Kanada verfügt über eigene Air Passenger Protection Regulations (APPR), die jedoch nur für kanadische Inlandsflüge und Flüge mit Abflug aus Kanada gelten.

Nicht jede Flugstörung berechtigt zu einer Entschädigung. Das Verständnis der häufigsten Ursachen kann Ihnen helfen einzuschätzen, ob Ihre Verspätung im Einflussbereich der Fluggesellschaft lag.

Häufige Ursachen

Häufige Gründe für Störungen bei Air Canada

  • Technische Probleme an Großraumflugzeugen während transatlantischer Turnarounds
  • Schweres kanadisches Winterwetter (Schnee, Eis, extreme Kälte) mit Verzögerungen an den Drehkreuzen Toronto und Montreal
  • Flugverkehrskontrollverzögerungen am Toronto Pearson – einem der meistfrequentierten Flughäfen Nordamerikas
  • Besatzungsplanungsstörungen bei Langstreckenrotationen mit knappen Turnaround-Zeiten
  • Enteisungsverzögerungen während der Wintermonate an kanadischen Abflugflughäfen

So fordern Sie Entschädigung von Air Canada

Air Canada bearbeitet Beschwerden über das Self-Service Escalation Tool (SSET), ein Online-Portal für Passagieransprüche und Rückmeldungen. Für EC261-Ansprüche bei anspruchsberechtigten Flügen mit EU-Abflug verwenden Sie dieses Portal und geben an, dass Sie gemäß EC 261/2004 reklamieren – nicht gemäß der kanadischen APPR, die eine andere Regelung mit anderen Vorschriften ist. Der Kundenservice von Air Canada ist im Allgemeinen mit EC261 vertraut, obwohl die Gesellschaft wegen langsamer Bearbeitungszeiten kritisiert wurde.

Eigenständiges Verfahren

Schritte zur Forderung bei Air Canada

  1. 1
    Anspruchsberechtigung prüfen: Ihr Flug muss von einem EU- oder EWR-Flughafen abgeflogen sein. Flüge von Kanada oder dem Vereinigten Königreich nach Europa mit Air Canada fallen nicht unter EC261.
  2. 2
    Sammeln Sie Ihre Buchungsreferenz, Aeroplan-Nummer (falls vorhanden), Flugnummer, Bordkarte und Nachweise über die Störung.
  3. 3
    Reichen Sie Ihren Anspruch über das SSET-Portal von Air Canada (sset.aircanada.com) ein. Geben Sie deutlich an, dass Sie gemäß EC 261/2004 reklamieren – nicht gemäß der kanadischen APPR – und nennen Sie den Entschädigungsbetrag (€600).
  4. 4
    Warten Sie 30 Tage auf eine Antwort. Bietet Air Canada Aeroplan-Punkte oder Reisegutscheine statt Bargeld an, lehnen Sie schriftlich ab und bestehen Sie auf monetäre Entschädigung gemäß Artikel 7.
  5. 5
    Bei Ablehnung oder Nichtreaktion reichen Sie eine Beschwerde bei der NEB des EU-Abfluglandes ein (z. B. DGAC für Frankreich, LBA für Deutschland, FOCA für die Schweiz). Der Klageweg im Abflugland steht für ungeklärte Ansprüche zur Verfügung.

Geben Sie bei der Einreichung Ihres Anspruchs Ihre Buchungsreferenz, Aeroplan-Nummer (falls vorhanden), Flugnummer, den EU-Abflughafen, das Reisedatum, Verspätungs- oder Annullierungsdetails sowie den Entschädigungsbetrag an. Das SSET-Portal von Air Canada führt Sie durch den Einreichungsprozess. Die Gesellschaft antwortet in der Regel innerhalb von 30 Tagen, wobei komplexe Ansprüche oder hohes Aufkommen zu Verzögerungen führen können.

Flugstörung bei Air Canada?

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.

Zum Air Canada Anspruchsportal

Passenger

J. SMITH

Flight

BA 2761

LHR

London

BCN

Barcelona

DATE 15 MAR
SEAT 14A
GATE B22
BOARDING 13:40

STATUS

3H DELAY

Passenger

M. JOHNSON

Flight

KL 1009

AMS

Amsterdam

FCO

Rome

DATE 22 JAN
SEAT 7F
GATE A15
BOARDING 09:50

STATUS

CANCELLED

Lehnt Air Canada Ihren Anspruch ab oder reagiert unzureichend, wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsbehörde des EU-Abfluglandes. Für Flüge ab Paris ist dies die DGAC, für Flüge ab Frankfurt das LBA, für Flüge ab Zürich das Schweizer FOCA. Air Canada ist keinem europäischen ADR-Verfahren angeschlossen. Für hartnäckige Fälle steht der Klageweg im EU-Abflugland zur Verfügung. Hinweis: Die Canadian Transportation Agency (CTA) bearbeitet APPR-Beschwerden für Flüge mit kanadischem Abflug, hat jedoch keine Zuständigkeit für EC261-Ansprüche.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Geltendmachung von EC261-Entschädigungsansprüchen.

Kann ich die kanadische APPR für einen Flug von Paris nach Toronto nutzen?

Nein. Die kanadischen Air Passenger Protection Regulations (APPR) gelten für Flüge ab oder nach Kanada mit kanadischen Fluggesellschaften, basieren jedoch auf einem anderen Entschädigungssystem als EC261. Für einen Flug von Paris nach Toronto greift EC261, da der Flug von einem EU-Flughafen abgeht. EC261 bietet in der Regel höhere Pauschalentschädigungen (bis zu €600) als die APPR. Sie sollten bei EU-Abflügen unter EC261 reklamieren, nicht unter der APPR.

Was gilt, wenn mein Air-Canada-Flug von einem Star-Alliance-Partner durchgeführt wurde?

Gemäß EC261 ist die ausführende Fluggesellschaft für die Entschädigung verantwortlich. Wenn Ihr Ticket über Air Canada gebucht, der Flug jedoch von Lufthansa, Swiss oder einem anderen Star-Alliance-Partner durchgeführt wurde, richtet sich Ihr Anspruch an die ausführende Fluggesellschaft. Dies ist besonders relevant, da in der EU registrierte Partner wie Lufthansa und Swiss weitergehende EC261-Verpflichtungen haben – sie decken Flüge sowohl ab als auch nach EU-Flughäfen ab –, während Air Canada nur bei EU-Abflügen haftet.

Kontakt für Ansprüche

Online-Antragsformular

www.aircanada.com

Canadian Transportation Agency (CTA)

Office des transports du Canada

Kostenlos

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